Virtuelle Vergewaltigung — ein echtes Problem. Und trotzdem gilt: erst Recht, dann Urteil.

Der Fall überschlägt sich. Eine bekannte Schauspielerin erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, einen nicht minder bekannten Schauspieler. Der Spiegel bringt eine große Recherche. Binnen Tagen demonstrieren Zehntausende in Hamburg und Berlin. Der Bundestag debattiert. Die Beschuldigte tritt mit Schutzweste auf — wegen Morddrohungen. Der Beschuldigte schweigt, sein Anwalt kündigt Klage gegen den Spiegel an.

Und die Staatsanwaltschaft? Die ermittelt gerade erst wegen eines Anfangsverdachts.

Das ist die Reihenfolge, die uns beunruhigen sollte.

Das Problem ist real. Das muss man klar sagen.

Collien Fernandes beschreibt etwas, das — wenn es sich so zugetragen hat — tatsächlich schwerwiegend ist: über Jahre hinweg soll jemand in ihrem Namen Fake-Profile angelegt, pornografische Inhalte verbreitet und Männer kontaktiert haben. Ihren Körper, ihr Bild, ihre Identität als Werkzeug benutzt haben. Dass sie das als „virtuelle Vergewaltigung“ bezeichnet, mag juristisch angreifbar sein — emotional ist es nachvollziehbar. Der Begriff benennt das Gefühl totaler Verfügung über jemanden ohne dessen Einwilligung. Und dieses Phänomen — Deepfakes, Fake-Profile, digitaler Identitätsdiebstahl zu sexuellen Zwecken — ist kein Randproblem. Es betrifft längst nicht nur Prominente.

Insofern ist die öffentliche Debatte, die dieser Fall ausgelöst hat, nicht wertlos. Digitale Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das Gesetzgeber und Gesellschaft ernstnehmen müssen.

Aber dann kommt das „Aber“.

Der Spiegel stützt seine Recherche unter anderem auf eine E-Mail, die Christian Ulmen angeblich an seinen Anwalt geschrieben hat und in der er bestimmte Verhaltensweisen einräumen soll. Das klingt nach einem handfesten Beleg. Ist es aber vielleicht nicht — jedenfalls noch nicht.

Denn: E-Mails können gefälscht sein. Absender lassen sich manipulieren, Inhalte verändern, Metadaten frisieren. Ausgerechnet in einem Fall, der digitale Manipulation als Kern hat, wäre es naiv, ein digitales Dokument unkritisch als Beweis zu akzeptieren. Solange Echtheit und Urheberschaft dieser E-Mail nicht gerichtlich zweifelsfrei festgestellt sind, ist sie ein Indiz — kein Urteil.

Und woher hat der Spiegel diese E-Mail überhaupt?

Das ist eine Frage, die bisher kaum jemand stellt — dabei ist sie zentral. Die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt unterliegt in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist kein bürokratisches Relikt, sondern eine Grundlage des Rechtsstaats: Wer seinem Anwalt nicht offen schreiben kann, ohne dass es ihm später öffentlich um die Ohren geflogen kommt, kann sich nicht frei verteidigen.

Wie also gelangte dieses Dokument in die Redaktion? Hat Fernandes selbst Zugriff auf den Account gehabt, über den die Mail verschickt wurde? Wurde sie von dritter Seite durchgestochen? Wurde sie möglicherweise gar nicht an einen Anwalt, sondern in einem anderen Kontext verfasst — und wird jetzt anders eingeordnet, als sie gemeint war? Der Spiegel schweigt dazu. Das ist keine Kleinigkeit.

Hinzu kommt: Wer sich auch nur ein wenig mit digitaler Kommunikation auskennt, schickt sensible Inhalte nicht unverschlüsselt per E-Mail. Eine solche Mail wäre — wenn authentisch — ein Zeugnis erschreckender Sorglosigkeit. Oder ein Zeugnis dafür, dass der Kontext, in dem sie entstand, ein ganz anderer war. Beides ändert nichts an der Frage, die ein Gericht beantworten muss: Was wurde hier tatsächlich geschrieben, von wem, und in welchem Zusammenhang?

Kachelmann lässt grüßen.

Wer ein längeres Gedächtnis hat, erinnert sich. Jörg Kachelmann. 2010. Ähnliche Dynamik: Vorwurf, Mediensturm, öffentliche Verurteilung. Am Ende: Freispruch. Und doch: seine Fernsehkarriere war vorbei. Er kam nie zurück. Die Unschuldsvermutung hatte ihn formal geschützt — gesellschaftlich nicht.

Noch näher liegt der Fall Loredana Lohfink. Auch sie trat auf Demos auf, auch sie wurde von Medien hofiert. Am Ende wurden die beiden beschuldigten Männer freigesprochen. Sie wurde wegen Falschbeschuldigung verurteilt.

Das sind keine Argumente dafür, dass Fernandes lügt. Das sind Argumente dafür, dass wir es noch nicht wissen können.

20.000 Menschen auf der Straße, bevor ein Gericht getagt hat.

Das ist das eigentliche Problem. Nicht die Demos an sich — das Recht auf Demonstration ist unantastbar. Sondern die Gewissheit, mit der dort ein Urteil vorweggenommen wird. Transparente mit dem Namen des Beschuldigten. Forderungen nach seiner Bestrafung. Ein Mann, der für die Öffentlichkeit bereits schuldig ist — während die Justiz noch am Anfang steht.

Das ist keine Solidarität mit Opfern. Das ist Lynchjustiz mit freundlichem Gesicht.

Und wer das sagt, macht sich verdächtig. Wer zur Vorsicht mahnt, gilt schnell als Verharmloser, als Täterschützer, als Teil des Problems. Diese Logik ist gefährlich — weil sie jeden Zweifel kriminalisiert und damit genau das untergräbt, was eine Demokratie ausmacht: die Unschuldsvermutung als Grundprinzip, nicht als lästige Formalie.

Was bleibt.

Digitale Gewalt ist real. Sie verdient Gesetze, Aufmerksamkeit und gesellschaftliche Ächtung. Wer das Bild, den Namen, den Körper einer anderen Person ohne Einwilligung für sexuelle Zwecke missbraucht, begeht etwas Ernstes — ob ein Paragraf dafür existiert oder nicht.

Aber der Rechtsstaat ist keine Option, die man bei unangenehmem Beschuldigten weglässt. Er ist die Grundlage. Für alle. Auch für Christian Ulmen.

Ein Gericht wird entscheiden. Bis dahin gilt: Anfangsverdacht ist kein Beweis. Eine E-Mail ist kein Urteil. Und Zehntausende auf der Straße machen aus einem Vorwurf keine Tatsache.

Schreibe einen Kommentar