Tiefgaragen in Köln: Wenn Zuständigkeit zur Konstruktion wird

Zwölf Tiefgaragen mit rund 5800 Stellplätzen gehören der Stadt Köln, bei zehn davon besteht Sanierungsbedarf. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat in einem internen, 22 Seiten langen Bericht den technischen Betrieb von Januar 2017 bis Juli 2026 untersucht, fünf Beanstandungen festgehalten und zusammengefasst, dass weder die bisherige noch die aktuelle Organisation dazu beiträgt, den Zustand der Gebäude zu verbessern. Die Ausnahme ist die Dom-Tiefgarage. Der Kölner Stadt-Anzeiger hat über den Bericht berichtet.

Zuständig ist, wer nicht ablehnen kann

Formal ist die Lage eindeutig: Das Liegenschaftsamt verwaltet die Garagen und trägt die bauliche und technische Betreiberverantwortung. Das Amt versteht sich allerdings vor allem als kaufmännische Verwaltung und sieht bei sich keine Ressourcen für Sanierungen. Was „Verwaltung“ technisch bedeutet, ist nach Feststellung des RPA nirgends definiert.

Früher teilten sich drei Stellen die Aufgabe. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau stellte seine Unterstützung im Februar 2025 ein. Die Gebäudewirtschaft lehnt seit Januar 2024 wegen fehlenden Personals Aufträge aus dem Liegenschaftsamt ab, Kleinstmaßnahmen bis 500 Euro ausgenommen. Übrig blieb das Amt, das ohnehin zuständig war, und dort kümmert sich ein abgestellter Mitarbeiter. Jeder einzelne Rückzug lässt sich begründen, und genau darin liegt die Konstruktion: Die Verantwortung ist nicht verschwunden, sie ist nur bei der Stelle gelandet, die sich am wenigsten entziehen konnte und am wenigsten dafür ausgestattet ist.

Der Beschluss, der nicht stattfand

Der Verwaltungsvorstand hatte für das erste Quartal 2025 erweiterte Betreiberverträge beschlossen, damit die privaten Betreiber „zwingend erforderliche Maßnahmen“ selbst umsetzen. Bis zum zweiten Quartal 2025 sollte zudem eine Ausschreibung vorbereitet werden, um die Instandhaltung extern zu vergeben. Stand Juli 2026 ist beides nicht umgesetzt. Die Gründe nennt das RPA nicht, das Liegenschaftsamt verweist auf die „nächste Ausschreibung“.

Aufschlussreich ist die Argumentation der Prüfer: Fehlendes Fachwissen im Liegenschaftsamt erkläre zwar den schlechten Zustand, nicht aber, warum keine externe Firma beauftragt wurde, um dokumentierte Schäden zu beseitigen. Das ist ein Befund über Entscheidungen, nicht über Kompetenz. Es fehlte offenbar weniger an Wissen als an jemandem, der die Entscheidung trifft und das Geld dafür freigibt.

Das Prüfritual

Die Reaktion folgt einem bekannten Ablauf. Das RPA stellt fest, der zuständige Dezernent erklärt in seiner Stellungnahme Sicherheit und Funktionstüchtigkeit für gewährleistet, äußert sich darüber hinaus nicht, weil der Bericht für den nicht-öffentlichen Teil vorgesehen war, und der Ausschuss vertagt das Thema. Gleichzeitig hält das RPA fest, dass nur noch das zwingend Erforderliche geschieht. Beides ist nicht unbedingt ein Widerspruch, steht aber in Spannung: Wenn das Minimum zum Maßstab wird, bedeutet „gewährleistet“ vor allem, dass die Untergrenze gehalten wird.

Bemerkenswert ist auch, wer im Papier ausdrücklich verantwortlich bleibt. Selbst bei einer Vergabe an externe Firmen liegt die Verantwortung nach Auffassung der Prüfer bei der Stadt als Eigentümerin. Für den Schadensfall sieht das RPA straf- und zivilrechtliche Folgen für die Verantwortlichen voraus. Wer das ist, soll eine „grundlegende Organisationsentscheidung“ klären, die bislang aussteht. Immerhin wurde ein Lenkungskreis gegründet.

Der Kontrastfall

Die Dom-Tiefgarage zeigt, dass es auch anders geht. Die frühere Oberbürgermeisterin Henriette Reker entschied, die Gebäudewirtschaft mit der Sanierung zu betrauen, also genau die Stelle, die sonst Aufträge ablehnt. Die Zeit drängt dort aus mehreren Gründen, unter anderem weil das Dom-Hotel im kommenden Jahr eröffnen könnte und eigene Stellplätze in der Garage hat. Die Zuständigkeit ließ sich offenbar klären, als ein Termin und ein privater Mieter vorhanden waren. Bei Groß St. Martin, seit September 2025 für die Öffentlichkeit gesperrt, liegt derzeit ein Sanierungsplan in Arbeit bei einem Ingenieurbüro.

Einordnung

Die Quellenlage ist ein einzelner Pressebericht über ein internes Papier, die Gegenposition kommt nur in Form der knappen Stellungnahme des Dezernenten vor. Das RPA selbst spricht nicht von akuter Gefahr, sondern von Folgen im Schadensfall. Der Befund trägt dennoch auch ohne Zuspitzung: Eine Aufgabe, die auf drei Stellen verteilt war und bei der inzwischen zwei ausgestiegen sind, ist kein Ressourcenproblem allein. Sie ist eine Organisationsform, in der jede Entscheidung, die nicht getroffen wird, für sich genommen vertretbar bleibt.

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