BKA, KI und Palantir: Wer profitiert von den neuen Befugnissen?

Das Kabinett hat beschlossen: Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei dürfen künftig große Datenmengen automatisiert analysieren — und Fotos mit öffentlich verfügbaren Internetbildern abgleichen. Auch KI soll dabei zum Einsatz kommen. Bundesinnenminister Dobrindt fasste das Programm in einen griffigen Slogan: „KI gegen Kriminalität.“

Ein Slogan, der funktioniert — weil er kaum Widerspruch zulässt. Wer ist schon für Kriminalität? Und wer wagt es, KI-Werkzeuge zur Strafverfolgung abzulehnen, wenn Bundesjustizministerin Hubig das als „fahrlässig“ bezeichnet?

Was beschlossen wurde

Konkret geht es um automatisierte Datenanalyse im großen Maßstab: Gesichter sollen mit Millionen von Internetbildern abgeglichen werden können — um Verdächtige zu identifizieren, zu lokalisieren und Tatverbindungen herzustellen. Für Abgleiche außerhalb der EU sollen besondere Vorschriften gelten, nämlich dann, wenn ein EU-interner Abgleich „technisch unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig“ wäre. Eine Formulierung, die Spielraum lässt.

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll Fotos abgleichen dürfen — allerdings vorerst nur von Ausländerinnen und Ausländern ohne gültigen Pass. Eine Einschränkung, die technisch leicht erweiterbar ist.

Die Kritik, die im Entwurf verschwand

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte zu einem früheren Entwurf „erhebliche Bedenken“ angemeldet: ob die geplanten Regeln der Eingriffsintensität und Reichweite dieser Maßnahmen wirklich gerecht werden. Im Kabinettsbeschluss taucht diese Kritik nicht mehr auf — sie ist Bedenken, die man zur Kenntnis genommen und beiseitegelegt hat.

Das ist kein Vorwurf, sondern ein Befund: Sicherheitspolitik funktioniert so. Die Befugnisse wachsen, die Kontrollinstrumente hecheln hinterher. Das war beim Großen Lauschangriff so, beim Vorratsdatenspeicherungsgesetz, bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Jedes Mal gab es die Versicherung klarer „gesetzlicher Leitplanken“ — und jedes Mal dehnte sich die Praxis aus, was die Leitplanken erlaubten.

Entscheidungen trifft der Mensch — wirklich?

Hubigs Beruhigungsformel lautet: Entscheidungen im Strafverfahren treffen Menschen, nicht KI-Systeme. Das stimmt — formal. Aber wer entscheidet schon anders als die KI empfohlen hat, wenn er dafür im Zweifel die Verantwortung übernehmen müsste? Algorithmen erzeugen eine eigene Schwerkraft: Sie filtern, priorisieren und gewichten — und wer das Ergebnis verwirft, braucht gute Gründe.

Hinzu kommt: Biometrische Gesichtserkennung hat eine nachgewiesene Fehlerquote — und diese Fehler sind nicht gleichmäßig verteilt. Dunkle Haut, ältere Gesichter, Frauen: Die Systeme versagen häufiger bei denen, die ohnehin öfter im Visier von Behörden sind.

Ein Name, der nicht im Gesetzentwurf steht

Welche Software das BKA künftig einsetzen wird, nennt der Kabinettsbeschluss nicht. Aber die Debatte hat einen Namen, der immer wieder auftaucht: Palantir. Das US-Unternehmen entwickelt Analyseplattformen, die Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammenführen, Beziehungsgeflechte sichtbar machen und Ermittlern Hinweise liefern — technisch genau das, was der Gesetzentwurf nun ermöglichen soll. In mehreren Bundesländern ist Palantir-Software bereits im Einsatz oder zumindest in der Diskussion.

Das wirft eine Frage auf, die in der politischen Debatte fast nie gestellt wird: Was bedeutet es, wenn ein demokratischer Rechtsstaat seine Ermittlungsinfrastruktur einem privaten US-Konzern anvertraut — einem Unternehmen, das auch für US-Geheimdienste und Militär arbeitet? Wer hat die Kontrolle über die Algorithmen? Wer haftet für Fehler? Und wie transparent ist ein System, dessen Quellcode Staatsgeheimnis des Anbieters bleibt?

Europäische oder staatliche Alternativen existieren — sie gelten als politisch attraktiver, sind aber technisch oft weniger weit entwickelt. Dieser Rückstand ist nicht gottgegeben: Er ist auch das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse beim Aufbau eigener digitaler Infrastruktur. Der Zielkonflikt, den die Bundesregierung jetzt verwaltet, ist einer, den sie sich selbst eingebrockt hat.

Wer zahlt, wer profitiert?

Die Sicherheitstechnologiebranche ist ein Wachstumsmarkt — und staatliche Befugniserweiterungen sind ihr Konjunkturprogramm. Das macht die Entscheidung nicht automatisch falsch. Aber es erklärt, warum Lobby-Interessen und politischer Gestaltungswille hier so reibungslos zusammenfinden. „KI gegen Kriminalität“ klingt nach Bürger gegen Täter. Es ist auch: Auftraggeber gegen Bürger, Überwachungsinfrastruktur gegen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Beides gleichzeitig. Darüber lohnte es sich zu reden.

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