VW-Stellenabbau: Warum Niedersachsens Sperrminorität entscheidend ist

Volkswagen-Chef Oliver Blume hat sich erstmals konkret zur Dimension des geplanten Stellenabbaus geäußert: Bis 2030 könnten weitere 50.000 Stellen wegfallen – zusätzlich zu den 50.000, die konzernweit bereits vereinbart sind. Begründet wird die Zahl mit einer Gemeinkostenlücke von rund 20 Prozent gegenüber vergleichbaren Unternehmen. Hinzu kommt eine Überkapazität von 500.000 Fahrzeugen in Europa, die vier deutsche Werke betrifft: Zwickau, Emden, Hannover und das Audi-Werk Neckarsulm.

Die Rechnung wirkt auf den ersten Blick nüchtern: Kostenniveau anpassen, Kapazität reduzieren, Stellen streichen. Ausgeblendet bleibt dabei, wie es zu dieser Lage kam. In den vergangenen Jahren sind rund 28 Milliarden Euro als Dividenden aus dem Unternehmen geflossen – Geld, das für den technologischen Umbau zur Verfügung gestanden hätte. Hinzu kommen die Nachwirkungen des Dieselskandals und ein langes Festhalten am Verbrennerantrieb, während andere Hersteller frühzeitig auf batterieelektrische Modelle setzten. Die Erzählung vom zu teuren Standort Deutschland ersetzt in der öffentlichen Debatte häufig eine genauere Betrachtung dieser Managemententscheidungen.

Niedersachsen: Miteigentümer mit Doppelrolle

Was in der reinen Kostenlogik ebenfalls fehlt, ist die besondere Konstruktion des Konzerns. Das Land Niedersachsen hält über das VW-Gesetz von 1960 eine Sperrminorität von etwas mehr als 20 Prozent der Stimmrechte – bei Grundsatzentscheidungen wie Werksschließungen ist eine Mehrheit von 80 Prozent erforderlich. Niedersachsen ist damit nicht nur Standort mit Arbeitsplatzinteresse, sondern zugleich Anteilseigner mit Vetorecht.

Diese Doppelrolle zeigte sich vergangene Woche im Aufsichtsrat: Blumes Sanierungspaket scheiterte an einer Sperrminderheit aus Arbeitnehmervertretern und dem Land Niedersachsen, das dort mit Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) vertreten ist. Nach Berichten stand es im Gremium 12 zu 8 Stimmen gegen den Vorstandsplan. Beobachtungen zufolge prüft Blume inzwischen, die Kernmarke VW in eine eigenständige Gesellschaft auszugliedern – ein Schritt, der die Reichweite des VW-Gesetzes und damit Niedersachsens Vetomacht auf Konzernebene schwächen würde.

Bei Audi liegt der Fall anders: Als hundertprozentige VW-Tochter hat Niedersachsen dort keine eigenen Anteile und damit auch keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung über den Standort Neckarsulm – nur mittelbar über den Druck, den es im VW-Konzernaufsichtsrat auf Blume ausüben kann.

Politisches Kalkül

Dass Niedersachsen sich querstellt, ist nicht allein Ausdruck von Sozialpartnerschaft. Mit Blick auf die Landtagswahl im kommenden Jahr dürfte der Landesregierung wenig daran gelegen sein, drastischen Werksschließungen zuzustimmen – selbst wenn ihr angesichts der wirtschaftlichen Lage und einer drohenden Bonitätsherabstufung durchaus bewusst ist, dass Einsparungen nötig sind. Der Konflikt verläuft damit auch entlang der Linie zwischen einer auf Kapitalrendite ausgerichteten Vorstands- und Großaktionärsseite – angeführt von der Familie Porsche/Piëch – und einem Land, das über sein Vetorecht Beschäftigung sichern will.

Für den Sommer werden nun Verhandlungen zwischen den Parteien erwartet. Sollte keine Einigung gelingen, hat der Vorstand bereits eine außerordentliche Hauptversammlung für August in Aussicht gestellt – eine offene Konfrontation, deren Ausgang ungewiss ist.

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