Awareness statt Achtsamkeit: Wie Köln Schutz zertifizieren will

Der Kölner Gleichstellungsausschuss hat beschlossen, dass die Stadt bis Ende 2027 ein „Awareness-Konzept“ für Veranstaltungen im öffentlichen Raum entwickeln soll. Künftig sollen Mindestanforderungen zum Schutz vor Diskriminierung, sexuellen Übergriffen und grenzüberschreitendem Verhalten Voraussetzung für eine Veranstaltungsgenehmigung sein. Köln könne dabei eine „Vorreiterrolle“ einnehmen und als „erste deutsche Stadt verbindliche Vorgaben für Achtsamkeit festlegen“, so die federführende Grünen-Sprecherin Michelle Achour. Bemerkenswert: Im Antrag muss extra erklärt werden, dass der englische Begriff „Awareness“ für „Achtsamkeit“ steht.

Ein Anglizismus, der seine Zielgruppe verfehlt

Das ist kein sprachliches Detail. Der Beschluss soll laut Antragstext insbesondere Frauen, Mädchen, genderqueere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen schützen. Ausgerechnet diese Zielgruppe wird mit einem Begriff angesprochen, der ohne englische Sprachkenntnisse nicht verständlich ist. Wer „Awareness“ nicht ohnehin aus Clubkultur, NGO-Sprache oder akademischen Milieus kennt, muss erst die Übersetzung mitgeliefert bekommen, um zu verstehen, worum es geht.

Das deutsche Wort existiert. „Achtsamkeit“ wird im Antrag selbst genannt. „Schutzkonzept“ wäre eine zweite Option, die jeder Veranstalter sofort einordnen könnte. Die Wahl fiel trotzdem auf den Anglizismus, weil er international anschlussfähig klingt und Modernität signalisiert. Dass er gleichzeitig genau jene sprachlich exkludiert, deren Schutz erklärtes Ziel ist, fällt offenbar in die Kategorie der hingenommenen Kollateralschäden.

Konzept bis Ende 2027

Der Bearbeitungszeitraum verrät den Stellenwert. Die Verwaltung soll das Konzept bis Ende 2027 ausarbeiten, in Zusammenarbeit mit Veranstaltern und Polizei. Für externe Expertise stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Welche Schwellwerte gelten, ab welcher Veranstaltungsgröße welche Pflichten greifen, welche Maßnahmen konkret anerkannt werden – all das ist noch offen. Über zwei Jahre wird ein Konzept beraten, das am Ende vermutlich auf Schulungen, Aushänge und mobile Teams hinauslaufen wird.

Ein Änderungsantrag von CDU und FDP/KSG, die Stadt solle stattdessen einen „schlanken und praxisorientierten Zielkatalog“ entwickeln und die Ausgestaltung den Veranstaltern überlassen, wurde abgelehnt. Begründung: Bei einem solchen Vorgehen käme „wenig Konkretes“ heraus. Was bei der jetzt gewählten Variante bis 2027 konkret herauskommt, weiß noch niemand – aber es klingt nach mehr Substanz.

Wien als instruktiver Vergleich

Der Beschluss verweist auf Wien als Referenz. Tatsächlich gilt in Wien seit 2026 eine Awareness-Konzept-Pflicht, aber unter sehr präzisen Bedingungen: Sie greift nur für Clubs und Konzerte ab 300 Besuchern, wenn die Veranstaltung Tanzfläche oder Stehbereich hat, Alkohol ausgeschenkt wird und das Ende nach 21 Uhr liegt. Das ist eine fokussierte Regelung für das Nachtleben, in dem sich laut Wiener Umfrage von 2023 rund 40 Prozent der Clubgäste gelegentlich unsicher fühlen.

Köln möchte das Konzept dagegen für „Straßenfeste, Konzerte, Festivals und Weihnachtsmärkte“ gelten lassen – mit noch zu definierenden Schwellwerten. Was in Wien also eine relativ klar umrissene Pflicht für ein bestimmtes Segment ist, beginnt in Köln als offener Geltungsanspruch, dessen Reichweite erst noch zu klären ist. Die „Vorreiterrolle“, auf die sich die Grünen-Sprecherin beruft, besteht also genau darin, breiter zu regulieren als das Vorbild.

Wer die Kosten trägt

An dieser Stelle wird der Beschluss handfest. Wilhelm von der Gathen veranstaltet seit 51 Jahren Stadtteilfeste in Köln und kennt sein Klientel: Familienpublikum, nie Anzeigen, nie Polizeieinsätze wegen Übergriffen. Markus Poscher von der Rut Wiess GmbH organisiert das Südstadtfest und die Feierabendmärkte – auch er weist darauf hin, dass die städtischen Gebühren bereits massiv gestiegen seien und die Kostenseite eine Grenze habe.

Beide Veranstalter formulieren keinen Widerstand gegen Schutz vor Übergriffen. Sie weisen darauf hin, dass eine pauschale Konzeptpflicht ein Familienfest in Sülz unter dasselbe Regime stellt wie den Rosenmontagszug oder den CSD – Veranstaltungen, bei denen längst mobile Teams, Funkverbindungen und feste Anlaufstellen existieren. Das Festkomitee des Kölner Karnevals beschäftigt allein für den Rosenmontagszug über tausend private Sicherheitskräfte; das ist eine andere Größenordnung als ein Veedelsfest mit drei Bierständen.

Die Folgen sind absehbar. Wenn die Konzeptpflicht nicht sauber skaliert ist, werden ehrenamtlich organisierte Stadtteilfeste, die ohnehin am Rand der Wirtschaftlichkeit operieren, als Erste verschwinden. Was bleibt, ist die kommerzielle Großveranstaltung, die die Auflagen einpreisen kann. Das ist nicht der öffentliche Raum, den der Beschluss eigentlich schützen wollte.

Die Diagnose stimmt, die Therapie nicht

Hier liegt der eigentliche Kern. Sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und übergriffiges Verhalten bei Veranstaltungen sind reale Probleme – die Kölner Silvesternacht 2015/16 hat sie ins kollektive Gedächtnis eingebrannt, und es gibt seither weiter Vorfälle, die ernst zu nehmen sind. Der Schutzbedarf ist nicht der Punkt, an dem sich die Kritik festmacht.

Der Punkt ist die Antwort. Eine Stadt, die ein reales Problem mit einem englischen Begriff, einem zweijährigen Konzeptverfahren, einem 15.000-Euro-Beratungsbudget und einer offenen Geltungsfrage beantwortet, signalisiert vor allem eines: Symbolik. Den Betroffenen hilft kein Konzept bis 2027. Ihnen hilft, wenn Veranstalter heute geschult sind, wenn Polizei und Ordnungsdienst klar agieren, wenn Anlaufstellen sichtbar sind – Dinge, die der CSD und andere Großveranstaltungen längst selbst organisieren. Was der Gleichstellungsausschuss beschlossen hat, ist nicht der Schutz – es ist die Verwaltungsversion davon.

Der englische Begriff für das, was der Beschluss tut, lautet übrigens nicht „awareness“. Er lautet box-ticking.

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