Der Landesrechnungshof NRW fordert, dass das Land seine 20-Prozent-Beteiligung an der Kölnmesse verkauft. Die öffentliche Debatte kreist damit um die Frage, ob das Land aussteigen soll. Interessanter ist, was der Bericht nebenbei über die Kontrolle der Messe offenlegt, und zwar auf beiden Seiten der Gesellschafterliste. Grundlage ist unter anderem die Berichterstattung der Kölnischen Rundschau.
Ein Gesellschafter ohne Einfluss
Die Verhältnisse sind schnell erzählt: Die Stadt Köln hält 79,07 Prozent der Kölnmesse GmbH, das Land 20,0 Prozent, der Rest verteilt sich auf IHK, Handwerkskammer und Verbände. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs hat das Land aus diesen 20 Prozent keine Eigentümerstrategie entwickelt. Die beiden Landesvertreter im Aufsichtsrat wurden getrennt vorbereitet, eine regelmäßige inhaltliche Abstimmung fand nicht statt, Hinweise aus dem Wirtschaftsministerium blieben „weitgehend unbeachtet“. Das Ministerium räumte auf Nachfrage selbst ein, auf die Geschäftspolitik der Messe keinen Einfluss zu haben.
Die Antwort der Landesregierung ist organisatorischer Natur: Vorbereitung und Begleitung der Aufsichtsratssitzungen wandern in die landeseigene NRW Holding GmbH. Das behandelt ein Strukturproblem als Terminproblem. Wer 20 Prozent hält und sich nach eigener Auskunft ohne Einfluss weiß, wird durch bessere Sitzungsvorbereitung nicht einflussreicher.
Dabei ist das Land keineswegs nur Zuschauer, wenn es teuer wird. In der Corona-Krise schossen die Gesellschafter 120 Millionen Euro zu, 24 Millionen davon trug das Land. Gewinnausschüttungen gab es nach Angaben des Rechnungshofs mindestens 20 Jahre lang nicht, und die Stadt bestätigt das ausdrücklich. Das Land versteht die Beteiligung als Standortsicherung, „nicht Renditeerzielung“. Das ist politisch vertretbar, nur ist es dann keine unternehmerische Beteiligung mehr, sondern Subventionspolitik mit Gesellschafterstatus: Haftung im Krisenfall, Mitsprache im Normalfall nicht.
Die Mehrheit kontrolliert sich selbst
Bemerkenswerter ist der zweite Befund, der in der Verkaufsdebatte beinahe untergeht. Der Rechnungshof wirft der Stadt als Hauptgesellschafterin vor, bei der Verlängerung eines Geschäftsführervertrags und der Anhebung der Bezüge Informationen zurückgehalten und eine Prüfung der Marktkonformität abgelehnt zu haben. Pandemiebedingte Gehaltseinbußen seien in den Folgejahren mehr als ausgeglichen worden. Hinzu kommt die variable Vergütung: Die Zielkriterien wurden während der Pandemie rückwirkend angepasst, und sie liegen laut Rechnungshof ohnehin so niedrig, dass Übererfüllung die Regel ist. 2022 wurde der Vertrag von Messe-Chef Gerald Böse vorzeitig bis 2028 verlängert. Die Geschäftsführung erhielt in jenem Jahr zusammen 1,2 Millionen Euro, davon 365.000 Euro variabel.
Die Stadt hält dagegen, die Zielvereinbarung sei „transparent und öffentlich“ geändert, die Marktkonformität des Vertrags extern geprüft und gegenüber der Gesellschafterversammlung bestätigt worden. Die Messe verweist darauf, die Vergütung werde im Auftrag des Aufsichtsrats von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das klingt nach Kontrolle und ist doch ein geschlossener Kreislauf: Geprüft wird im Auftrag des Gremiums, das die Vergütung festlegt, bestätigt wird gegenüber einer Gesellschafterversammlung, in der die Stadt die klare Mehrheit stellt. Der Kontrolleur sitzt dort, wo auch der Kontrollierte seine Interessen vertreten sieht.
Das Kölner Muster
Dass dieser Befund wenig Aufmerksamkeit bekommt, hat auch mit der Erfolgsgeschichte zu tun. Die Kölnmesse meldete für 2025 einen Rekordumsatz von 455,5 Millionen Euro, der Gewinn verdreifachte sich auf rund 62 Millionen Euro. Auf dem Gelände der Halle 3 soll ab Ende 2027 eine neue Firmenzentrale entstehen, bis 2040 sind rund eine Milliarde Euro für die Modernisierung des Geländes vorgesehen. Das städtische Gesellschafterdarlehen von 85 Millionen Euro aus dem Jahr 2023 ist nach einer Sondertilgung von 50 Millionen Euro bis auf rund 29 Millionen Euro zurückgeführt.
Bei solchen Zahlen fragt niemand gern nach der Anspruchshöhe von Bonuszielen. Genau darin liegt das Muster: Wirtschaftlicher Erfolg wird zum Ersatz für Aufsicht. Ob eine Vergütung angemessen ist, bemisst sich aber nicht daran, ob das Unternehmen gut dasteht, sondern daran, ob die Ziele, an denen die Vergütung hängt, anspruchsvoll genug sind. Ziele, die sich im Zweifel nachträglich justieren und regelmäßig übertreffen lassen, sagen über Leistung wenig und über Kontrolle einiges.
Fazit: Verkaufen, aber das Problem bleibt
Das Land sollte seine Anteile verkaufen. Ein Minderheitsgesellschafter, der keinen Einfluss hat, im Krisenfall aber zahlt, hat die schlechteste aller Positionen. Das Argument des Finanzministeriums, der wirtschaftliche Gesamteffekt begründe ein wichtiges Landesinteresse, überzeugt nicht: Die genannten Effekte stammen aus einer von der Messe selbst beauftragten Prognos-Studie, rechnen brutto und sagen nichts darüber, was ohne Landesbeteiligung anders wäre. Dass Messen in Köln stattfinden, hängt nicht an 20 Prozent der Anteile. Die ebenfalls geforderte Verwendung des Erlöses zur Schuldentilgung ist dagegen eher ein haushaltspolitischer Reflex als ein Argument.
Ein Verkauf löst allerdings das eigentliche Kölner Problem nicht, er verschärft es eher. Mit dem Land verschwindet der einzige Gesellschafter, der überhaupt öffentlich Kritik an der Vergütungspraxis zulässt oder zumindest nicht verhindert hat, und die Stadt kontrolliert sich künftig mit noch weniger Gegenüber. Wer das vermeiden will, braucht eine Vergütungsprüfung durch eine Stelle, die weder von der Geschäftsführung noch vom Mehrheitsgesellschafter beauftragt wird, und Zielvereinbarungen, die offengelegt und nicht rückwirkend angepasst werden. Beides wäre unabhängig von der Eigentümerstruktur möglich und kostet nichts außer Bequemlichkeit.
Die Stadt kündigt an, die „strategische Partnerschaft“ mit dem Land fortsetzen zu wollen. Das ist nachvollziehbar: Ein Partner, der nichts zu sagen hat, ist für eine Mehrheitsgesellschafterin der angenehmste.