Johannes von Baumbach ist 19 Jahre alt, es gibt kein einziges öffentliches Foto von ihm, und laut Forbes ist er mit einem geschätzten Vermögen von 6,4 Milliarden US-Dollar der jüngste Milliardär der Welt. Sein Geld stammt aus dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim, den seine Familie seit 1885 in vierter Generation führt. Drei seiner Geschwister – Franz, Katharina und Maximilian – stehen mit ähnlich hohen Vermögen auf derselben Liste. Von den acht jüngsten deutschen Milliardärinnen und Milliardären hat nur einer sein Vermögen selbst erarbeitet: Alexander Rinke, Mitgründer von Celonis. Alle anderen – die Baumbach-Geschwister, Kevin David Lehmann (dm), Sophie Luise und Marc Fielmann, Maximilian Viessmann, Franziska Wuerbser (Rational), Eva Maria Braun-Luedicke (B. Braun) – verdanken ihren Status der Herkunft.
Zur Einordnung hilft ein Vergleichswert: Das durchschnittliche Brutto-Lebenseinkommen liegt in Deutschland derzeit bei rund 2,05 Millionen Euro – über ein komplettes Erwerbsleben von etwa 37 Jahren, alle Gehälter und Sonderzahlungen zusammengerechnet, aber noch vor Steuern, Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten. Netto und nach Abzug der Lebenshaltungskosten bleibt davon am Ende oft nur ein Bruchteil als tatsächlich ansparbares Vermögen. Baumbachs geschätzte 6,4 Milliarden US-Dollar sind dagegen kein theoretisches Bruttoeinkommen, sondern reales, verfügbares Nettovermögen – umgerechnet etwa das 3.000-fache dessen, was ein durchschnittlicher Erwerbstätiger brutto in einem ganzen Berufsleben verdient. Um diese Summe zu erarbeiten, müsste ein Durchschnittsverdiener rund 3.000 vollständige Erwerbsleben hintereinander absolvieren, ohne je einen Cent auszugeben.
Die stille Weitergabe
Auffällig ist neben der schieren Konzentration eine zweite Gemeinsamkeit: Kaum jemand von ihnen gibt Interviews, kaum jemand zeigt sich öffentlich. Reichtum wird in Deutschland nicht nur vererbt, er wird zunehmend leise vererbt – ohne die mediale Selbstinszenierung, die man aus anderen Ländern kennt. Das passt zu einem Befund, den auch die Zahlen stützen: Das DIW schätzt das gesamte jährliche Erbvolumen in Deutschland auf rund 400 Milliarden Euro. Tatsächlich steuerlich erfasst wurden 2024 aber nur 113,2 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen. Die Differenz verschwindet unterhalb der Freibeträge und in den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – unsichtbar für den Fiskus, wie die Erben selbst unsichtbar für die Öffentlichkeit bleiben.
Leistungsgesellschaft als Erzählung, Erbengesellschaft als Realität
Der öffentliche Diskurs über Vermögen in Deutschland ist überwiegend ein Diskurs über individuelle Leistung: Wer hart arbeitet, kommt voran; wer zurückbleibt, hat vermutlich etwas falsch gemacht. Diese Erzählung ist bemerkenswert resistent gegen die Fakten. Die Direktorin des Instituts für Steuerrecht in Köln, Johanna Hey, hat es zugespitzt formuliert: Deutschland verstehe sich zwar als Leistungsgesellschaft, sei mittlerweile aber vielmehr eine Erbengesellschaft. Das DIW hat dazu passend ermittelt, dass die Hälfte aller größeren Erbschaften und Schenkungen an die obersten zehn Prozent der Begünstigten geht.
Hier zeigt sich das Muster, das sich durch viele Politikfelder zieht: Strukturelle Verteilungsfragen werden individualisiert. Wer wenig hat, dem wird nahegelegt, mehr zu leisten. Wer viel hat, dem wird unterstellt, es verdient zu haben. Dass der entscheidende Unterschied zwischen beiden Gruppen oft schlicht das Geburtsdatum und die Familie ist, in die hineingeboren wurde, passt nicht in diese Erzählung – und wird deshalb selten thematisiert.
Die Verschonungsregeln als Kern des Problems
Technisch liegt der Hebel bei der Erbschaftsteuer, genauer bei den §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes. Wer Betriebsvermögen erbt und sich verpflichtet, den Betrieb fünf Jahre weiterzuführen und die Löhne weitgehend zu sichern, erhält bis zu 85 Prozent Verschonung von der Steuer. Bei sieben Jahren Haltefrist sind es sogar 100 Prozent. Große Unternehmensvermögen lassen sich zudem über Familienstiftungen weiter abschirmen. Diese Regeln sollen Familienunternehmen vor Liquiditätsproblemen schützen – in der Praxis begünstigen sie vor allem jene, die ohnehin schon Unternehmensanteile besitzen, gegenüber jenen, die nur Barvermögen oder eine Eigentumswohnung erben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Privilegierung bereits 2014 in Teilen für verfassungswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber 2016 nachbesserte. Seit 2022 liegt dem Gericht erneut eine Verfassungsbeschwerde vor (Az. 1 BvR 804/22), die genau diese Überbegünstigung von Betriebs- gegenüber Privatvermögen rügt. Ein Urteil wurde bereits für 2025 erwartet, verzögert sich aber weiter; für 2026 gilt es weiterhin als wahrscheinlich.
Reformdruck ohne Ergebnis
Parallel zum Verfahren in Karlsruhe hat die SPD-Bundestagsfraktion im Januar 2026 mit dem Konzept „FairErben – Fair. Einfach. Zukunftsfest.“ eine eigene Reform vorgeschlagen, die unter anderem die Verschonungsregeln durch einen pauschalen Unternehmensfreibetrag ersetzen will. Aus der Union und aus Wirtschaftsverbänden kam prompt Kritik, aus der CSU fiel dabei das Wort „leistungsfeindlich“ – eine Formulierung, die exakt die Individualisierungslogik bedient, um die es hier geht: Wer die Vererbung großer Unternehmensvermögen steuerlich stärker belasten will, gilt als Gegner von Leistung, obwohl die betroffenen Vermögen überwiegend nicht erarbeitet, sondern übertragen wurden.
Auch der Sachverständigenrat hat sich in seinem Jahresgutachten 2025/2026 für eine Reform ausgesprochen und empfiehlt, den Verschonungsabschlag für Vermögen unter 26 Millionen Euro zu senken und bei größeren Vermögen die Bedarfsprüfung zu verschärfen. Dagegen steht die Position der Wirtschaftsverbände, etwa der DIHK, die keinen grundlegenden Reformbedarf sieht und vor „steuerpolitischen Experimenten“ warnt. Ein Gesetzgebungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Die Lage bleibt damit, was sie seit Jahren ist: ein Reformbedarf, der erkannt, aber nicht umgesetzt wird, solange kein höchstrichterlicher Zwang dazu besteht.
Was daran typisch ist
Die Liste der jüngsten deutschen Milliardäre ist insofern mehr als eine Randnotiz aus dem Wirtschaftsteil. Sie illustriert, wie eng technisches Steuerrecht, politische Rhetorik und gesellschaftliche Selbstbeschreibung zusammenhängen. Ein Steuersystem, das Unternehmensvermögen systematisch begünstigt, wird flankiert von einer öffentlichen Erzählung, die Vermögen als Ergebnis individueller Leistung deutet – und genau dadurch verhindert, dass die strukturelle Frage gestellt wird, wie Vermögen in einer Gesellschaft eigentlich entsteht und weitergegeben wird. Dass der reichste 19-Jährige des Landes ohne ein einziges Interview und ohne ein einziges Foto auskommt, passt in dieses Bild: Der Vorgang selbst ist so unauffällig gestaltet, wie das Ergebnis auffällig ist.