Péter Magyar hat es in Ungarn tatsächlich getan: eine Mandatszeitbegrenzung, die auch den eigenen Amtsvorgänger trifft. Zwölf Jahre als Abgeordneter, dann ist Schluss – rückwirkend genug, um selbst Viktor Orbán nach 1990 ununterbrochener Parlamentszugehörigkeit aus dem Verkehr zu ziehen. Man kann von der ungarischen Verfassungswirklichkeit halten, was man will, aber diese eine Volte hat Stil: Wer Ämterakkumulation beenden will, fängt bei sich selbst an, nicht bei der übernächsten Wahlperiode.
In Deutschland würde eine solche Debatte vermutlich in der zweiten Lesung an der Frage scheitern, ob „zwölf Jahre“ nicht diskriminierend gegenüber Abgeordneten mit besonders viel Sitzfleisch sei. Dabei bräuchten wir hierzulande gar keine Mandatsbegrenzung, um beim eigentlichen Problem anzusetzen. Das eigentliche Problem heißt Nebentätigkeit und Anwesenheit – und beides ist, anders als in Ungarn, längst gesetzlich geregelt. Nur eben so, dass es niemandem wehtut.
Die Anwesenheitsliste gibt es schon. Sie liegt nur ungelesen herum.
Wer glaubt, eine Anwesenheitspflicht im Bundestag sei eine hübsche Schnapsidee vom Kaffeetisch, dem sei gesagt: Es gibt sie. Nach Paragraf 14 des Abgeordnetengesetzes müssen sich Abgeordnete an Sitzungstagen in Anwesenheitslisten eintragen. Sanktion bei unentschuldigtem Fehlen: eine Kürzung der Kostenpauschale. Das ist ungefähr so abschreckend wie ein Strafzettel für jemanden, der ohnehin mit Dienstwagen fährt.
Die Zahlen zeigen, was aus dieser Regelung in der Praxis wird. Eine aktuelle Auswertung dokumentiert für den 21. Bundestag teils deutlich zweistellige entschuldigte Fehltage einzelner Abgeordneter, während das Plenum seit Beginn der Wahlperiode an 69 Sitzungstagen zusammenkam. Bei den Linken fehlten im Schnitt rund 20 Prozent bei namentlichen Abstimmungen, bei Union und SPD jeweils etwa fünf Prozent – ein Unterschied, der weniger mit Disziplin als mit einer denkbar knappen Regierungsmehrheit zu tun haben dürfte, die jede Stimme braucht.
Man muss fairerweise sagen: Nicht jede Abwesenheit ist Bequemlichkeit. Mutterschutz, ein Unfall mit Wirbelsäulenschaden, ein Krankenhausaufenthalt – das sind nachvollziehbare Gründe, keine Skandale. Das eigentlich Bemerkenswerte ist etwas anderes: Dass eine Fernsehkamera auf ein halbleeres Plenum einen völlig falschen Eindruck erweckt, weil ein Großteil der Arbeit in Ausschüssen stattfindet, ist eine berechtigte Erklärung – und gleichzeitig genau die Art von struktureller Entschuldigung, die sich wunderbar mit echtem Desinteresse vermischen lässt, ohne dass von außen der Unterschied erkennbar wäre. Genau das macht die Anwesenheitsliste im Kern zur Attrappe: Sie kann Transparenz behaupten, ohne sie herzustellen.
10,6 Millionen Gründe, im Ausschuss zu fehlen
Beim Nebeneinkünfte-Thema wird die Sache konkreter. Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode haben die Abgeordneten des Bundestags zusammen rund 10,6 Millionen Euro an Nebeneinkünften angezeigt, mehr als jeder dritte Parlamentarier meldet eine bezahlte Nebentätigkeit oder einen geldwerten Vorteil, in der Unionsfraktion sogar jeder zweite. Das ist, für sich genommen, legal. Das Abgeordnetengesetz verbietet Nebentätigkeiten nicht, es verlangt nur, dass das Mandat „im Mittelpunkt“ steht – eine Formulierung so unscharf, dass sie praktisch alles erlaubt, solange man es nicht allzu offensichtlich übertreibt.
Wie unscharf, zeigt der Fall eines Linken-Politikers, der an einem Sitzungstag bei einer Recruiting-Veranstaltung in München auftrat und dafür 7.000 Euro erhielt – während im Bundestag abgestimmt wurde. Die Reaktion war eine Ankündigung, die Terminplanung künftig zu ändern. Das ist keine Ausnahme, sondern die Systemlogik in Reinform: Nebeneinkünfte sind meldepflichtig, aber nicht begrenzt, und die einzige Sanktion für versäumte Abstimmungen ist symbolisch.
Selbst die Meldepflicht selbst funktioniert nur bedingt. Noch im Herbst 2025 fehlten bei rund einem Drittel der Abgeordneten die Angaben zu Nebeneinkünften und Unternehmensbeteiligungen auf der Bundestagsseite – sieben Monate nach Beginn der Wahlperiode. Man plant seither an einem digitalen Portal. Die Ankündigung von mehr Transparenz ist in diesem Parlament fast schon eine eigene Textgattung.
Zwei Regelungslücken, ein Muster
Was Anwesenheits- und Nebentätigkeitsproblem verbindet, ist dasselbe Grundmuster: Die Regel existiert, sie wird sogar korrekt zitiert, wenn man nachfragt – nur ihre Durchsetzung ist so gestaltet, dass sie niemandem wirklich wehtut. Das ist keine Lücke im Gesetz, das ist die Funktion des Gesetzes. Genau darin unterscheidet sich der deutsche Fall vom ungarischen: Magyar hat eine Regel geschaffen, die eine konkrete Person trifft. Der Bundestag hat Regeln, die so konstruiert sind, dass sie niemanden treffen müssen.
Eine wirksame Reform bräuchte kein Verfassungspaket wie in Budapest, sondern zwei vergleichsweise banale Stellschrauben: eine Obergrenze für Nebeneinkünfte relativ zur Abgeordnetenentschädigung, verbunden mit einer automatischen Offenlegungspflicht in Echtzeit statt auf Anfrage – und eine Anwesenheitsquote, die echte Konsequenzen hat, etwa den anteiligen Verlust von Diätenbestandteilen ab einer bestimmten Fehlquote, unabhängig vom Fraktionsstatus. Beides wäre technisch trivial. Politisch bleibt es deshalb liegen, weil diejenigen, die es beschließen müssten, zugleich diejenigen wären, die es beträfe.
Das ist die eigentliche Pointe der ungarischen Volte: Sie funktioniert nur, weil sie sich selbst nicht ausnimmt. Solange deutsche Reformvorschläge in dieser Frage stets nur die jeweils andere Fraktion im Blick haben, bleibt die Anwesenheitsliste das, was sie seit Jahrzehnten ist – ein Blatt Papier mit Unterschriften, das niemand wirklich liest.