In Nordrhein-Westfalen soll das Radfahren im Wald künftig nur noch auf „Straßen und Fahrwegen sowie auf mit Zustimmung des Waldbesitzers und der Forstbehörde gekennzeichneten Trails“ erlaubt sein. Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Mofas und Motorräder werden komplett ausgeschlossen. Begründung des Ministeriums: „Chaoten im Wald“ richten Schäden an. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen Sprecher von CDU-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.
Wer dieser Logik folgt, kommt schnell an einen unangenehmen Punkt. Wenn Einzelfälle ein flächendeckendes Verbot rechtfertigen, müssten konsequenterweise auch Autos auf Straßen verboten werden. Es gibt schließlich „Chaoten“ am Steuer, die rasen, drängeln, betrunken fahren, Radfahrer abdrängen und jedes Jahr knapp 3.000 Menschen in Deutschland töten. Die Konsequenz wäre dieselbe: Mehrheit verhält sich vorbildlich, Minderheit verursacht Schäden – also alle weg von der Straße. Die Logik funktioniert nicht? Eben.
Das Argument trägt nicht – oder es trägt zu viel
Entweder gilt der Grundsatz „weil einzelne Schaden anrichten, dürfen alle nicht mehr“, oder er gilt nicht. In NRW gilt er offenbar nur dort, wo die Betroffenen kein Lobby-Gewicht haben. Mountainbiker im Wald: Verbot. Autofahrer, die mit Verbrennern Feinstaub, Lärm, Tote und Klimaschaden produzieren: weiterhin auf jeder Straße willkommen. Forstwirtschaft, die mit Harvestern und schwerem Gerät den Waldboden tatsächlich verdichtet, Wege ausfräst und ganze Flächen kahlschlägt: kein Thema. Aber der Mountainbiker auf dem Singletrail – der ist das eigentliche Problem.
Hinzu kommt ein sachliches Detail, das die Begründung weiter aushöhlt: Ein Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad. Der Bodendruck eines Pedelec-Reifens unterscheidet sich nicht messbar von dem eines normalen Mountainbikes. Wer „Naturschutz“ als Begründung anführt und ausgerechnet jene Räder verbietet, die identische physische Spuren hinterlassen wie die erlaubten, argumentiert nicht mit Sachwissen, sondern mit Vorurteil. E-Bikes klingen nach Motor, also gehören sie verboten. So die Logik. Mit Bodenschutz hat das nichts zu tun.
Die „3,5-Meter-Regel durch die Hintertür“
Der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) hat den Entwurf bereits durchgesehen und spricht von einer „3,5-Meter-Regel durch die Hintertür“. Der Hintergrund: Der Begriff „Fahrweg“ verweist auf den Wegebau-Erlass und meint faktisch nur breite Forstwirtschaftswege. Schmale Pfade, also genau das, was Erholung im Wald für viele ausmacht, fallen aus dem Erlaubten heraus. Die SAZbike nennt es nüchtern: Was bleibt, sind breite Forststraßen.
Bislang galt in NRW die Formulierung „Straßen und feste Wege“. Das war liberal, praxistauglich, jahrzehntelang funktionierend. Die Verschärfung kommt jetzt – nicht weil sich die Realität verändert hätte, sondern weil sich jemand daran stört.
Was im Bericht der Ministerin selbst steht
Bemerkenswert wird die Naturschutz-Begründung erst, wenn man sie mit dem Waldzustandsbericht 2025 abgleicht – vorgestellt im November 2025 von derselben Silke Gorißen, die jetzt den Mountainbiker als Naturzerstörer markiert. Der Bericht benennt die Ursachen für den weiterhin kritischen Zustand des Waldes präzise: Klimawandel, Dürre, Hitze, die Versauerung der Waldböden durch jahrzehntelange Säure- und Nährstoffeinträge, Schäden durch Insekten, dazu, wörtlich, „Einwirkungen aus Industriegesellschaft und Verkehr“. 34 Prozent der Bäume in NRW zeigen stark verlichtete Kronen, bei der Eiche sind nur 7 Prozent ohne Kronenverlichtung.
Radfahrer kommen in dieser Bilanz nicht vor. Nicht erwähnt, nicht angedeutet, nicht zwischen den Zeilen. Wer auf der Schadensliste tatsächlich steht, ist hingegen seit Jahren bekannt. Der NABU NRW formuliert es ungeschönt: Der Nutzungsdruck auf die Wälder steige Jahr für Jahr, der Wald „verkommt vielerorts zur Holzproduktionsstätte“. Klima, Industrie, Verkehr, intensive Bewirtschaftung mit Harvestern und Forstmaschinen – das ist die Liste der echten Schadtreiber, und sie steht in jedem Fachbericht. Der Mountainbiker auf dem Pfad steht in keinem.
Wer profitiert? Das Vetorecht des Waldbesitzers
Interessant wird es bei dem Satz, dass Trails nur noch „mit Zustimmung des Waldbesitzers und der Forstbehörde“ befahren werden dürfen. Damit wird ein privates Vetorecht über einen öffentlichen Erholungsraum etabliert. Der Wald gehört zwar formal verschiedenen Eigentümern, ist aber durch das Betretungsrecht ein öffentliches Gut – jedenfalls war er das. Künftig entscheidet der Eigentümer, ob jemand auf einem Pfad fahren darf. Das ist keine Detailregelung, das ist eine strukturelle Verschiebung: vom Erholungsrecht der Allgemeinheit zum Einwilligungsvorbehalt des Eigentümers.
Wer Forstpolitik in NRW kennt, weiß: Die Waldbauernverbände haben kein Interesse daran, dass Freizeitsportler in „ihrem“ Wald unterwegs sind. Das Gesetz liefert ihnen das passende Werkzeug. Dass dabei eine ganze Freizeitkultur trockengelegt wird – Mountainbiker, Pendler auf Pedelecs, Familien mit E-Bikes – ist Kollateralschaden, kein Bedauern.
Wer in NRW eigentlich Pedelec fährt
Damit sich niemand das falsche Bild macht, wer hier vom Wald ausgesperrt wird: Pedelec-Nutzerinnen und -Nutzer sind in den seltensten Fällen Trail-Racer mit Vollvisier-Helm. Sie sind in der überwiegenden Mehrheit Menschen jenseits der fünfzig, die ihre wöchentliche Runde an Rhein, Wupper oder Sieg drehen, häufig mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen der Akku den Bewegungsradius zurückgibt, den das Knie oder das Herz allein nicht mehr hergäben. Dazu kommen Familien mit Kinderanhängern, Pendler:innen, die ihren Arbeitsweg durch den Wald nehmen, Reisende auf dem Rheinradweg. Eine Studie der Universität Wuppertal hat gezeigt, dass Elektroräder fast jede zweite Autofahrt ersetzen. Das Pedelec ist also kein Spielzeug, sondern Verkehrsmittel und Mobilitätshilfe – und in vielen Fällen das Verkehrsmittel der Generation, die in Sonntagsreden „Mobilität im Alter“ genannt wird.
Diese Gruppe – nicht der Singletrail-Adrenalinjunkie, sondern die rüstige Rentnerin, der Vater mit Lastenrad, der Pendler im Anzug – wird vom NRW-Gesetzentwurf pauschal aus dem Wald verbannt. Rechtlich ist das Pedelec ein Fahrrad. Bis 25 km/h, bis 250 Watt Tretunterstützung, EU-weit so geregelt. Der Gesetzgeber in Düsseldorf wirft es trotzdem in einen Topf mit Motorrad und E-Scooter. Das ist nicht Sachpolitik. Das ist Schlamperei oder Absicht – wahrscheinlich beides.
Die Verbände auf Bundesebene gehen den umgekehrten Weg
Bemerkenswert ist auch, wie isoliert NRW mit diesem Vorstoß steht. Der ADFC hat in seiner Stellungnahme zum Bundeswaldgesetz vom November 2024 genau die Gegenposition formuliert: Pedelec-Nutzer:innen sollen Fußgänger:innen gleichgestellt werden, die Beschränkung auf „geeignete Wege“ sei ausreichend, Einschränkungen seien nur in Ausnahmefällen zum Naturschutz vertretbar – und auch dann unter dem Prinzip der Gleichstellung aller Wegnutzer:innen. Genau das Gegenteil von dem, was NRW jetzt plant.
Bereits im Sommer 2024 hatten in einem gemeinsamen offenen Brief der ADFC, der Deutsche Alpenverein, der Deutsche Wanderverband, das Mountainbike Forum Deutschland, der Reiterverband VFD, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Deutsche Naturschutzring eine zeitgemäße Novelle des Bundeswaldgesetzes gefordert. Eine breite Verbändefront von Radfahrern bis Naturschützern. Sie alle wollen das Betretungsrecht modernisieren, nicht zurückbauen. NRW marschiert in die Gegenrichtung – nicht weil die Fachverbände das fordern, sondern weil die Waldbesitzer es schätzen.
„Chaoten“ als rhetorische Figur
Das Wort „Chaoten“ verdient noch einen kurzen Blick. Es ist kein Sachbegriff, sondern eine Etikettierung. Wer „Chaot“ sagt, muss nicht mehr argumentieren – das Urteil ist schon gefällt. Man kennt das Muster aus anderen Debatten: „Klima-Kleber“, „Querdenker“, „Wutbürger“. Die Vokabel ersetzt die Auseinandersetzung. Und sie liefert die Lizenz, an die Mehrheit der Regelkonformen die Maßnahmen anzulegen, die eigentlich für die kleine Minderheit gedacht waren.
Dabei ist die Frage gar nicht, ob es im Wald rücksichtslose Radfahrer gibt – die gibt es, so wie es rücksichtslose Wanderer, Hundehalter, Reiter und Pilzsucher gibt. Die Frage ist, ob ein Pauschalverbot die Antwort darauf ist. In NRW lautet die Antwort offenbar: ja. Bei Autos lautet sie: nein. Bei der Forstwirtschaft lautet sie: erst recht nein. Das ist keine Politik des Waldschutzes. Das ist eine Politik der bequemen Gruppe.