Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat am 7. Mai im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende vorgestellt. Volljährige sollen demnach grundsätzlich als Spender gelten, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Am Vortag hatte eine andere überparteiliche Gruppe – ebenfalls aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken – vor genau diesem Schritt gewarnt und ihn als Grundrechtseingriff bezeichnet. Die Frage ist nicht, ob mehr Organe gebraucht werden – das ist unstrittig. Die Frage ist, ob das Schweigen einer Bürgerin als Zustimmung zur Organentnahme aus ihrem toten Körper gewertet werden darf.
Die anthropologische Umkehrung
Die Widerspruchslösung kehrt um, was im deutschen Rechtsverkehr sonst gilt: dass eine Zustimmung aktiv erklärt werden muss. Im Datenschutz, im Vertragsrecht, bei Online-Diensten, bei Behandlungseinwilligungen – überall ist das ausdrückliche Ja Voraussetzung. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand hat in seiner Begründung für die Gegenposition genau diesen Punkt gemacht: wenn sonst überall die aktive Zustimmung Standard sei, könne es ausgerechnet beim eigenen Körper nicht so sein, dass jeder, der nicht widerspricht, vom Staat zum Spender erklärt werde.
Das ist kein rhetorisches Argument, sondern ein systematisches. Der Körper steht im Grundgesetz unter besonderem Schutz – Artikel 2 Absatz 2 garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn der Staat ausgerechnet hier eine Default-Annahme einführt, die das Schweigen als Zustimmung deutet, kehrt er die Beweislast um.
Schweigen ist keine Zustimmung
Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz, hat den Punkt in einem Satz formuliert: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“. Selbstbestimmung umfasst auch das Recht, keine Entscheidung treffen zu müssen. Ein Mensch, der sich mit der Frage nicht auseinandersetzen kann oder will – weil er die Sprache nicht beherrscht, weil er kognitiv eingeschränkt ist, weil er keinen Zugang zu Behördenpost oder Online-Registern hat, weil er den Tod aus religiösen oder persönlichen Gründen nicht durchdenken möchte –, soll nicht durch sein Schweigen automatisch zu etwas werden, was er nicht aktiv gewollt hat.
Die Widerspruchslösung verlagert die Hürde von der Mehrheit der Spendewilligen auf die Minderheit derer, die nicht spenden wollen. Aber genau diese Verlagerung ist der ethische Kern des Problems. Wer kein Formular ausfüllt, hat damit keine Aussage über seinen Willen getroffen. Diesen Schweigenden eine Aussage zu unterstellen, die rechtlich verbindlich ist, ist eine Setzung des Staates, nicht eine Erklärung der Person.
Das Spanien-Argument hält empirisch nicht
Befürworter der Neuregelung verweisen regelmäßig auf Spanien: dreimal so viele Spenden pro Million Einwohner wie in Deutschland. Daraus wird ein Kausalschluss gemacht: Widerspruchslösung gleich mehr Organe. Die Empirie sagt etwas anderes. Spanien hat die Widerspruchsregelung 1979 eingeführt, und die Spenderzahlen blieben über ein Jahrzehnt unauffällig. Erst durch den Aufbau der nationalen Transplantationskoordination ONT in den 1990er Jahren – flächendeckende Krankenhauskoordinatoren, professionelle Strukturen für die Identifikation potenzieller Spender, intensive Aufklärung – stiegen die Zahlen.
Das heißt: Das Gesetz hat in Spanien wenig getan; die Strukturen haben alles getan. Wer mehr Organspenden in Deutschland will, müsste über Krankenhausabläufe, Personal in Entnahmekliniken, niederschwellige Eintragungswege und ergebnisoffene Aufklärung sprechen, nicht über die Defaulteinstellung des Schweigens.
Was der Ethikrat 2018 schon wusste
Der Deutsche Ethikrat hat das Thema 2018 öffentlich debattiert und war gespalten. Der Verfassungsrechtler Wolfram Höfling argumentierte, eine Widerspruchsregelung beschränke das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in unzulässiger Weise; er forderte stattdessen eine rechtsstaatliche Neuordnung des Transplantationssystems. Andere Ratsmitglieder hielten die Regelung mit Vetorecht der Angehörigen für vertretbar. Einigkeit bestand in einem Punkt: Die strukturellen Probleme der Organspende lassen sich nicht durch eine Defaultänderung lösen.
Wer profitiert vom Schweigen
Es gibt einen unangenehmen Nebenaspekt der Widerspruchslösung, der in der Debatte selten ausgesprochen wird: Sie nimmt der Politik die Pflicht ab, eine Aufklärungs- und Strukturarbeit zu leisten, die teuer und langwierig wäre. Es ist einfacher, ein Defaultzeichen umzustellen, als Krankenhauskoordinatoren zu finanzieren, Bürgerämter umzurüsten und eine Generation lang Schulaufklärung zu betreiben. Die Widerspruchslösung ist auch eine politische Abkürzung – und Abkürzungen sind in Grundrechtsfragen meistens das falsche Instrument.
Die Alternative
Wer mehr Organspenden will, kann das auf einem rechtsstaatlich sauberen Weg erreichen. Niederschwelliger Zugang zum Online-Register und Eintragung in Bürgerämtern, gut bezahlte Transplantationskoordinatoren in jeder Entnahmeklinik, transparente Verfahren, ergebnisoffene Aufklärung in Schulen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Entlastung der Angehörigen durch dokumentierten Willen. Diese Maßnahmen sind aufwendiger als ein Gesetz, aber sie verletzen kein Grundrecht. Und sie respektieren das, was die Widerspruchslösung gerade umgehen will: dass eine Entscheidung über den eigenen Körper eine eigene Entscheidung sein muss.
Eine Gesellschaft, die das Schweigen ihrer Bürger als Zustimmung zur Organentnahme deutet, hat sich für eine bestimmte Art von Pragmatismus entschieden. Sie hat damit aber auch eine Linie verschoben, die in einem Rechtsstaat eigentlich klar gezogen war: Über den eigenen Körper entscheidet der Mensch selbst – nicht der Staat in Abwesenheit eines Widerspruchs.