Die 348. Maßnahme – Startchancen zwischen Koordination und Förderlogik

347 Antworten auf dieselbe Diagnose

Der Bildungsforscher Kai Maaz hat für die vergangenen zwei Jahre rund 347 Maßnahmen der Bundesländer gezählt, mit denen soziale Ungleichheit im Schulsystem reduziert werden sollte. Sein Befund: eine „ausgeprägte Förderlogik“. Ein Problem wird identifiziert, ein Land reagiert mit einem Programm. Das passiert sechzehnmal, kaum etwas davon ist aufeinander abgestimmt. Die Beschreibung klingt nach Kritik an mangelnder Konsequenz. Tatsächlich beschreibt sie ein Verfahren, das ziemlich konsequent funktioniert – nur nicht in die Richtung, die der Befund suggeriert.

Warum die Vermeidung rational ist

Sechzehn Länder, die je eigenständig auf dieselbe Diagnose reagieren, produzieren keine Untätigkeit. Sie produzieren sechzehn kleine, politisch risikoarme Antworten anstelle einer großen, die Zuständigkeiten und Ressourcen zwischen den Ländern neu verhandeln müsste. Ein Landesprogramm lässt sich ankündigen, evaluieren, bei Bedarf still auslaufen lassen, ohne dass ein anderes Land sich rechtfertigen müsste. Eine länderübergreifende Ursachenanalyse würde dagegen offenlegen, warum manche Bundesländer regelmäßig schlechter abschneiden – und das ist, anders als ein neues Förderprogramm, eine Frage, die niemand freiwillig stellt.

Startchancen: zentral verhandelt, dezentral vollzogen

Vor diesem Hintergrund lohnt der Blick auf das Startchancen-Programm, das gemeinhin als Gegenmodell zur Gießkannen-Förderung gilt: einmalig verhandelt, zehn Jahre angelegt, mit klar benannten Zielgrößen. Die Bund-Länder-Vereinbarung selbst ist tatsächlich ein Bruch mit dem Muster der 347 Einzelmaßnahmen – hier einigen sich siebzehn Akteure auf eine gemeinsame Antwort, statt sechzehn eigene zu formulieren. Nur endet die Koordination mit der Unterschrift. Die Umsetzung läuft wieder durch sechzehn Landesverwaltungen mit sechzehn eigenen Bürokratien, und der Quelltext vermerkt entsprechend nüchtern, das Programm sei „nur schleppend angelaufen“. Die Einigung war zentral, der Vollzug ist es nicht. Damit stellt sich die Frage, ob Startchancen die Förderlogik tatsächlich ablöst oder ob es lediglich deren bislang größte, am besten kommunizierte Ausprägung ist – Maßnahme 348, nur mit zehnjähriger Laufzeit und eigenem Pressereferat.

Digitalpakt 2.0: dieselbe Verhandlung, neu aufgelegt

Der Digitalpakt Schule 2.0 reiht sich in dasselbe Muster ein, nur mit kürzerem Vorlauf. Auch hier: eine neue Bund-Länder-Vereinbarung, ein neues Fördervolumen, ein eigener Verhandlungsprozess – obwohl der erste Digitalpakt dieselben strukturellen Fragen zur Zuständigkeit von Wartung, Support und Lehrkräftequalifizierung bereits aufgeworfen und nicht beantwortet hatte. Jede neue Vereinbarung beginnt die Verhandlung neu, statt auf einer bestehenden Koordinationsstruktur aufzusetzen. Das ist kein Vorwurf an einzelne Beteiligte, sondern die logische Folge eines Systems, in dem jede Einigung als abgeschlossenes Projekt behandelt wird und keine als Baustein einer dauerhaften Abstimmung.

Die Roadmap: Absicht ohne Struktur

Die im März vereinbarte „Roadmap“ zwischen den Kultusministerien und dem Bund wäre der einzige Ansatz im vorliegenden Material, der über ein einzelnes Programm hinausgeht – mit einer geplanten Schüler-ID, die Testergebnisse und Bildungsverläufe länderübergreifend auswertbar machen soll, um systemische statt punktueller Schwächen sichtbar zu machen. Bislang handelt es sich jedoch um eine Absichtserklärung ohne Gesetzestext, ohne beschlossenen Zeitplan, ohne erkennbare Verbindlichkeit für die Länder, die sich bereits bei anderen Vorhaben als schwer durchsetzbar erwiesen hat. Ob daraus eine Struktur wird, die die 347-Maßnahmen-Logik tatsächlich ersetzt, oder ob die Roadmap in einigen Jahren selbst als Maßnahme Nummer 349 in einer künftigen Zählung auftaucht, lässt sich dem gegenwärtigen Stand nicht entnehmen.

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