Nach der ARD-Dokumentation „Deutschland, deine Beamten: Zeit für Reformen?“ widmete sich auch „Hart aber fair“ der Frage, wozu es noch Beamte braucht. Der Bericht des Kölner Stadt-Anzeiger macht aus einer Randbemerkung die Schlagzeile: Der Lehrer Nicolas Schmelzer sieht sich durch seinen Beamtenstatus vor einer Kündigung geschützt, die ihm aus der AfD offen angedroht worden sei. Die eigentliche Debatte verlief anders und aufschlussreicher.
Der Vorsitzende des Beamtenbunds, Volker Geyer, nannte als Gründe für die Verbeamtung von Lehrkräften die hoheitliche Tätigkeit, das Beamtentum als „Bollwerk gegen Extremismus“ und das Streikverbot. Das Streikverbot wurde dabei als Vorzug verbucht. Für den Dienstherrn ist es einer. Für die Schule ist es erklärungsbedürftig.
Die Begründungslücke
Das Hoheitsargument stützt sich auf Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes: Hoheitsrechtliche Befugnisse sollen in der Regel Beamten übertragen werden. Noten, Versetzungen und Abschlüsse sind Verwaltungsakte, in diesem Sinne üben Lehrkräfte Hoheitsrechte aus. Das Argument beweist aber zu viel. Angestellte Lehrkräfte benoten und versetzen genauso, und Berlin etwa hat Lehrkräfte über Jahre hinweg gar nicht verbeamtet, ohne dass dort das Zeugniswesen zusammengebrochen wäre. Wenn Berlin seit 2024 wieder verbeamtet, dann ausdrücklich als Wettbewerbsinstrument im Kampf um knappes Personal. Mit einer Funktionsbegründung hat das wenig zu tun.
Auch das zweite Argument, der Schutz vor politisch motivierter Kündigung, hält nur halb. Der Status schließt die Kündigung aus, nicht die Weisung. Die Remonstration, also die Bedenkenmeldung auf dem Dienstweg, greift ausschließlich bei Rechtswidrigkeit, nicht bei schlechter oder ideologisch gefärbter Politik. Wird die Weisung bestätigt, ist sie auszuführen, und wer sich weigert, riskiert ein Disziplinarverfahren. Der Schutz ist real, aber asymmetrisch: Er sichert die Stelle, nicht die Unabhängigkeit.
Das Haushaltsargument
Beamte zahlen keine Sozialbeiträge, und der Dienstherr führt für sie keine ab. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt in der Sendung deshalb entgegen, Lehrkräfte zu Angestellten zu machen, bringe kaum Einsparungen, weil sofort hohe Arbeitgeberbeiträge anfielen. Das ist richtig, und es beschreibt den Mechanismus zugleich vollständig: Die Verbeamtung entlastet den Haushalt heute und belastet ihn bei der Pensionierung. Eine grobe Überschlagsrechnung mit den Tabellen von 2026 (Besoldungsgruppe A 13, Entgeltgruppe E 13 des Tarifvertrags der Länder, Arbeitgeberanteile, Umlage zur Zusatzversorgung) ergibt für eine angestellte Lehrkraft in der aktiven Phase Kosten, die etwa ein Drittel über denen einer verbeamteten liegen. Über das gesamte Leben hängt die Bilanz an Zinsannahme und Beihilfekosten. Bei üblichen Zinsannahmen ist der Beamte im Barwert eher günstiger, nominal teurer. Der Unterschied ist weniger eine Frage der Gesamtkosten als der Verteilung über die Zeit.
Wie das Land Nordrhein-Westfalen mit dieser Verschiebung umgeht, lässt sich an offiziellen Unterlagen ablesen. Die Versorgungsausgaben liegen laut Finanzplanung 2025 bis 2029 bei knapp zehn Milliarden Euro im Jahr 2025 und erreichen 2028 mit rund 10,1 Milliarden ihren Höchststand. Dem steht der Pensionsfonds gegenüber, der laut Gesetzentwurf der Landesregierung Ende 2024 rund 15,9 Milliarden Euro hielt und laut Finanzministerium Ende 2025 rund 16,5 Milliarden. Für 2026 sind Entnahmen in Höhe von 570 Millionen Euro vorgesehen, nach Landtagsunterlagen reine Erträge. Eine Grenze von 13,1 Milliarden Euro für die Substanz bleibt gesetzlich geschützt. Zur Begründung nennt die Landesregierung die schwache Konjunktur und die Generationengerechtigkeit und räumt zugleich ein, dass der Fonds von Anfang an die Pensionslasten der Babyboomer abfedern sollte.
Formal ist daran wenig zu beanstanden. Bemerkenswert ist, was fehlt. Auf eine Anfrage über die Plattform FragDenStaat teilte das Finanzministerium im März 2026 mit, dass Berechnungen der Barwerte künftiger Versorgungs- und Beihilfezusagen nicht vorliegen, ein gesonderter Tragfähigkeitsplan nicht existiert, Strategiepapiere oder interne Gutachten nicht vorliegen und Unterlagen über eine Prüfung der Vereinbarkeit der Entnahme mit dem Zweck des Fonds ebenfalls nicht. Die Pensionsverpflichtung wird bezahlt, aber nicht beziffert. Die Rechnung wird nicht gelöst, sondern verlagert.
Späte Sichtbarkeit von Mängeln
Das Streikverbot wird gern als Preis des Status verstanden. Weniger beachtet ist, was es der Schule nimmt. Auch angestellte Lehrkräfte dürfen nur für tariflich regelbare Ziele streiken, also für Gehalt und Arbeitszeit, nicht für Gebäudezustand, Klassengrößen oder Personalmangel, und politische Streiks sind in Deutschland für alle verboten. Ein Streikrecht würde die Lage der Schulen also nicht automatisch sichtbar machen. Es ginge um etwas Engeres: Beamte haben das Druckmittel nicht, das Angestellten wenigstens teilweise bleibt.
Als Ersatz taugt die Remonstration nicht. Sie ist ein Haftungsinstrument: Sie läuft intern, betrifft nur die Rechtmäßigkeit und entlastet den Beamten, nicht das System. Marode Toiletten, zu große Klassen oder Unterbesetzung sind keine Rechtsfragen, sondern solche der Zweckmäßigkeit. Übrig bleibt der Brandbrief als letztes Mittel. Bis ein Kollegium ihn schreibt, ist der Mangel seit Jahren Normalzustand. Dass Beamte diesen Weg scheuen, hat mit dem Kündigungsschutz wenig zu tun, denn die Abhängigkeit sitzt woanders: bei der dienstlichen Beurteilung, bei Beförderung und Versetzung, bei der Besetzung von Schulleitungsstellen und bei der Loyalitätspflicht. Unkündbar heißt nicht unabhängig.
Der Rütli-Brief von 2006 gilt als Gegenbeispiel, ist aber eher ein Beleg für die Verspätung. Er kam nach Jahren der Eskalation und fand erst bei großer Medienresonanz Gehör. Die Reaktion fiel punktuell aus: Die betroffene Schule wurde zu einem gut ausgestatteten Vorzeigeprojekt, während die Grundprobleme der Berliner Schulen, vom Sanierungsstau bis zum Personalmangel, nach verbreiteter Einschätzung bestehen blieben. Die Schlagzeile bekam Geld, die Struktur nicht.
Dass es nicht nur um Theorie geht, zeigte Schmelzer selbst: Er sagte in der Sendung, ohne Streikverbot würde er sofort streiken, und nannte als Gründe den massiven Personalmangel, einen Investitionsstau von 70 Milliarden Euro bei Schulgebäuden und marode Toiletten. Zugleich räumte er ein, dass Beamte an Brennpunktschulen die Notversorgung sichern müssen, wenn Angestellte dort kündigen. Das System bindet also gerade dort, wo es klemmt.
Fehlende Hebel bei Leistung
Der zweite Mangel liegt in der Steuerung. Verbeamtete Lehrkräfte werden nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bezahlt, unabhängig vom Einsatz. Das unterscheidet sie von Angestellten allerdings weniger, als es scheint, denn auch der Tarifvertrag der Länder kennt Erfahrungsstufen und keine Leistungskomponente. Das ist ein Argument gegen das Besoldungssystem im Schuldienst, nicht gegen die Verbeamtung als solche. Leistungsanreize wären bei Angestellten tariflich einführbar, bei Beamten setzt das Besoldungsrecht enge Grenzen.
Nach unten fehlt der Hebel ebenfalls. Schlechte Leistung ist kein Dienstvergehen. Für Inkompetenz bleiben Dienstunfähigkeit, das Ende der Probezeit und informelle Lösungen wie Versetzung oder Entlastung von Aufgaben. Eine Schulleitung, die ein Verfahren anstößt, trägt Aufwand, Dokumentationspflichten, Personalrat und Rechtsstreit und riskiert, am Ende nichts erreicht zu haben. Der Anreiz zeigt in Richtung Aussitzen. Das ist keine Folge des Status allein, denn auch im öffentlichen Dienst der Angestellten und in der Privatwirtschaft scheuen Führungskräfte den Konflikt. Der Status verstärkt es, er verursacht es nicht.
Die Gegenfrage liegt auf der Hand: Woran sollte Leistung bei Lehrkräften gemessen werden? Lernerfolg hängt von der Schülerschaft ab, Noten sind kein neutraler Maßstab, Testergebnisse belohnen die Schulen mit der günstigsten Ausgangslage. Brauchbar wären allenfalls Kriterien, die an Bedingungen statt an Ergebnisse anknüpfen: Einsatz an Brennpunktschulen, übernommene Zusatzaufgaben, Bereitschaft zur Versetzung dorthin, wo Stellen unbesetzt bleiben. Das wäre allerdings ein anderes Besoldungssystem, und genau dessen Reform wird seit Jahren mit dem Hinweis vertagt, dass es dagegen gewichtige Argumente gebe.
Ein Instrument des Haushalts
Wer nach oben nicht differenzieren, nach unten nicht sanktionieren kann und Mängel erst über den Brandbrief hört, hat für die Qualität der Schule keinen Hebel. Das Instrument dient etwas anderem: Es hält die Personalkosten heute niedrig, verlagert die Rechnung in die Zukunft und sichert dem Dienstherrn die Ruhe im Betrieb. Dass die Schule dabei nicht im Mittelpunkt steht, zeigt sich schon daran, dass die Verbeamtung dort wieder eingeführt wird, wo Lehrkräfte fehlen, und dort verteidigt wird, wo es um Pensionen und Kündigungsschutz geht, aber kaum je mit Blick auf das, was im Klassenzimmer ankommt.
Brüderle sagte in der Sendung, die Mitte sei nicht reformfähig, es gebe nur Argumente dafür, was nicht gehe. Für die Verbeamtung von Lehrkräften gilt das in besonderer Weise: Die Argumente sind vorhanden, die Gegenrechnung fehlt.