Prien kürzt Unterhaltsvorschuss und Elterngeld – zwei Sparmaßnahmen, ein Widerspruch

Innerhalb weniger Tage hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zwei Kürzungen bei zentralen familienpolitischen Leistungen angekündigt: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig nur noch bis zum 15. statt bisher bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, das Elterngeld nur noch zwölf statt 14 Monate. Beide Maßnahmen tragen dieselbe Handschrift: Sie werden familienpolitisch begründet, dienen aber in erster Linie der Haushaltssanierung.

Unterhaltsvorschuss: Rückkehr zu alten Grenzen

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Elternteil – meist der Vater – nach einer Trennung keinen Unterhalt zahlt. Vor der Reform von 2017 wurde er nur bis zum 12. Geburtstag und maximal 72 Monate gewährt, seither bis zum 18. Geburtstag ohne zeitliche Begrenzung. Prien begründet die geplante Rückstufung auf das 15. Lebensjahr damit, dass sich die Kosten seit der Reform vervierfacht hätten und der Vorschuss zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen geworden sei. Als Ausgleich sollen Bund und Länder die Kommunen entlasten und säumige Zahler härter verfolgen – unter anderem durch Führerscheinentzug bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft. (tagesschau.de)

Wie wirksam ein Führerscheinentzug als Druckmittel tatsächlich ist, darf bezweifelt werden. Wer sich der Unterhaltspflicht bereits entzieht, dürfte sich von einem eingezogenen Führerschein kaum beeindrucken lassen – ein Leben ohne Fahrerlaubnis ist unbequem, aber möglich. Naheliegender wäre der Zugriff über die Finanzämter, die ohnehin über Einkommens- und Vermögensdaten verfügen und pfänden können, ohne dass es einer zivilrechtlichen Einzelklage bedarf. Dass dieser Weg nicht konsequent genutzt wird, dürfte weniger an fehlenden Möglichkeiten liegen als an der föderalen Zuständigkeitstrennung zwischen Jugendämtern und Landesfinanzverwaltungen.

Bei der von Betroffenen seit Langem geforderten hälftigen statt vollständigen Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss bleibt es trotz entsprechender Vereinbarung im Koalitionsvertrag vorerst bei der bisherigen Regelung – laut Prien schlicht nicht finanzierbar.

Elterngeld: Kürzere Bezugsdauer, mehr Vätermonate

Auch beim Elterngeld steht eine Kürzung an: Die maximale Bezugsdauer soll von 14 auf zwölf Monate sinken, gleichzeitig aber von zwei auf drei die Zahl der für jedes Elternteil reservierten „Vätermonate“ steigen. Sechs weitere Monate blieben zwischen den Eltern flexibel aufteilbar, Alleinerziehende könnten weiterhin bis zu zwölf Monate volles Elterngeld beziehen. Mindest- und Höchstbetrag sollen leicht steigen, die Bezugshöhe von 65 Prozent des Nettoeinkommens bliebe unangetastet. (tagesschau.de)

Hintergrund ist eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt 2027: Prien muss in ihrem Etat 500 Millionen Euro einsparen, das Elterngeld ist dort der größte Ausgabenposten. Der Deutsche Frauenrat kritisiert entsprechend, dass ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung gespart werde – der Etat des Familienministeriums soll im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen, bis 2029 um bis zu ein Fünftel.

Zwei Kürzungen, ein Widerspruch

Beide Maßnahmen richten sich an junge Familien und Kinder – also an genau die Gruppe, deren Förderung angesichts sinkender Geburtenzahlen und einer alternden Bevölkerung eigentlich politische Priorität haben müsste. Elterngeld und Unterhaltsvorschuss wurden nicht zufällig eingeführt beziehungsweise ausgeweitet: 2007 und 2017 galten sie als Antwort auf genau jene demografischen Entwicklungen, die heute als Sparbegründung dienen. Wer hier kürzt, entlastet kurzfristig den Haushalt und verschärft langfristig ein Problem, das er an anderer Stelle – Rentensystem, Fachkräftemangel – regelmäßig beklagt.

Man könnte meinen, die Bundesregierung habe für die kommenden Jahrzehnte ohnehin nicht mehr viel eingeplant – warum sonst an den Investitionen in die eigene Zukunft sparen, während anderswo neue Schulden für Rüstung und Prestigeprojekte gemacht werden? Eine Erklärung, die fast tröstlich wirkt, verglichen mit der naheliegenderen: Kurzsichtigkeit.

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