Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 klar entschieden: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist ein Grundrecht. Es umfasst die Freiheit, das eigene Leben zu beenden — und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne Einschränkung auf bestimmte Krankheiten, Lebensphasen oder Leidenszustände. Das Gericht war eindeutig. Der Gesetzgeber ist es bis heute nicht.
Fünf Jahre nach diesem Urteil gibt es in Deutschland kein Umsetzungsgesetz. Stattdessen: Debatten, Kommissionen, Prüfaufträge. Und die unausgesprochene Botschaft an alle, die ihr Lebensende selbst gestalten wollen: Warte. Oder fahre ins Ausland.
Was die Nachbarn längst geregelt haben
Der Blick über die Grenze ist ernüchternd — nicht weil die Nachbarländer gescheitert wären, sondern weil sie einfach gehandelt haben. Belgien und die Niederlande haben aktive Sterbehilfe bereits seit 2002 gesetzlich geregelt. Luxemburg folgte 2009, Spanien 2021, Portugal 2023. Die Schweiz geht noch weiter: Sie ist das einzige europäische Land, das auch Ausländern Zugang zum assistierten Suizid gewährt — über Organisationen wie Dignitas.
Allerdings zu einem Preis: Ein begleiteter Suizid bei Dignitas kostet mehr als 10.000 Euro. Selbstbestimmung am Lebensende ist in der Schweiz also vor allem eines: ein Privileg der Wohlhabenden. Wer sich das nicht leisten kann, bleibt auf die Alternativen verwiesen, die Deutschland bietet — oder eben nicht bietet.
Prüfen, beraten, vertagen
Was der deutsche Gesetzgeber anbietet, ist ein Gestrüpp aus Bedingungen, das dem Geist des Urteils widerspricht. Geprüft werden soll, ob jemand wirklich sterben will. Beraten werden soll, ob es nicht doch einen anderen Weg gibt. Ausgeschlossen werden sollen Menschen mit Depressionen — als ob psychisches Leid weniger real wäre als körperliches. Und selbstverständlich melden sich Kirchen und karitative Einrichtungen zu Wort, die Beratung anbieten wollen. Dass sich damit auch Fördermittel und Fallpauschalen verbinden, sei nur am Rande erwähnt.
Das Muster ist bekannt: Wenn eine politische Entscheidung unbequem ist, wird sie durch Verfahren erstickt. Wer lange genug prüft, muss nicht entscheiden. Wer Beratungspflichten einführt, kann sich als fürsorglicher Staat inszenieren — und gleichzeitig das Grundrecht faktisch aushöhlen.
Die höchste Form der Selbstbestimmung
Dabei ist die Grundfrage eigentlich einfach. Wenn Selbstbestimmung ein Wert ist — und das ist in diesem Staat Verfassungsrang —, dann gilt sie auch am Lebensende. Nicht nur für terminal Kranke* — wobei selbst diese Einstufung keine objektive Kategorie ist, sondern eine ärztliche Deutung. Auch hier entscheidet letztlich jemand anderes. Sondern auch für einen Menschen, der nach eigenem Urteil genug gelebt hat und keine Lust mehr auf Weiterleben hat. Das klingt radikal. Es ist es nicht. Es ist konsequent.
Was hingegen radikal ist: dass jemand, der einen Suizidversuch überlebt, routinemäßig in die Psychiatrie eingewiesen wird. Dass wer sichergehen will, zu Methoden greift, die andere traumatisieren. Dass ein Mensch, der selbstbestimmt und würdevoll sterben möchte, in Deutschland entweder illegal handelt, ins Ausland reist oder auf die Härte der Alternativen angewiesen ist. Das ist das Ergebnis einer Gesetzgebung, die vorgibt zu schützen — und dabei kontrolliert.
Wessen Entscheidung ist es?
Die Antwort, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und ein Teil der Politik geben, lautet implizit: nicht deine. Andere sollen prüfen, ob dein Sterbewunsch legitim ist. Experten sollen befinden, ob du wirklich meinst, was du sagst. Berater sollen sicherstellen, dass du nicht irrst. Der Staat, der sich sonst aus dem Privatleben heraushält, wird am intimsten Punkt des menschlichen Lebens zum Kontrolleur.
Das Bundesverfassungsgericht hat das anders gesehen. Es hat dem Einzelnen das letzte Wort gegeben. Der Gesetzgeber hat dieses Wort bislang nicht gehört — oder es schlicht nicht hören wollen.
Und wer in Deutschland kein Umsetzungsgesetz vorfindet und sich Dignitas nicht leisten kann, hat am Ende schlicht Pech. Selbstbestimmung als Klassenfrage: Das ist der eigentliche Skandal.
* Terminal krank bezeichnet im medizinischen Sprachgebrauch eine unheilbare Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium, die absehbar zum Tod führt. Eine einheitliche, objektive Definition existiert nicht — die Einschätzung liegt letztlich immer beim Arzt.