Paris legt einen neuen »Plan Vélo« auf: 200 Millionen Euro bis 2032, 140 Kilometer zusätzliche Radwege, 220 Kilometer Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden, und 420 Kreuzungen, die sicherer werden sollen. So berichtet es der Spiegel. Aufschlussreicher als die Zahlen ist ein Nebensatz: Zusätzliche Beamte der Stadtpolizei sollen den motorisierten Verkehr überwachen und Verstöße gegen Rad- und Fußverkehr ahnden.
Paris plant also nicht nur Infrastruktur, sondern ihre Durchsetzung, und stellt dafür Personal ein. Der Vergleich mit Köln hat Grenzen, denn Paris ist eine Kernstadt mit knappem Parkraum und anderen Entscheidungsstrukturen. Als Kontrastfolie taugt er dennoch, und zwar für eine Frage, die in Köln selten gestellt wird: nicht, was gebaut wird, sondern wer dafür einsteht, dass es nutzbar bleibt.
Pläne und Zuständigkeiten, aber kein Adressat
Wer in Köln einen beschädigten Radweg melden will, lernt zunächst Verwaltungsgeografie. Laut ADFC Köln sind für Laub, Müll, Scherben und Schnee in der Regel die Abfallwirtschaftsbetriebe zuständig, an Landes- und Bundesstraßen häufig der Landesbetrieb Straßen.NRW, für den ruhenden Verkehr der Verkehrsdienst des Ordnungsamts. Der Fahrradbeauftragte der Stadt erstellt Konzepte, erhebt Radverkehrszahlen und plant Sanierungsmaßnahmen. Das sind Planungsaufgaben. Bei konkreten Straßenzügen und Fahrradstraßen kommen zudem die Bezirksvertretungen ins Spiel.
Jede dieser Stellen erfüllt für sich eine sinnvolle Aufgabe. Wer für das Gesamtergebnis einsteht, also für einen durchgängig befahrbaren Radweg, ergibt sich aus dieser Aufstellung nicht. Verantwortung, die auf fünf Stellen verteilt ist, lässt sich im Einzelfall an vier andere weiterreichen.
Wartung ist nicht förderfähig
Dazu passt die Finanzierungslogik. Die Bezirksregierung Köln bewilligt Landesmittel für den kommunalen Straßenbau, einschließlich zugehöriger Rad- und Gehwege. Voraussetzung ist, dass es sich um Investitionen handelt; Unterhaltung und Instandsetzung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Neubau lässt sich kofinanzieren, die Pflege des Bestands über dieses Programm nicht.
Für die gezielte Erneuerung sanierungsbedürftiger Radwege führt die Stadt seit 2009 ein eigenes Programm. Laut städtischer FAQ stehen dafür aktuell rund drei Millionen Euro jährlich bereit. Zum Größenvergleich: Die Sanierung von Teilen der Mindener und der Siegburger Straße in Deutz kostete etwa 4,95 Millionen Euro, für den Umbau der Neusser Landstraße in Worringen waren rund 4,5 Millionen Euro veranschlagt. Das sind Straßenprojekte mit Radwegeanteil, keine reinen Radwegebudgets; der Vergleich zeigt nur die Größenordnung. Eine eigene, öffentlich auffindbare Haushaltsposition für den Unterhalt des gesamten Radwegenetzes ließ sich nicht ermitteln.
Dass Unterhalt generell das Stiefkind der Verwaltung sei, lässt sich pauschal nicht behaupten. Ein mehr als zehn Jahre alter Bericht des Straßenamts weist für alle Straßen einen erheblichen Unterhaltsanteil aus (27,1 von 67,3 Millionen Euro). Der Befund gilt enger: Für Radwege ist die Pflege nur als vergleichsweise kleines Sonderprogramm sichtbar und förderlogisch nicht belohnt.
Kontrolle als Appell
Für Falschparker auf Radwegen ist das Ordnungsamt zuständig, und dort ist die Personallage angespannt. Ende 2025 nannte der neue Amtsleiter, der fünfte in drei Jahren, 38 offene Stellen im Außendienst; im Verkehrsdienst sei etwa jede zehnte Stelle unbesetzt. Nach Auskunft der Stadt aus dem Frühjahr 2024 gehen jährlich mehr als 30.000 Bürgeranzeigen ein, rund 30 Prozent davon werden zu den Akten gelegt. Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass ihr eigenes Personal den weitaus größeren Teil der Verstöße erfasst.
Wie sich das im Alltag ausnimmt, zeigt der Fall der Butzweilerhofallee. Ein Anwohner dokumentierte dort mit mehr als 120 Fotos regelmäßig zugeparkte Radwege. Ein Schreiben an die Stadt blieb folgenlos, seine Vorschläge, den Radweg farbig zu markieren oder Poller aufzustellen, führten zu nichts. Die Stadt entgegnete, Mitarbeitende des Ordnungsamts seien dort täglich unterwegs und gingen konsequent gegen Falschparker vor. Beides kann zutreffen: tägliche Kontrolle und tägliches Zuparken schließen einander nicht aus, solange die bauliche Lösung fehlt und jeder Verstoß einzeln geahndet werden muss. Parallel setzt die Stadt auf Schwerpunktaktionen, die über die Risiken zugeparkter Radwege informieren und für Rücksichtnahme werben.
Verbindlichkeit als Rechtsproblem
Am 15. Oktober verhandelte das Verwaltungsgericht Köln über das Bürgerbegehren des Radentscheids, der verbindliche jährliche Ausbauquoten fordert, darunter 40 Kilometer Radwege an Hauptverkehrsstraßen pro Jahr. Nach einem Live-Bericht eines Blogs von der Verhandlung hält die Stadt solche Quoten für rechtlich unzulässig und verweist auf Kosten und Planungsaufwand. Der Radentscheid gibt auf seiner Website an, die Stadt schätze die Kosten der Forderung auf 254 Millionen Euro.
Es ist die Vollzugsfrage in Reinform: Konzepte und Netzpläne sind erwünscht, Verbindlichkeit wird juristisch abgewehrt.
Wer für das Ganze einsteht
Paris hat entschieden, dass der Radverkehr Vorrang bekommt, und stattet die Verwaltung entsprechend aus. Köln hat Konzepte, einen Fahrradbeauftragten, ein Sanierungsprogramm, Bezirksvertretungen und einen Ordnungsdienst, aber keinen Punkt, an dem Zustand und Verantwortung zusammenlaufen. Ein Radwegenetz ist so belastbar wie sein schlechtester Abschnitt. Bislang fehlt die Stelle, die dafür geradesteht, dass es keinen schlechtesten gibt.