Flussbestattungen in NRW: Lobbyismus gegen Selbstbestimmung

Ich weiß bereits, wo ich enden werde: im Friedwald. Ein Baum, keine Adresse, kein Grabstein. Das ist eine bewusste Entscheidung, die ich nicht bereue. Lieber wäre mir allerdings der Rhein — einfach losschwimmen, gen Nordsee, kein fester Ort, keine Hausnummer mehr. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht möglich. Und das soll auch so bleiben.

Während das Nachbarland Rheinland-Pfalz seit September 2024 Flussbestattungen im Rhein, in der Mosel, der Lahn und der Saar erlaubt — als erstes Bundesland bundesweit —, hat NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) klargestellt: Das Bestattungsgesetz wird nicht angefasst. Begründung: Das Thema sei nicht Inhalt der Koalitionsverhandlungen gewesen. Punkt.

Wenn Koalitionsverhandlungen die Wirklichkeit ersetzen

Diese Begründung ist bemerkenswert ehrlich — und bemerkenswert entlarvend. Sie sagt im Klartext: Gesellschaftlicher Wandel findet politisch nur dann statt, wenn er vorher parteipolitisch vereinbart wurde. Was die Menschen wollen, was sich in der Trauerkultur längst verschoben hat, was Rheinland-Pfalz bereits gesetzlich abgebildet hat — das alles zählt weniger als das, was zwei Parteien in Koalitionsverhandlungen auf ihre Liste gesetzt haben.

Dass gleichzeitig Vertreter der Bestatterbranche mahnend auf den Friedhof als „Gedenkort“ verweisen, der gestärkt werden müsse, ist kein Zufall. Es ist Lobbyismus in seiner unauffälligsten Form: nicht als Forderung, sondern als Sorge um die Würde des Abschieds verkleidet. Der Friedhof soll moderner werden, grüner, nahbarer — nur bitte nicht überflüssig. Das Geschäftsmodell muss erhalten bleiben.

Selbstbestimmung endet offenbar vor dem Tod

Dabei geht es um etwas Grundsätzliches: das Recht, über den eigenen Tod selbst zu entscheiden. Nicht im medizinischen Sinne — das ist eine andere, noch schwierigere Debatte —, sondern in der schlichten Frage: Wo und wie soll meine Asche ruhen? Im Rhein, in einem Baum, auf See, unter einem Findling auf einer Wiese?

NRW schreibt vor: auf einem Friedhof oder auf See. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Friedhofspflicht selbstverständlich war. Diese Zeit ist vorbei — für viele Menschen jedenfalls. Die Nachfrage nach Friedwäldern, Seebestattungen und alternativen Formen wächst seit Jahren. Rheinland-Pfalz hat das erkannt und gehandelt. NRW beobachtet und wartet.

Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf warnt derweil, dass Menschen „abwandern“ und sich alternative Bestattungsmöglichkeiten außerhalb der Friedhöfe suchen, wenn keine attraktiven Angebote geschaffen werden. Das stimmt — aber die Schlussfolgerung bleibt halbherzig. Es geht nicht darum, Friedhöfe attraktiver zu gestalten. Es geht darum, Menschen die Wahl zu lassen.

Der Rhein fließt auch durch NRW

Es hat eine gewisse Ironie, dass der Rhein — einer der großen europäischen Ströme, der NRW auf Hunderten von Kilometern durchzieht — für Flussbestattungen in NRW nicht zur Verfügung steht, während er in Rheinland-Pfalz dafür genutzt werden darf. Wer in Köln oder Düsseldorf gelebt hat und im Rhein seine letzte Reise antreten möchte, muss das gesetzlich unmöglich Klingende hinnehmen: Der Fluss ist da, aber das Gesetz nicht.

Rheinland-Pfalz hat sein neues Bestattungsgesetz zudem mit einer Evaluationsklausel versehen — fünf Jahre nach Inkrafttreten wird es überprüft. Das ist vernünftig: Gesetzgebung, die sich selbst hinterfragt. NRW könnte sich das zum Vorbild nehmen. Erst mal anfangen wäre allerdings Voraussetzung.

Ich bleibe beim Friedwald. Aber der Rhein wäre schöner gewesen.

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