Ein Konzern, der in Europa Verträge mit Polizeibehörden, Geheimdiensten und Militärs schließt, zahlt in Europa kaum Steuern. Das ist die Nachricht, die ein Bericht des britischen Centre for International Corporate Tax Accountability and Research in dieser Woche produziert hat, und netzpolitik.org referiert sie sorgfältig: Palantirs effektiver Steuersatz liegt weltweit bei rund 1,4 Prozent, die Steuerlücke in Europa beziffern die Forschenden auf mindestens zwölf Millionen Euro, auf Deutschland entfallen davon etwa 1,6 Millionen.
1,6 Millionen Euro. Das ist, gemessen an dem, was hier verhandelt wird, ein Rundungsfehler. Nordrhein-Westfalen allein hat für die Palantir-Software ein Vielfaches dieser Summe ausgegeben. Wer aus diesen Zahlen einen Steuerskandal macht, verschiebt die Debatte auf ein Feld, auf dem sie folgenlos bleibt. Interessant ist der Bericht aus einem anderen Grund: Er beschreibt, wo dieser Konzern tatsächlich sitzt – und damit, worauf sich vier deutsche Landesregierungen eingelassen haben.
Wo Umsätze verbucht werden, entscheidet sich, wem ein Unternehmen gehört
Der Kern der Analyse ist keine Steuersparerei im engeren Sinne, sondern eine Aussage über Unternehmensarchitektur. Nur ein Bruchteil der außerhalb der USA erwirtschafteten Erlöse wird auch außerhalb der USA verbucht. Die Verträge werden offenbar mit den amerikanischen Gesellschaften geschlossen; die nationalen Töchter erhalten Dienstleistungsgebühren für die Ausführung. Für Deutschland weist der Bericht aus, dass 2024 rund 65 Prozent des Gesamtumsatzes der deutschen Tochter aus solchen Gebühren der US-Mutter stammten.
Das heißt: Die deutsche Palantir-Gesellschaft ist kein Vertragspartner mit eigenem Gewicht, sondern ein Ausführungsorgan. Die Substanz des Geschäfts liegt in einer Jurisdiktion, deren Regierung extraterritorialen Zugriff auf Daten in Anspruch nimmt und deren gegenwärtige Administration die Bereitschaft, Bündnispartner als Verhandlungsgegner zu behandeln, mehrfach demonstriert hat. Die steuerliche Konstruktion und die Frage der Datenhoheit sind nicht zwei Themen. Sie sind dieselbe Frage, gestellt an zwei verschiedene Aktenordner.
Verträge, die keinen Ausstieg vorsehen
In Baden-Württemberg hat der Landtag die Rechtsgrundlage geschaffen, nachdem der Vertrag bereits unterschrieben war; rund 25 Millionen Euro kostet die Software, eine Ausstiegsklausel enthält die Vereinbarung nach dpa-Informationen nicht. Die Grünen hatten den Einsatz in ihrer ersten Urabstimmung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt – und regieren weiter. Die Landesdatenschutzbeauftragte meldete verfassungsrechtliche Bedenken an, seit dem zweiten Quartal 2026 arbeitet die Polizei mit dem System.
In Nordrhein-Westfalen ist die Chronologie älter und die Kostenkurve steiler. Das Landeskriminalamt schrieb 2019 ein System zur datenbankübergreifenden Analyse und Recherche aus, veranschlagt mit rund 14 Millionen Euro; nach Recherchen des WDR summierten sich die Gesamtkosten später auf knapp 40 Millionen. Die Vertragsunterlagen selbst blieben unter Verschluss; Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden abschlägig beschieden. Ein Staat, der sich Analysewerkzeuge kauft, um Zusammenhänge sichtbar zu machen, macht die Bedingungen dieses Kaufs unsichtbar.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat in ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Norm im Polizeigesetz formuliert und festgehalten, dass ihre Einwände im Gesetzgebungsverfahren trotz mehrfacher Intervention nicht berücksichtigt wurden. Die Befugnisse wurden nach dem Karlsruher Urteil zur automatisierten Datenanalyse nicht eingeschränkt, sondern ausgeweitet. Der Fünf-Jahres-Vertrag wurde verlängert – allerdings nur bis Oktober 2026.
Dieses Datum ist der eigentliche Nachrichtenwert. In wenigen Wochen steht in Düsseldorf eine Entscheidung an, bei der die Landesregierung tatsächlich Verhandlungsmacht besitzt. Solche Momente sind selten. Sie entstehen nicht wieder, wenn man sie verstreichen lässt.
Ein Nachbar, der die Frage in der richtigen Reihenfolge gestellt hat
Wie eine andere Entscheidung aussieht, lässt sich einige hundert Kilometer südlich besichtigen. Der Schweizer Armeestab ließ Ende 2024 prüfen, ob Palantir-Werkzeuge beschafft werden sollten. Der interne Bericht lobte die Leistungsfähigkeit der Software ausdrücklich – und kam trotzdem zu einem negativen Ergebnis: wachsende Abhängigkeit von einem US-Anbieter, drohender Verlust von Datenhoheit und nationaler Souveränität, Unklarheit darüber, wer alles auf geteilte Daten zugreifen kann. Recherchen der „Republik“ zufolge blitzte der Konzern bei Schweizer Bundesbehörden über Jahre mindestens neunmal ab.
Der Unterschied liegt nicht in der technischen Bewertung – die fiel in Bern ähnlich positiv aus wie in Stuttgart oder Düsseldorf. Er liegt in der Reihenfolge der Fragen. Die Schweizer Prüfer fragten zuerst, welche Abhängigkeit entsteht, und dann, welche Fähigkeit gewonnen wird. Die deutschen Innenministerien haben es umgekehrt gehalten und die Souveränitätsfrage als Restrisiko behandelt, das sich durch Vertragsklauseln und Serverstandorte einhegen lässt. Vertragsklauseln gelten aber nur, solange sie durchgesetzt werden können. Wer die Erfahrungen der vergangenen anderthalb Jahre mit amerikanischer Rechtsdurchsetzung gegenüber europäischen Partnern ernst nimmt, kann diese Annahme nicht mehr für konservativ halten.
Die Empörung zielt auf die falsche Adresse
Auffällig an der Berichterstattung ist ihre Personalisierung. Alexander Karps Sätze, Peter Thiels politische Positionen, die Bilder vom Datenkonzern als Fremdkörper im europäischen Rechtsstaat – all das erzeugt eine moralische Klarheit, die von der institutionellen Unklarheit ablenkt. Palantir verhält sich exakt so, wie sich ein börsennotiertes US-Unternehmen verhält: Es nutzt Gesetzeslücken, es maximiert Erlöse, es verbucht Gewinne dort, wo sie am günstigsten liegen. Dass die europäischen Regierungschefs im Januar Trumps Forderung nachgaben, amerikanische Konzerne von der globalen Mindeststeuer auszunehmen, war ebenfalls keine Entscheidung Palantirs.
Die Entscheidungen, um die es geht, wurden in Wiesbaden, Düsseldorf, Stuttgart und München getroffen – von Ministerien, die eine Beschaffung an der Datenschutzaufsicht vorbei durchsetzten, und von Parlamenten, die die Rechtsgrundlage nachlieferten. Es ist die vertraute Bewegung in umgekehrter Richtung: Sonst wird kollektives Versagen dem Einzelnen zugeschrieben, hier wird es einem Konzern zugeschrieben, dessen Verhalten vorhersehbar war. In beiden Fällen bleibt die Struktur, die das Ergebnis erzeugt hat, unbehelligt.
Die deutsche Debatte über digitale Souveränität wird seit Jahren in Sonntagsreden geführt und in Vergabeverfahren entschieden. Der Steuerbericht liefert dafür nur die Fußnote: Ein Konzern, der öffentliche Aufträge in Europa erhält und seine Gewinne systematisch der europäischen Besteuerung entzieht, gibt selbst zu Protokoll, wo er hingehört. Es wäre eine überschaubare Anforderung an Innenministerien, diese Auskunft zur Kenntnis zu nehmen, bevor der nächste Vertrag verlängert wird.