Politikerpensionen und Rentenreform: Gerechtigkeit nach Maß

Auf dem Deutschen Arbeitgebertag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am 13. Oktober die Linie der Koalition zur Rentenreform bekräftigt. Die Reform soll noch in diesem Jahr durchs Kabinett, verabschiedet werden soll sie im ersten Quartal 2027. Zur Begründung hieß es unter anderem: „Auch das Ende der abschlagsfreien Frühverrentung macht die Rente gerechter.“ Applaus gab es dafür ebenso wie für den Abbau des Kündigungsschutzes (Kölner Stadt-Anzeiger).

Den neuen Arbeitsminister Alexander Schweitzer, der am Folgetag erstmals im Kabinett sitzen sollte, bedachte der Kanzler öffentlich mit Uhrzeit und Arbeitsauftrag. Seiner Vorgängerin Bärbel Bas hielt er einen Tag nach ihrem Rücktritt die Monate vor, die seit der Vorlage der Rentenvorschläge vergangen waren. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das bitter. Stilfragen lassen sich unterschiedlich beurteilen. Interessanter ist die Sachfrage, in deren Namen all das geschah.

Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren

Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat in aller Regel früh begonnen, oft mit Anfang zwanzig oder früher. Das Wort „Frühverrentung“ suggeriert einen Vorteil, der sich aus der Beitragsbiografie nicht ergibt: Es handelt sich um die Gegenleistung für ein vollständiges Erwerbsleben. Das Argument, es sei nicht tragbar, wenn gesunde und leistungsfähige Menschen früher gingen, unterstellt eine Wahlfreiheit, die bei körperlich belastenden Berufen häufig nicht besteht. Gerecht heißt in dieser Lesart: alle arbeiten gleich lang. Dass gleiche Beiträge gleich honoriert werden, wäre ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit.

Drei Versorgungslogiken, eine davon im Visier

Die deutsche Alterssicherung kennt nicht ein System, sondern mehrere, und sie folgen unterschiedlichen Prinzipien.

  • Gesetzliche Rente: Ein Beitragsjahr eines Durchschnittsverdieners bringt derzeit rund 42 Euro Monatsrente. Gemessen wird am Durchschnitt über das gesamte Erwerbsleben.
  • Beamtenpension: Pro Dienstjahr gibt es 1,79375 Prozent der letzten Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren (Überblick zur Berechnung). Maßstab ist das Endgehalt. Die durchschnittliche Pension lag laut Statistischem Bundesamt im Januar 2025 bei 3.416 Euro brutto (Bericht), die durchschnittliche Rente bei rund 1.500 Euro, nach 45 Beitragsjahren bei rund 1.806 Euro (Vergleich).
  • Ministerversorgung: Nach vier Jahren im Amt stehen 27,74 Prozent des Amtsgehalts zu, mit jedem weiteren Jahr kommen 2,39167 Prozentpunkte hinzu, bis 71,75 Prozent erreicht sind (Antwort der Bundesregierung). Beim Bundesminister sind das laut Bund der Steuerzahler 4.990 Euro im Monat (Steuerzahlerbund). Für diesen Betrag müsste ein Durchschnittsverdiener mehr als hundert Beitragsjahre aufbringen.

Auch die Altersentschädigung der Abgeordneten ist großzügig geschnitten: Schon ein Mandatsjahr begründet einen Anspruch von knapp 300 Euro monatlich (Steuerzahlerbund), also etwa das Siebenfache dessen, was ein Beitragsjahr in der gesetzlichen Rente erbringt. Beiträge der Abgeordneten fließen dafür nicht, die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.

Die Reformdebatte konzentriert sich auf die erste der drei Logiken. Die beiden anderen kommen darin kaum vor.

Der Altkanzler als Idealtypus

Die Staffelung der Ministerversorgung nach Amtsjahren ist im Bundesministergesetz geregelt (§ 15 BMinG). Für einen Bundeskanzler ergibt sich nach vier Jahren bei einem Amtsgehalt von rund 22.000 Euro rechnerisch ein Ruhegehalt von etwa 6.100 Euro; die genaue Höhe hängt von der aktuellen Besoldung ab. Nach langer Amtszeit liegen Altkanzler beim Höchstsatz, bei Angela Merkel und Gerhard Schröder wird er auf rund 15.000 Euro im Monat beziffert.

Hinzu kam bisher eine Ausstattung, die an keine Mindestdauer gebunden war: ein Büro mit Mitarbeitern, ein Fahrer, erstattete Reisekosten, auf Lebenszeit. Für Merkels Büro wurden neun Stellen bewilligt, für das Büro Schröders flossen im Jahr 2021 allein für Personal 407.000 Euro (LTO). Seit 2022 soll sich die Ausstattung nicht mehr am Status, sondern an fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt orientieren (LTO). Die Versorgung selbst blieb davon unberührt.

Bemerkenswert ist weniger die Höhe als das Fehlen einer Staffelung: Der Büroanspruch hängt nicht davon ab, ob jemand zwei Jahre oder sechzehn regiert hat.

Nebentätigkeit: Genehmigung hier, Stufen dort

Beamte benötigen für Nebentätigkeiten eine Genehmigung, die versagt wird, wenn dienstliche Interessen berührt sind. Das gehört zum Gegengeschäft der Beamtenversorgung: Treuepflicht und eingeschränkte Unabhängigkeit nach außen gegen eine sichere Altersversorgung. Bei Abgeordneten wäre eine Genehmigung durch eine andere Stelle mit dem freien Mandat nach Art. 38 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Der Ausgleich müsste deshalb über Transparenz laufen.

Diese Transparenz besteht seit 2013 in einem Zehnstufenmodell. Angezeigt werden Einkünfte über 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr, veröffentlicht wird die Stufe, nicht der Betrag. Die oberste, Stufe 10, beginnt bei 250.000 Euro und ist nach oben offen (Bundestag, Archiv). Ob dort 250.001 Euro oder mehrere Millionen stehen, lässt sich nicht erkennen (taz). Bei Abgeordneten, die als Anwälte arbeiten, können die Auftraggeber zudem anonymisiert bleiben. Eine Offenlegung auf Euro und Cent lehnte der zuständige Ausschuss damals ausdrücklich ab. Wie sich die Regeln seit der Reform von 2021 im Einzelnen verändert haben, ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung.

Der Unterschied ist strukturell: Beim Beamten prüft eine Stelle vorab, ob eine Tätigkeit mit dem Dienst kollidiert, und kann sie untersagen. Beim Abgeordneten wird nachträglich und grob beziffert gemeldet. Wer zahlt und wofür, erfährt die Öffentlichkeit nicht in jedem Fall.

Gerechtigkeit mit Ausnahmeregelung

Eine persönliche Verfehlung lässt sich daraus nicht ableiten. Die Regelungen sind älter als die amtierende Regierung und gelten für Amtsinhaber aller Parteien. Das macht den Befund nicht harmloser, sondern grundsätzlicher: Eine Reform der Alterssicherung, die bei der Rente beginnt und bei der Versorgung derer endet, die sie beschließen, bleibt eine halbe. Und wer Generationengerechtigkeit zum Maßstab erhebt, setzt sich dem Vergleich der Regelwerke aus.

Gerecht ist in der derzeitigen Debatte offenbar das, was andere betrifft.

Schreibe einen Kommentar