Merz-Rentenansage: Wovon sollen die Leute sparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Empfang zum 75. Jubiläum des Bankenverbands eine bemerkenswerte Ankündigung gemacht: Die gesetzliche Rente werde künftig „allenfalls noch die Basisabsicherung“ sein, den Lebensstandard könne sie „nicht mehr“ sichern. Nötig seien „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung“ – „in weit größerem Umfang“ als bisher.

Das Setting ist nicht zufällig. Merz spricht nicht im Bundestag, nicht vor Rentnern, sondern vor dem Bankenverband. Die Adressaten sind die Profiteure des angekündigten Paradigmenwechsels. Mehr private Altersvorsorge bedeutet: mehr Verträge, mehr verwaltete Kapitalstöcke, mehr Gebühren. Der Auftrag wird dort erteilt, wo die Rendite anfällt.

Die arithmetische Unmöglichkeit

Die Ankündigung hat einen blinden Fleck, über den beim Bankenempfang vermutlich nicht gesprochen wurde: Wovon sollen die Leute das eigentlich bezahlen?

Die Reallöhne sind 2025 um 1,9 Prozent gestiegen, bei einem Nominalplus von 4,2 Prozent und einer Inflation von 2,2 Prozent. Klingt ordentlich, bis man den Langfristvergleich anschaut: Der Reallohnindex erreicht damit 2025 „fast wieder“ das Niveau von 2019. Die Inflationsverluste der vergangenen Jahre sind bis heute nicht vollständig ausgeglichen. Wer 2019 arbeitete, hat sechs Jahre später kaufkraftbereinigt praktisch dasselbe Einkommen – nicht mehr.

Besonders betroffen ist die untere Hälfte der Einkommensverteilung. Geringfügig Beschäftigte verzeichneten 2025 einen Nominallohnzuwachs von nur 0,5 Prozent – real also einen weiteren Kaufkraftverlust. Der Mindestlohn steigt zwar zum Januar 2026 auf 13,90 Euro, betrifft damit aber bis zu 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, deren Netto nach Wohnkosten kaum Spielraum für Vorsorge lässt.

Denn die Wohnkosten sind das zweite Problem. Die Nettokaltmieten sind zwischen 2015 und 2024 um 36 Prozent gestiegen, die Energiekosten im gleichen Zeitraum um 150 Prozent. Alleinlebende in Berlin geben laut Haus & Grund durchschnittlich 41,9 Prozent ihres Einkommens für Miete aus, in München 41,2 Prozent. Die unteren 20 Prozent der Einkommensverteilung wenden über 35 Prozent ihres Einkommens für Miete auf – und das ist der Bundesdurchschnitt, nicht die Großstadt.

Die oft zitierte deutsche Sparquote von 10,3 Prozent ist in diesem Zusammenhang ein statistisches Artefakt. Sie ergibt sich aus dem Durchschnitt über alle Haushalte – vom Empfänger von Sozialleistungen bis zum Millionär. Über die tatsächliche Vorsorgefähigkeit der unteren und mittleren Einkommensgruppen sagt sie nichts. Das Statistische Bundesamt formuliert es selbst: „Abhängig von Einkommenshöhe, Lebenslage und Sparneigung gibt es sehr deutliche Unterschiede. Während einige Haushalte viel Geld auf die Seite legen können, bleibt bei anderen am Ende des Monats wenig oder nichts übrig.“

Riester als Blaupause

Der kapitalgedeckte Versuch existiert seit 2002. Walter Riesters Rente sollte die staatlich gewollte Absenkung des Rentenniveaus kompensieren. 24 Jahre später liegt eine belastbare Bilanz vor, und sie ist vernichtend.

Die Finanzwende-Studie vom November 2025 hat 18 Riester- und 78 Rürup-Rentenversicherungen ausgewertet. Zwei Drittel der Tarife erreichen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht einmal das Mindestziel von zwei Prozent Rendite. Real bedeutet das: Die meisten Versicherten machen Verlust. Und: Im Marktmittel bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes beim Anbieter hängen – Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Sicherheitszuschläge.

Die Konsequenz ist messbar. Von ursprünglich über 20 Millionen Riester-Verträgen sind bis Ende 2023 bereits 4,6 Millionen gekündigt worden. Der Vertragsbestand ist auf rund 15 Millionen geschrumpft, ein erheblicher Teil davon wird nicht mehr bespart. Die Versicherer haben sich großflächig aus dem Neugeschäft zurückgezogen – weil das Geschäftsmodell für sie weiterhin attraktiv wäre, aber die Kunden nicht mehr mitmachen.

Eine Pointe wird selten erwähnt: Der sogenannte Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel senkt die gesetzliche Rente um rund vier Prozent – unabhängig davon, ob man selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Wer nicht riestert, zahlt also trotzdem den Preis, während wer riestert, mit den Kosten und der mageren Rendite allein dasteht.

Der Nachfolger steht bereit

Die Merz-Regierung hat am 17. Dezember 2025 den Kabinettsbeschluss für das sogenannte Altersvorsorgedepot gefasst, das ab 1. Januar 2027 starten soll. Der Werbetext bewirbt es als kostengünstiger, flexibler, renditestärker. Geringere Versicherungsmäntel, ETF-Option, staatliche Zulagen von bis zu 480 Euro jährlich. Die Systemlogik bleibt jedoch identisch: Die Umlage wird durch Kapitaldeckung ersetzt, das Ertragsrisiko auf den einzelnen Sparer verlagert, die Verwaltung der Finanzindustrie überlassen.

Was sich ändert, ist die Renditeerwartung – und zwar für die Anbieter. Bei Riester waren Versicherer die Hauptprofiteure, bei den neuen Depots werden es ETF-Plattformen, Fondsgesellschaften und Depotbanken sein. Die Abschöpfung wandert von der einen Branche zur anderen, die Grundlogik bleibt: Ein Teil der vom Staat geförderten und vom Bürger aufgebrachten Altersvorsorge verschwindet in Gebühren.

Cui bono

Die demografische Begründung für den Systemwechsel trägt nicht. Das Umlageverfahren lebt vom Verhältnis Beitragszahler zu Rentner. Das Kapitaldeckungsverfahren lebt auch davon – nur über den Umweg der Realwirtschaft. Wer in dreißig Jahren Aktien oder Fondsanteile verkauft, braucht jemanden, der sie kauft. Eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung bleibt das Problem, egal welches Verfahren man wählt. Das Argument „demografischer Wandel erzwingt Kapitaldeckung“ ist, höflich formuliert, eine Vereinfachung.

Was die Umverteilungslogik angeht: Kapitaldeckung bevorzugt systematisch, wer sparen kann. Wer ein Leben lang Niedriglohn bezieht, Teilzeit arbeitet, Care-Arbeit leistet oder durch Krankheit Beitragszeiten verliert, wird im Alter eine niedrige gesetzliche Rente und eine niedrige private Rente haben. Wer gut verdient, bekommt Steuerbegünstigungen auf die Einzahlungen, Renditen auf das Kapital und eine auskömmliche Grundrente obendrauf.

Die eigentliche Reformfrage stellt niemand. Schweden zeigt seit Jahren, wie eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung aller – Beamte, Selbständige, Spitzenverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze, Kapitaleinkünfte – das Umlagesystem stabilisieren kann. Darüber spricht die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erfahrungsgemäß nicht. Sie wird im Sommer Empfehlungen vorlegen, die ungefähr das sein werden, was beim Bankenempfang vorformuliert wurde.

Merz‘ Satz „nur noch Basissicherung“ ist also weniger eine Ankündigung als eine Offenlegung. Der Paradigmenwechsel ist längst vollzogen. Was noch fehlt, ist die öffentliche Akzeptanz dafür, dass das Rentenversprechen von 1957 endgültig zu den Akten gelegt wird – und dass die verbleibende Vorsorge in erheblichem Umfang in Gebühren verschwindet.

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