Der Auszug als Stimmzettel: Was die CDU-Taktik mit dem Wahlgeheimnis macht

Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt will bei der Wahl des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten im Dezember geschlossen den Plenarsaal verlassen. Ein entsprechender Beschluss sollte nach Angaben von Fraktionschef Sven Schulze und Parlamentsgeschäftsführer Stefan Ruland in der Fraktionsversammlung fallen (Tagesspiegel). Der erklärte Zweck: Stimmen aus der CDU für Siegmund sollen ausgeschlossen werden.

Was „geheim“ leistet

Die geheime Wahl hat eine einzige Aufgabe: Sie entkoppelt die Stimmabgabe von ihren Folgen. Wer abweicht, soll nicht belangt werden können, weil niemand weiß, dass er abgewichen ist. Das Instrument schützt damit nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit der Einzelnen, und es schützt sie ausgerechnet vor der eigenen Fraktion. Karrieren hängen in Parlamenten an Listenplätzen, Ausschusssitzen und Redezeiten. Keine dieser Sanktionen steht irgendwo als Strafe geschrieben, alle wirken.

Der Auszug als Stimmzettel

Ein geschlossener Auszug hebt diese Entkopplung auf, ohne dass ein einziges Gesetz verletzt würde. Wer den Saal verlässt, enthält sich nicht, er boykottiert. Wer bleibt, ist sichtbar. Damit gilt: Entweder die Fraktion verlässt vollständig den Raum, dann ist die Wahl für sie keine Gewissensentscheidung mehr, sondern eine Loyalitätsfrage. Oder einer bleibt sitzen, dann ist er ohne jede Abstimmung markiert. In beiden Fällen entsteht Zuordenbarkeit, und mit ihr kehrt die Sanktionsmöglichkeit zurück, die das Geheimnis verhindern sollte.

Das Verfahren braucht dazu keinen Befehl. Ein Fraktionszwang, der als solcher benannt würde, wäre angreifbar. Eine Situation, in der Abweichung nicht mehr verborgen bleiben kann, ist es kaum.

Wahrscheinlichkeit ist kein Befund

Anlass für den Vorstoß ist die Wahl von Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten in der Vorwoche. Der 35-Jährige erhielt in geheimer Wahl mehr Stimmen, als AfD und BSW zusammen stellen. SPD, Grüne und Linke hatten angekündigt, mit Nein zu stimmen. Daraus wird gern geschlossen, die fehlenden Stimmen müssten aus der CDU stammen.

Mathematisch ist das naheliegend, belegt ist es nicht. Auch Einzelne aus anderen Fraktionen kommen in Betracht, und Ankündigungen sind keine Abstimmungsergebnisse. Genau das ist der Wert der geheimen Wahl: Sie lässt Wahrscheinlichkeiten zu und verweigert Gewissheit. Wer aus einer Wahrscheinlichkeit einen Verdacht gegen eine ganze Fraktion ableitet und daraus ein Verfahren zimmert, das Gewissheit erzwingt, behandelt das Geheimnis als Störung.

Die Brandmauer mit Preisschild

Als Begründung dient die Brandmauer. Sie gilt allerdings in der Praxis nicht gleichmäßig. Am 29. Januar 2025 beschloss der Bundestag einen Entschließungsantrag der Union zur Migration mit den Stimmen der AfD, was die Union als zufällig gleiche Stimmen bei einem eigenen Antrag einordnete. Im Mai 2025 fehlten Friedrich Merz im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl in geheimer Abstimmung 18 Stimmen aus der eigenen Koalition. Wer es war, weiß bis heute niemand. Die Koalition musste mit dieser Unsicherheit leben, und das Wahlgeheimnis hatte genau das geleistet, was es soll.

Eine Norm, die nach Lage gilt, ist weniger als eine Mauer und mehr als ein bloßes Ideal: In Sachsen und Thüringen nimmt die Union durchaus reale Nachteile in Kauf, um sie zu halten. Man könnte von einem Ideal mit Preisschild sprechen. Es gilt, solange der Preis tragbar erscheint. Wo man sich auf Überzeugung nicht mehr verlassen will, braucht es ein Verfahren. Der Auszug ist ein solches Verfahren: Er soll die Linie an der Stelle härten, an der sie sonst nachgeben könnte.

Die Wirkung bleibt dieselbe

Ob die Fraktionsführung aus Überzeugung handelt, aus Machtkalkül oder aus beidem, lässt sich von außen nicht entscheiden, und gut gebaute Erklärungen sind so gebaut, dass man es nicht erkennen soll. Entscheidend ist ohnehin etwas anderes. Die Wirkung ist unabhängig vom Motiv, und sie ist unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet: Ein Wahlgeheimnis, das nur dann gilt, wenn das Ergebnis gefällt, ist keines. Das Prinzip trägt nur, wenn es auch gegen die gilt, deren Wahlverhalten man ablehnt.

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