Am 6. Mai 2026 erscheint im Kölner Stadt-Anzeiger ein Beitrag von Thomas Käding mit dem Titel „Der Clan, der nicht nur Leverkusen seit Jahrzehnten in Atem hält“. Der Text liest sich wie ein klassisches Stück Lokalreportage: ein Familienporträt über mehrere Generationen, mit Wohnwagen-Vorgeschichte, Sesshaftmachung in den 80er Jahren, Razzien, Gerichtsverfahren und teuren Autos. Was im Text vergleichsweise beiläufig auftaucht, ist der eigentliche Anlass des Beitrags: ein Korruptionsverfahren gegen sieben Bedienstete der JVA Euskirchen, die im Verdacht stehen, inhaftierten Familienmitgliedern Vorteile gewährt zu haben. Das ist kein Detail. Das ist der Skandal.
Der Frame steht vor dem ersten Satz
Die Schlagzeile kombiniert zwei Begriffe, die je für sich diskussionswürdig wären: „Roma-Familie“ und „Clan“. In Kombination etabliert sie einen ethnisch markierten Kriminalitätsrahmen, bevor ein einziger Sachverhalt benannt ist. Die Pflichtklausel im zweiten Absatz – „es ist aber auch nicht jeder kriminell, der Goman heißt“ – wirkt wie eine rechtliche Absicherung, nicht wie inhaltliche Differenzierung. Im Rest des Textes operiert die Erzählung mit Kollektivsubjekten: „der Clan“, „die Familie“, „die Sippe“. Die Sprache changiert zwischen Reportage und Folklore: Wohnwagen, Roma-Recht, Friedensrichter, pompöse Gruft. Das ist nicht falsch im engeren Sinn, aber es bedient ein etabliertes Bildrepertoire, das jeden weiteren Satz vor dem Hintergrund einer ethnografischen Erzählung lesen lässt.
Der Pressekodex – formal und faktisch
Die Richtlinie 12.1 des Presserats erlaubt seit 2017 die Erwähnung der Zugehörigkeit zu Minderheiten bei Straftaten, sofern ein „begründetes öffentliches Interesse“ besteht. Die zugehörigen Praxis-Leitsätze führen dafür Beispiele an, darunter den Fall, dass „besondere Clan-Strukturen erst die Begehung von Straftaten ermöglichen“. Genau diese Argumentation trägt das Familienporträt im Stadt-Anzeiger. Der Text bleibt damit formal innerhalb des Kodex.
Die Studie von Markus End für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat allerdings gezeigt, dass formale Kodex-Konformität die Reproduktion antiziganistischer Stereotype nicht ausschließt. End beschreibt eine „Ethnisierung des Sozialen“, in der die Zuschreibung gar nicht offen benannt werden muss, weil das Bildrepertoire sie ohnehin transportiert. Wohnwagen, Sippe, pompöse Gruft, teure Autos – das ist nicht der einzelne diskriminierende Satz, sondern die akkumulierte Atmosphäre des Textes.
Was im Frame nicht auftaucht
Bemerkenswert ist, was systematisch fehlt. Die quantitative Frage bleibt offen: Wie viele Personen umfasst die Familie, wie viele sind tatsächlich rechtskräftig verurteilt, wie verhalten sich diese Zahlen zueinander? Die historische Einbettung – jahrhundertelange Verfolgung, Genozid im Nationalsozialismus, strukturelle Ausschlüsse aus dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt – wird in einem Halbsatz erledigt: „Sonderlich willkommen war sie nicht.“ Die kommunale Sesshaftmachung der 80er Jahre erscheint als Zuwendung an die Familie („erhebliche finanzielle Unterstützung“), nicht als verspätete Reaktion auf jahrzehntelange Wohnungsdiskriminierung. Und die Frage, welche legalen Erwerbsmöglichkeiten der Familie über Generationen offenstanden, wird nicht einmal gestellt.
Das wäre wichtig nicht, um die Straftaten zu relativieren – Enkeltrick, Sozialleistungsbetrug und Geldwäsche sind Straftaten und müssen verfolgt werden –, sondern um die Leserinnen und Leser in die Lage zu versetzen, die Verantwortlichkeiten zu sortieren. Der Text liefert ihnen stattdessen ein geschlossenes Bild, in dem alles, vom Auto bis zur Beerdigung, Teil derselben Erzählung wird.
Der eigentliche Skandal verschwindet
Im Aufmacher des Beitrags steht eine Razzia in der JVA Euskirchen: 210 Einsatzkräfte, sieben Justizvollzugsbeamte unter Verdacht der Vorteilsannahme. Das ist institutionelles Versagen einer staatlichen Einrichtung – ein Skandal mit eigener Struktur, eigenen Verantwortlichkeiten, eigener politischer Folgefrage. Im Käding-Text wird daraus eine Episode in der Familienchronik: „passt ins Muster“, heißt es. Der Blick richtet sich nicht auf den Strafvollzug, der korrumpierbar ist, sondern auf die Familie, die korrumpiert. Die Frame-Verschiebung ist nicht zufällig. Sie ist die Konsequenz einer Erzählform, die seit Jahrzehnten dieselbe Hauptfigur hat.
Wo Konkurrenz fehlt, fehlt auch die Selbstprüfung
Die Verfestigung dieses Frames ist kein einzelnes redaktionelles Versehen. Sie ist Resultat einer strukturellen Konstellation: Ein Lokalmedium, das in seinem Verbreitungsgebiet faktisch ohne Konkurrenz arbeitet, hat keinen Anlass, die eigene Erzählform zu hinterfragen. Beim Stadt-Anzeiger schreiben über Jahre dieselben Autoren – Käding, Schmalenberg, Spilcker – mit denselben Bildmustern und derselben Tonlage über dieselbe Familie. Die Kontinuität ist Stilelement, nicht Ergebnis einer journalistischen Sorgfaltsentscheidung. Was als „Routine“ der Familie im Umgang mit der Justiz beschrieben wird, ist auf der anderen Seite längst auch Routine der Redaktion im Umgang mit der Familie.
Was bleibt
Der eigentliche Befund liegt nicht in einem einzelnen Kodex-Verstoß. Er liegt in der Erzählform selbst: Wie eine Lokalzeitung über Jahrzehnte ein Familiennarrativ verfestigt, das institutionelle Fragen verdrängt. Der JVA-Skandal hätte ein eigener, eigenständiger Beitrag werden können – mit Recherche zu Strukturen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug, zur Aufsicht durch das Justizministerium, zu der Frage, wie sieben Beamte gleichzeitig in dieselben Vorgänge geraten konnten. Stattdessen ist er Anlass für ein weiteres Familienporträt geworden, das die seit Jahrzehnten bekannten Bilder reproduziert.
Was der Text nicht erzählt, ist nicht weniger wichtig als das, was er erzählt. Es ist nur weniger sichtbar.