Das Statistische Bundesamt meldet für 2025: Jeder sechste Verkehrstote war Radfahrer, der Anteil ist auf 16,4 Prozent gestiegen. Die Erklärung folgt prompt — und sie ist überraschend einseitig: Schuld seien vor allem ältere E-Bike-Fahrer. 67,3 Prozent der getöteten Pedelec-Nutzer waren über 65, heißt es.
Was im selben Bericht steht, aber nicht zur Schlagzeile wird: An zwei Dritteln aller Radunfälle ist ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt. In knapp 70 Prozent der Fälle ist das ein Autofahrer. Und in drei von vier Fällen trägt nicht der Radfahrer die Hauptschuld, sondern der andere — meist also der mit dem Auto.
Die Zahl der getöteten Radfahrer ohne Motor ist sogar leicht gesunken, von 250 auf 245. Die Steigerung konzentriert sich auf eine bestimmte Gruppe von Pedelec-Nutzern. Daraus eine generelle Gefährdungsdebatte über „Senioren auf E-Bikes“ zu konstruieren, ist statistisch eine kühne Operation — und politisch eine sehr willkommene.
Wenn Alter ein Risikofaktor ist, dann bitte konsequent
Ich fahre selbst seit Jahren ein Pedelec. Mit 73. Und ich fahre damit nicht schneller als ich es ohne Motor täte — der Unterschied ist, dass ich mit ihm überhaupt noch fahren kann, am Berg, gegen den Wind, mit Einkaufstaschen. Pedelec heißt unterstützen, nicht beschleunigen.
Wer das Alter zum Risikofaktor erklärt, sollte konsequent sein. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zu älteren Autofahrenden sind eindeutig — nur werden sie selten so prominent platziert wie die E-Bike-Statistik:
- Bei den Über-75-jährigen Autofahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt sind, tragen 76,7 Prozent die Hauptschuld.
- Bei den 65- bis 74-Jährigen sind es 68,1 Prozent.
- Bei den Unter-65-Jährigen am Steuer hingegen nur 54,8 Prozent.
Die Zahl der Über-74-Jährigen, die in schwere Unfälle mit Toten und Verletzten verwickelt waren, ist zwischen 2013 und 2023 um 26 Prozent gestiegen — während die Zahl der schweren Unfälle insgesamt um zwölf Prozent gefallen ist. Beim Anteil der Hauptverursacher in dieser Altersgruppe gab es ein Plus von 28 Prozent.
Ein älterer Mensch auf einem 25-km/h-Pedelec ist eine Gefahr in erster Linie für sich selbst. Ein älterer Mensch im 1,8-Tonnen-SUV ist eine Gefahr für alle anderen. Diese physikalische Asymmetrie taucht in der medialen Aufbereitung der Statistik praktisch nicht auf.
Esslingen — die andere Seite der Statistik
Am 24. April 2026, zwei Tage vor der Verkehrsstatistik, sprach das Amtsgericht Esslingen ein Urteil, das gut zur Frage passt, wer hier eigentlich wen gefährdet.
Ein 55-jähriger Mann hatte im Oktober 2024 mit seinem Hybrid-SUV beim Heranfahren an eine rote Ampel Gas und Bremse verwechselt. Sein Fahrzeug beschleunigte von 50 auf fast 100 Stundenkilometer und fuhr auf den Gehweg. Er erfasste eine 39-jährige Mutter und ihre beiden Söhne, drei und sechs Jahre alt. Die drei waren auf dem Weg zum Fußballtraining. Sie starben sofort am Unfallort, teilweise dreißig Meter weit geschleudert.
Das Urteil: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Mindestens drei Jahre Führerscheinentzug. Schmerzensgeld. Das Strafmaß ist nach gängiger Rechtsprechung nicht unüblich — und genau das ist der Skandal.
Drei Menschen tot, ausgelöscht durch eine Pedalverwechslung in einem überdimensionierten Fahrzeug bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung, und am Ende muss der Fahrer keinen einzigen Tag in Haft. Der Ehemann und Vater nannte das Urteil eine Frechheit. Man kann das nachvollziehen.
Was hätte das Gericht gemacht, wäre der Verursacher 73 gewesen und auf einem Pedelec? Vermutlich hätten Schlagzeilen, Talkshows und Innenministerien wochenlang über Tempolimits, Versicherungspflicht und altersbedingte Pflicht-Tauglichkeitsprüfungen für Radfahrer geredet.
Die vergessene Gefährdungshaftung
Das deutsche Recht kennt einen Begriff, der in dieser ganzen Debatte erstaunlich selten fällt: die Gefährdungshaftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz.
Die Idee dahinter ist simpel und richtig: Wer eine besonders gefährliche Quelle eröffnet — und ein Auto ist eine solche Quelle — haftet für Schäden, die daraus entstehen, auch ohne eigenes Verschulden. Schon das bloße Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeugs schafft eine „Betriebsgefahr“, für die der Halter zivilrechtlich einsteht.
Diese Logik ist seit Jahrzehnten etabliert. In der öffentlichen Debatte ist sie verschwunden. Stattdessen reden wir über Helmpflicht für Radfahrer (gibt es nicht und sollte es nach Rechtsprechung des BGH auch nicht geben), über Kennzeichen für Fahrräder, über Tauglichkeitstests für ältere Pedelec-Fahrer.
Wenn man die Logik der Gefährdungshaftung ernst nähme, müsste die Debatte anders laufen. Sie müsste fragen: Wie reduzieren wir die Gefährdungsquelle selbst? Tempo 30 innerorts. Baulich getrennte Radwege. Spürbare Strafen bei tödlichen Unfällen. Technische Begrenzer in Fahrzeugen. Pflicht zu automatischen Notbremsassistenten und intelligenten Geschwindigkeitsassistenten. Die meisten dieser Maßnahmen liegen in den Schubladen. Einige werden auf europäischer Ebene zaghaft eingeführt — gegen den massiven Widerstand der Autoindustrie und der Verkehrsministerien, die sich von ihr beraten lassen.
Wie die Tagesschau die Pressemitteilung weiterreicht
Der Tagesschau-Artikel vom 27. April 2026 ist ein Lehrbeispiel dafür, wie ÖRR-Berichterstattung funktioniert, wenn sie sich nicht die Mühe macht, die eigene Quelle zu hinterfragen.
Die Reihenfolge des Artikels folgt eins zu eins der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts: Aufmacher mit den 16,4 Prozent, dann die Pedelec-fahrenden Älteren als Risikogruppe, ganz am Ende der beiläufige Hinweis, dass an zwei Dritteln aller Radunfälle ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und nur in jedem vierten Fall der Radfahrer die Hauptschuld trägt. Die journalistische Einordnung — also genau das, wofür ein gebührenfinanzierter Sender da ist — fehlt vollständig.
Sie hätte sich angeboten. Dieselbe Statistikbehörde Destatis, deren Zahlen die Tagesschau wiedergibt, veröffentlicht regelmäßig Daten zu älteren Autofahrenden — mit der unbequemen Pointe, dass bei den Über-75-Jährigen am Steuer in 76,7 Prozent der Unfälle die Hauptschuld liegt. Diese Zahlen wären zwei Klicks im selben Pressearchiv entfernt. Das Bewährungsurteil von Esslingen war zwei Tage zuvor durch alle Medien gegangen. Die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG ist juristisches Allgemeingut. Nichts davon taucht auf.
Was bleibt, ist eine Pressemitteilung, die ungefiltert weitergereicht wird, samt Schlagzeile und Schieflage. Das ist nicht Falschinformation. Es ist etwas anderes, schwerer Greifbares: bequemes Stenografieren, wo Recherche und Einordnung gefragt wären — und dazu noch die strukturelle Bevorzugung jener Lesart, die niemandem in einem Verkehrsministerium oder einer Industrievertretung wehtut.
Cui bono?
Wer profitiert davon, dass die Schlagzeile lautet „Senioren auf E-Bikes sind das Risiko“?
Profiteur Nummer eins ist das System Auto selbst. Solange die Schuld beim Schwächsten landet — beim Radfahrer, beim Pedelec-Fahrer, beim Fußgänger, im Zweifel beim alten Menschen — bleibt der Pkw als gesellschaftlicher Standard unangefochten. Über fundamentale Fragen — Tempo 30, Innenstädte ohne Privatautos, Gefährdungshaftung mit Konsequenzen auch im Strafrecht — wird gar nicht erst diskutiert.
Profiteur Nummer zwei sind die politischen Akteure, die diesen Status quo nicht antasten wollen. Eine Debatte über „ältere E-Bike-Fahrer“ ist kostenlos. Eine Debatte über die Gefährlichkeit des privaten Autoverkehrs würde Verkehrsminister, Stadträte und Versicherer in Erklärungsnot bringen.
Profiteur Nummer drei — siehe oben — ist eine Form von Berichterstattung, die sich an vorgegebenen Schlagzeilen statt an eigenen Sachverhalten orientiert. „Jeder sechste Verkehrstote ein Radfahrer“ klingt dramatisch. „Autofahrer ist in drei von vier Pkw-Rad-Unfällen der Hauptverursacher“ klingt nach Pressemappe und wird deshalb nicht in die Schlagzeile gehoben. Der ÖRR, eigentlich gegründet, um genau diese strukturelle Verzerrung auszugleichen, schreibt sie hier mit.
Die Verkehrsstatistik 2025 ist kein Skandal. Skandalös ist, was aus ihr gemacht wird. Drei Menschen sterben in Esslingen durch eine Pedalverwechslung, der Fahrer geht nach Hause auf Bewährung. Eine 73-jährige Großmutter auf dem Pedelec wird zur Risikogruppe erklärt. Das ist die deutsche Verkehrsdebatte 2026.
Nichts daran ist ein Versehen.