Der Antrag
Bürgermeister Egon Hartlieb hatte den Vorstoß am Montag ins Gespräch gebracht, am Mittwoch bereute er ihn, und am Freitag war er nicht mehr aufzuhalten.
Ursprünglich war es als Warnschuss gedacht gewesen. Die Straße nach Behlingen lag seit vier Jahren im selben Zustand wie nach dem letzten Frost, die Schule hatte im laufenden Halbjahr schon sechzig Stunden Unterricht ausfallen lassen, und aus dem Landesministerium kam auf jede Anfrage dieselbe Auskunft: Man prüfe. Hartlieb hatte in der Sitzung des Hauptausschusses gesagt, wenn das Land sich nicht kümmere, könne man sich ja gleich nach Schilda eingemeinden lassen, dort habe man wenigstens Tradition darin, offen zu seiner Unfähigkeit zu stehen. Es war als Treffer gedacht gewesen. Ein Lacher, ein Zitat für die Lokalzeitung, ein Satz, der am nächsten Tag im Radio zwischen zwei Verkehrsmeldungen zerbröselt.
Stattdessen fragte die Ausschussvorsitzende, ob das ein offizieller Antrag sei.
Hartlieb sagte, natürlich nicht, das sei rhetorisch gemeint gewesen. Die Vorsitzende, eine Frau mit einem Faible für Geschäftsordnungen, erwiderte, rhetorisch oder nicht, es stehe nun im Protokoll, und was im Protokoll stehe, müsse behandelt werden. Sie schlug vor, den Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen und bis dahin rechtlich zu klären, „welche Kommune für die Entgegennahme eines derartigen Ersuchens zuständig wäre“.
Hartlieb erklärte noch zweimal, dass Schilda nicht existiere. Die Verwaltung hörte höflich zu und vertagte trotzdem.
Die Rechtsabteilung – ein Herr namens Pömmerling, der seit sechsundzwanzig Jahren im selben Büro saß und Anträge grundsätzlich ernster nahm als die Menschen, die sie stellten – begann mit der Prüfung, wie sie jeden Antrag begann: mit einer Akte. Auf dem Deckblatt stand, in sauberer Maschinenschrift: Vorgang 2026/0311 – Prüfung Länderwechsel/Gemeindewechsel (Zielort: Schilda).
Pömmerling rief beim Statistischen Landesamt an. Man könne, sagte die Dame am Telefon, keine Einwohnerzahlen für einen Ort führen, der katastermäßig nicht erfasst sei. Pömmerling bedankte sich und vermerkte: Zielgemeinde statistisch nicht erfasst. Rückfrage an Innenministerium erforderlich.
Er schrieb ans Innenministerium. Das Innenministerium schrieb zurück, man könne zu hypothetischen Verwaltungsvorgängen grundsätzlich keine Auskunft erteilen, bitte um Konkretisierung des Sachverhalts binnen vier Wochen.
Pömmerling vermerkte: Fristverlängerung beantragt.
Drei Wochen später erreichte ihn eine Anfrage der Lokalzeitung, ob es zutreffe, dass die Gemeinde einen Wechsel nach Schilda prüfe. Pömmerling, der auf solche Fragen grundsätzlich mit dem Satz antwortete, man befinde sich in einem laufenden Verfahren und könne daher keine Auskunft erteilen, antwortete genau das.
Am nächsten Tag stand es in der Zeitung: Gerstungen prüft Wechsel nach Schilda – Rathaus schweigt.
Hartlieb las die Überschrift beim Frühstück und rief noch im Bademantel bei Pömmerling an. Er solle das doch bitte klarstellen, das sei ein Witz gewesen, ein einziger Satz in einer Ausschusssitzung.
Pömmerling erklärte, formal gesehen liege ein protokollierter Vorstoß vor, zu dem eine Prüfung eingeleitet worden sei; eine nachträgliche Rücknahme müsse ihrerseits durch den Hauptausschuss beschlossen werden, und der tage frühestens in drei Wochen.
Hartlieb fragte, ob man die Sache nicht einfach für erledigt erklären könne.
Pömmerling sagte, das könne man, aber dann brauche es einen Beschluss zur Verfahrenseinstellung, und für den wiederum sei laut Geschäftsordnung eine Stellungnahme der Rechtsabteilung erforderlich, die er gerne erarbeiten werde, sobald die Anfrage an das Innenministerium beantwortet sei.
Hartlieb legte auf und starrte eine Weile aus dem Fenster. Draußen fuhr ein Schulbus vorbei, in Richtung der hessischen Grenze, wie jeden Morgen.
Die Antwort aus dem Ministerium kam im November. Sie war eine dreiviertel Seite lang und teilte mit, dass eine Gebietsänderung nach Artikel 29 des Grundgesetzes einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern voraussetze, dass Schilda jedoch, nach Rücksprache mit der Kartografieabteilung, keinem existierenden Bundesland zuzuordnen sei, weshalb das Verfahren „mangels tauglichen Vertragspartners derzeit nicht weiterverfolgt werden“ könne.
Pömmerling heftete das Schreiben ab, unter Vorgang 2026/0311 – abgeschlossen, und legte die Akte ins Archiv, dritte Reihe, zwischen einem Vorgang zur Umwidmung eines Feldwegs und einem zur Namensänderung der Turnhalle.
Die Straße nach Behlingen war zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht ausgebessert. Aber es gab jetzt eine Akte, die belegte, dass man sich gekümmert hatte.