Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgerechnet, was die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren einbrächte: rund 9,5 Milliarden Euro Entlastung der Staatskasse pro Rentnerjahrgang, dazu ein Beschäftigungspotenzial von 125.000 Vollzeitkräften. Die Zahl macht die Runde, das Reformpaket der Bundesregierung steht an, und die „Rente mit 63″ gilt mal wieder als das teure Privileg, das man sich nicht mehr leisten kann. Was in dieser Rechnung fehlt, ist die eigentlich interessante Frage: Wer hat von dieser Frühverrentung über die Jahrzehnte eigentlich profitiert – und wer hat sie bezahlt?
Eine alte Mechanik mit neuem Namen
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wurde 2014 eingeführt, aber das Grundprinzip ist viel älter. Frühverrentung war in Deutschland über Jahrzehnte ein Instrument des Personalabbaus. Vorruhestand, Altersteilzeit, die berüchtigte „59er-Regelung“ – juristisch sauber benannt ist der Vorruhestand bis heute ein Werkzeug, mit dem ältere Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses veranlasst werden.
Der Charme dieser Konstruktion lag immer auf der Arbeitgeberseite. Wer ältere, teurere Beschäftigte loswerden wollte, musste sie nicht kündigen und sich auch nicht mit Kündigungsschutzklagen herumschlagen. Man schob sie in den Vorruhestand, und die eigentliche Last – die Jahre zwischen Ausscheiden und regulärem Rentenbeginn – landete bei der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung, also bei der Allgemeinheit. Betriebswirtschaftlich war das hochrational: Personalkosten senken, Sozialkosten externalisieren. Politisch war es jahrzehntelang gewollt, weil es den Strukturwandel sozialverträglich aussehen ließ.
Wer wirklich profitiert
Die „Rente mit 63″ von 2014 war anders gemeint – nicht als Entlassungsinstrument, sondern als Anerkennung langer Beitragszeiten, gedacht für die, die früh angefangen und körperlich hart gearbeitet haben. Nur hat sie dieses Ziel verfehlt, und das hat ausgerechnet dasselbe DIW gezeigt, das jetzt die Abschaffung durchrechnet.
Die Befunde sind eindeutig: Fast 70 Prozent der westdeutschen Männer des Jahrgangs 1957, die auf mindestens 45 Versicherungsjahre kamen, waren in ihrem Berufsleben insgesamt nicht hoch belastet. Profitiert haben vor allem gut verdienende Facharbeiter mit lückenloser Erwerbsbiografie. Wer dagegen wirklich schwer arbeitet – in der Pflege, im Handwerk, in der Gastronomie –, erreicht die 45 Jahre oft gar nicht, weil der Körper vorher nicht mehr mitmacht. Von Erwerbsminderungsrentnern erfüllten nur gut 14 Prozent die nötige Beitragszeit. Die Regelung belohnt also weniger die Härte der Arbeit als die Stetigkeit der Erwerbsbiografie – und damit tendenziell die ohnehin Bessergestellten.
Was die Sparrechnung ausblendet
Vor diesem Hintergrund ist die 9,5-Milliarden-Rechnung zwar nicht falsch, aber sie misst das Falsche. Sie geht davon aus, dass die Betroffenen bei einer Abschaffung im Schnitt zehn Monate später und dann mit Abschlägen in Rente gingen. Im Durchschnitt mag das stimmen. Aber der Durchschnitt verwischt genau die Gruppe, um die es eigentlich gehen müsste: die Hochbelasteten, die eben nicht einfach zehn Monate länger können, weil Rücken, Gelenke oder Psyche das nicht hergeben. Für sie bedeutet „später mit Abschlägen“ schlicht eine niedrigere Rente nach einem ohnehin verschlissenen Arbeitsleben.
Die Studie nennt selbst eine Alternative – Österreichs Schwerarbeitspension, die nicht nur auf Beitragsjahre, sondern auf die tatsächliche Belastung abstellt. Das wäre der zielgenaue Weg. Er ist nur aufwendiger und spart weniger, weshalb er in der politischen Verwertung der Studie kaum vorkommt. Hängen bleibt die runde Sparsumme, nicht der differenzierte Vorschlag.
Das Muster: Nutzen privat, Kosten kollektiv
Damit fügt sich die Frührente in ein Schema, das sich quer durch die Sozialpolitik zieht – nur läuft es hier spiegelverkehrt zur üblichen Richtung. Sonst wird ein kollektives Versäumnis individualisiert: Der Bürger soll selbst vorsorgen, selbst gesünder leben, selbst einen Helm aufsetzen. Bei der Frührente dagegen wurde ein im Kern betriebswirtschaftliches Interesse kollektiviert. Der Nutzen – schlankere Belegschaften, gesenkte Personalkosten – fiel jahrzehntelang bei den Unternehmen an. Die Kosten trägt die Solidargemeinschaft der Beitragszahler.
Beide Bewegungen folgen derselben Logik: Die Last landet dort, wo sie sich politisch am leichtesten unterbringen lässt, nicht dort, wo die Verursachung sitzt. Und wenn am Ende abgerechnet wird, trifft die Sparmaßnahme nicht die Profiteure des alten Arrangements, sondern die nächste Generation von Beitragszahlern und ausgerechnet jene Hochbelasteten, denen die Regelung nie wirklich zugutekam.
Eine Reform der Frührente ist verteidigbar – die Regelung ist teuer und trifft ihr Ziel nicht. Aber wer sie allein über die eingesparte Milliardensumme begründet, führt dieselbe Verkürzung fort, die das Instrument von Anfang an geprägt hat: Es wird über Kosten und Nutzen geredet, ohne zu fragen, bei wem das eine und bei wem das andere landet.