Am Montag nach der Sachsen-Anhalt-Wahl hält Friedrich Merz der AfD einen historischen Satz entgegen: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen.“ Der Vergleich zur Machtergreifung ist unmissverständlich gesetzt. Wenig später folgt die Drohung mit Artikel 37 Grundgesetz, dem Bundeszwang – einem Instrument, das seit 1949 kein einziges Mal angewendet wurde, an eine Zustimmung des Bundesrates gebunden ist und gerichtlich überprüfbar wäre. FOCUS-Chefkorrespondent Ulrich Reitz notiert trocken, dass der Kanzler für seinen Vorwurf an die AfD keine Belege vorgelegt hat.
Es ist, für sich genommen, eine Episode. Im Kontext der vergangenen anderthalb Jahre ist es die vierte Wiederholung desselben Musters.
Vier Anläufe, eine Choreografie
Januar 2025: Eine Woche nach dem Messerangriff von Aschaffenburg bringt die Union einen Migrationsantrag ein und nimmt dafür erstmals Stimmen der AfD in Kauf. Der Entschließungsantrag passiert am 29. Januar mit 348 zu 344 Stimmen, das nachfolgende Gesetz scheitert zwei Tage später knapp. Merz nennt die Abstimmung eine „Sternstunde des Parlaments“. Kritiker, bis hin zu Angela Merkel, sprechen von einem Tabubruch. Laut einer Umfrage halten rund 60 Prozent der Befragten das Vorgehen für falsch.
Oktober 2025: Auf die Frage eines Journalisten nach einem „Problem“ im Stadtbild antwortet Merz mit einem Verweis auf die eigenen Töchter, ohne zu präzisieren, was er meint. Die Aussage löst tagelange Proteste aus, auch aus der eigenen Partei kommt Kritik. Merz beharrt zunächst öffentlich – „ich habe gar nichts zurückzunehmen“ –, um erst Wochen später, im Dezember, einzuräumen, er hätte früher präzisieren sollen.
September 2026: Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt der Machtergreifungs-Vergleich, unmittelbar gefolgt von der Bundeszwang-Drohung – ein Instrument, das laut einer Einschätzung des Verfassungsblogs bei Fehlgebrauch der Bundesregierung selbst mehr politischen Schaden zufügen könnte als der AfD.
Dieselbe Struktur, jedes Mal
Die drei Fälle folgen einer identischen Dramaturgie: eine zugespitzte Formulierung im Moment größtmöglicher medialer Aufmerksamkeit, tagelange öffentliche Sezierung, eine verzögerte, meist nur teilweise Korrektur oder Präzisierung, die am eigentlichen Konflikt kaum noch etwas ändert. Der Reflex, mit einer starken Formulierung Entschlossenheit zu demonstrieren, wiederholt sich unabhängig davon, wie teuer er sich beim vorherigen Mal erwiesen hat.
Die naheliegende Erklärung ist biografisch: Merz kommt aus Aufsichtsratsrunden und Wirtschaftsberatung, nicht aus jahrzehntelanger Fraktionsdisziplin. Ein Satz, der in einer Vorstandssitzung als klare Kante honoriert wird, funktioniert in der Kanzlerrolle anders – dort wird jedes Wort historisch gerahmt und juristisch geprüft. Bei einer einzelnen Episode wäre das eine plausible Erklärung für eine Anlaufschwierigkeit. Bei der vierten Wiederholung mit stets denselben Kosten trägt sie nicht mehr. Was bleibt, ist entweder ein beratungsresistentes Verhalten oder eine bewusste Entscheidung, die verbale Härte als Markenkern nicht aufgeben zu wollen.
Die Kosten der Wiederholung
Der Bundeszwang-Fall zeigt dabei eine zusätzliche Komplikation, die den drei vorherigen fehlte: Hier wird nicht nur eine Formulierung riskiert, sondern ein konkretes, historisch unbenutztes Verfassungsinstrument öffentlich in Stellung gebracht – bevor überhaupt eine Bundespflichtverletzung vorliegt, gegen die es sich richten könnte. Wer eine Drohung ausspricht, die sich als hohl erweist, verliert bei der nächsten Eskalationsstufe an Glaubwürdigkeit, selbst wenn dann eine Situation vorläge, die eine härtere Reaktion tatsächlich rechtfertigen würde. Die wiederholte verbale Zuspitzung verbraucht damit nicht nur punktuell Vertrauen, sondern das Instrumentarium selbst, das im Ernstfall zur Verfügung stehen müsste.
Ob sich daraus etwas ändert, lässt sich nicht prognostizieren. Belegen lässt sich nur, dass die Wiederholung selbst inzwischen die Erklärung ist – nicht mehr der einzelne Satz.