Karin Prien hat am Mittwoch einen Satz gesagt, der harmloser klingt, als er ist. Sie halte eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien „grundsätzlich für den richtigen Weg“. Was nach Jugendschutz klingt, ist im Kern eine Grenzverschiebung: Der Staat greift nach einer Entscheidung, die bislang am Küchentisch fiel.
Bemerkenswert ist, dass die Kommission, auf die Prien sich beruft, diese Grenze selbst markiert. Ihr Co-Vorsitzender Olaf Köller nennt Artikel 6 des Grundgesetzes ausdrücklich eine „rechtliche Herausforderung“. Eltern, so Köller, könnten ihren Kindern auch unter 13 Zugang zu sozialen Medien gewähren, solange daraus keine Kindeswohlgefährdung folgt. Genau das ist der Kern des Elternrechts – und genau hier hakt ein gesetzliches Verbot ein.
Was Artikel 6 eigentlich sichert
Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes formuliert es unmissverständlich: Pflege und Erziehung der Kinder sind „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der Staat kommt erst danach – als Wächter, nicht als Erzieher. Sein Eingriffsrecht beginnt dort, wo Eltern versagen, wo das Kindeswohl gefährdet ist. Es beginnt nicht dort, wo der Staat eine pädagogische Frage anders beantworten würde als die Eltern.
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine Architektur. Sie geht davon aus, dass die Aushandlung darüber, was ein Kind darf und wann, in die Familie gehört – mit all ihren Reibungen, Fehlern und Eigenheiten. Der Staat traut den Eltern diese Aushandlung zu und greift nur am äußersten Rand ein. Ein altersgestaffeltes Nutzungsverbot per Gesetz dreht dieses Verhältnis um: Nicht mehr die Eltern entscheiden mit dem Staat als Notfallreserve im Rücken, sondern der Staat entscheidet, und die Eltern dürfen im engen Rahmen eines „Erlaubnisvorbehalts“ nachsteuern.
Das Verbot entlastet nicht die Kinder – es entlastet die Eltern
Hier liegt der eigentliche Mechanismus, über den kaum jemand spricht. Ein gesetzliches Verbot nimmt nicht nur den Kindern etwas weg. Es nimmt vor allem den Eltern eine Zumutung ab: die Mühe, selbst zu entscheiden, selbst zu streiten, selbst die unbequeme Position zu halten. „Geht nicht, ist verboten“ ist bequemer als „Ich will das nicht, und hier ist mein Grund.“ Der Staat liefert das Alibi, und die Aushandlung – das eigentliche Erziehungsgeschäft – entfällt.
Wer einmal Verantwortung für ein Kind getragen hat, kennt den Reflex, der daraus folgt: Man kann sich auf eine höhere Instanz berufen. Nicht ich verbiete dir das, sondern das Gesetz. Das entlastet kurzfristig und entwöhnt langfristig. Eine Generation Eltern, die gelernt hat, die unbequeme Erziehungsentscheidung an die Gesetzeslage zu delegieren, ist das Gegenteil dessen, was Medienkompetenz herstellen soll: mündige Aushandlung im Haushalt.
Die Pointe: Mündigkeit per Vorschrift
Besonders aufschlussreich ist eine zweite Empfehlung der Kommission, die im Trubel um die Altersgrenze unterging. Die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung soll im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden – ausdrücklich analog zur Einführung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000. Der Staat will Eltern also gesetzlich zur Begleitung verpflichten und ihnen zugleich die Entscheidung abnehmen. Beides zusammen ergibt eine eigentümliche Figur: verordnete Verantwortung bei entzogener Zuständigkeit.
Man kann das für gut gemeint halten – das ist es vermutlich. Aber gut gemeint ist hier die Vorstufe zur Selbstwidersprüchlichkeit. Das Verbot, das mündige Mediennutzung schützen soll, produziert Unmündigkeit auf der Erwachsenenseite. Erst entzieht der Staat den Eltern die Verantwortung, dann beklagt die Gesellschaft die verlorene Erziehungsfähigkeit, die man selbst überflüssig gemacht hat.
Wohin das führt
Parteipolitisch ist der Vorgang pikant. Es ist ausgerechnet die Union – sonst Hüterin von Subsidiarität und Elternrecht –, die hier die etatistische Variante fährt. Subsidiarität hieße: Was die kleinere Einheit leisten kann, soll die größere ihr nicht abnehmen. Die Familie ist die kleinste dieser Einheiten. Ein Gesetz, das ihr die alltägliche pädagogische Mikroentscheidung aus der Hand nimmt, ist das genaue Gegenteil dieses Prinzips.
Die ehrliche Frage ist nicht, ob soziale Medien Kinder gefährden können – das tun sie, und die Kommission belegt es. Die Frage ist, ob der Staat darauf antwortet, indem er die Plattformen in die Pflicht nimmt, oder indem er den Eltern die Entscheidung abnimmt. Die Werkzeuge für den ersten Weg liegen bereit: der Digital Services Act, das Jugendschutzgesetz. Sie werden nur nicht konsequent durchgesetzt. Es ist leichter, ein neues, lauteres Verbot auszurufen, als ein bestehendes Recht still anzuwenden. Und es ist bequemer, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu beklagen, als die Architektur zu verteidigen, die sie überhaupt erst voraussetzt.
Wer Kinder hat, kennt die Versuchung, sich diese Entscheidung aus der Hand nehmen zu lassen. Man sollte ihr widerstehen – und der Staat sollte sie gar nicht erst anbieten.