Zwischen Januar 2025 und Juli 2026 sind an deutsche Parteien mehr als 26 Millionen Euro an meldepflichtigen Großspenden geflossen. Einzelne Spenden erreichten dabei Größenordnungen von mehreren Millionen Euro pro Person – etwa 2,35 Millionen Euro für die AfD von einem einzelnen Spender oder rund drei Millionen Euro für das Bündnis Sahra Wagenknecht von einem einzigen Gönner. Diese Zahlen sind in Deutschland nicht die Folge einer Gesetzeslücke, die niemandem aufgefallen wäre. Sie sind das Ergebnis einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung, auf eine Obergrenze für private Parteispenden zu verzichten – gegen eine seit 2009 wiederholt vorgetragene Empfehlung des Europarats.
Meldepflichten statt Obergrenze
Das deutsche Parteiengesetz begrenzt nicht, wie viel eine Einzelperson einer Partei spenden darf. Es regelt lediglich, ab welcher Höhe eine Spende offengelegt werden muss: Ab 35.000 Euro erscheint sie im jährlichen Rechenschaftsbericht, der mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht wird. Ab 50.000 Euro muss sie der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt und von dieser zeitnah publik gemacht werden. Unterhalb dieser Schwellen bleiben Spenden anonym in den Sammelposten der Rechenschaftsberichte verborgen. Eine Kappung der Spendenhöhe selbst existiert nicht – weder für Einzelpersonen noch, anders als in vielen anderen europäischen Staaten, für Unternehmen und Verbände.
Die GRECO-Kritik seit 2009
Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) empfahl Deutschland bereits 2009 zehn Reformschritte für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Weil die Bundesrepublik über Jahre kaum reagierte, leitete GRECO 2011 ein Mahnverfahren ein. Ein Bericht von 2019 bilanzierte, dass von den zehn Empfehlungen lediglich drei vollständig umgesetzt worden waren, und attestierte Deutschland einen Mangel an politischem Willen. Bemängelt wurden unter anderem die als überhöht eingestuften Meldeschwellen, die fehlende zeitnahe Veröffentlichung von Wahlkampffinanzierung und die Kontrolle der Parteienfinanzierung durch ein politisches statt ein unabhängiges Organ – die Bundestagspräsidentin ist selbst Mitglied einer Partei. Auch im GRECO-Jahresbericht 2024 taucht die Forderung nach wirksameren Kontrollmechanismen und Sanktionen bei der Politikfinanzierung erneut auf. Eine Obergrenze für Einzelspenden gehörte zu keinem Zeitpunkt zu den in Deutschland umgesetzten Reformen.
Der europäische Vergleich
Deutschland steht mit dieser Regelungslücke nicht allein, aber in der Minderheit: In 19 der 27 EU-Staaten existiert eine gesetzliche Obergrenze für Parteispenden, in zwölf Staaten sind Spenden von Unternehmen und Verbänden vollständig verboten. Nur sieben weitere EU-Länder verzichten wie Deutschland ganz auf eine Obergrenze. Eine länderübergreifende Recherchekooperation zu 22 EU-Staaten stellte für den Zeitraum 2019 bis 2022 fest, dass deutsche Parteien mehr als zehnmal so viele Zuwendungen von Privatpersonen, Mandatsträgern und Unternehmen erhielten wie Parteien in jedem anderen untersuchten Land.
Was in Frankreich nicht möglich wäre
Am unmittelbarsten wird der Unterschied im Vergleich mit Frankreich sichtbar. Dort dürfen Privatpersonen einer Partei maximal 7.500 Euro pro Jahr spenden, Zuwendungen von Unternehmen und Verbänden sind seit 1995 vollständig untersagt. Eine unabhängige Kommission prüft jährlich die Rechenschaftsberichte der Parteien. Die Millionenspenden aus der deutschen Statistik – ob an die AfD, das BSW oder über den Umweg einer Aufsichtsratsposition an eine andere Partei – wären unter diesen Regeln schlicht nicht zulässig gewesen. In Deutschland sind sie es, solange sie ordnungsgemäß gemeldet werden.
Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass die Debatte um Parteispenden in Deutschland selten um die Frage kreist, ob eine Obergrenze grundsätzlich mit demokratischer Chancengleichheit vereinbar wäre. Andere europäische Demokratien beantworten diese Frage seit Jahrzehnten mit Ja. In Deutschland liegt die Antwort seit 2009 unbeantwortet bei GRECO in Straßburg.
GRECO steht für „Groupe d’États contre la corruption“, die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption. Die 1999 gegründete Organisation umfasst 49 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland seit ihrer Gründung, und überwacht die Einhaltung von Antikorruptions-Standards – unter anderem bei der Parteienfinanzierung.