Wenn Parken Straftat wird – ein Gesetzentwurf zu Ende gedacht

Am 16. April 2026 hat der Bundestag die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Union, AfD und – aus Koalitionsdisziplin – die SPD stimmten gegen die Streichung des § 265a StGB. Der CDU-Abgeordnete Alex Müller begründete das mit dem Hinweis, sonst fühlten sich die rechtstreuen Fahrgäste „als die Dummen“.

Wer diesen Gedanken ernst nimmt, muss ihn konsequent zu Ende denken. Denn dieselbe Logik gilt für jeden, der brav seinen Parkschein zieht, während nebenan der Nachbar die zweite Reihe blockiert. Ein naheliegender Gesetzentwurf.


Parkraumerschleichungsstrafgesetz (ParkErschlStrG) – Entwurf

Problem

Während das Erschleichen von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB seit 1935 als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird, gilt das Erschleichen öffentlichen Parkraums lediglich als Ordnungswidrigkeit. Rechtstreue Parkscheinkäufer stehen als die Dummen da.

Lösung

Einfügung eines § 265b StGB:

Wer Parkraum nutzt, ohne das Entgelt zu entrichten oder die zulässige Dauer einzuhalten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Begründung

Bei wohlhabenden Tätern hat das bisherige Bußgeld keine abschreckende Wirkung – die Beträge werden mühelos aufgebracht. Bei Zahlungsunfähigen bietet sich die Ersatzfreiheitsstrafe als wirksames Mittel der Generalprävention an.

Der Einwand, die Kriminalisierung treffe überproportional Einkommensschwache, ist unbeachtlich. Mobilität ist kein Grundrecht.

Haushalt

Mehrkosten in Justiz und Vollzug: ca. 3,8 Mrd. € jährlich. Dem steht ein erheblicher Gewinn an Rechtssicherheit gegenüber.

Alternativen

Keine. Es handelt sich, mit den Worten des CDU-Fraktionsvize Krings, „nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt“.


Der Entwurf wurde mit den Stimmen von Union, SPD und AfD angenommen. Die Grünen stimmten dagegen und forderten stattdessen, auch das Erschleichen von Beförderungsleistungen zu entkriminalisieren. Ihr Antrag wurde als sachfremd zurückgewiesen.

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