Bis zu 1.000 Euro steuerfrei – diese Schlagzeile klingt nach Entlastung. Sie klingt es aber vor allem deshalb, weil niemand genau hinsieht, wer hier eigentlich was für wen tut.
Am 12. April 2026 hat die Koalition beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen können. Vorbild ist die Inflationsausgleichsprämie von 2022 bis 2024. Das Modell kennt man, und man kennt auch seine Schieflagen.
Ein Geschenk, das andere bezahlen
Der erste Kunstgriff liegt in der Konstruktion selbst. Der Staat verspricht 1.000 Euro, aber er zahlt sie nicht. Er verzichtet auf Steuern und Sozialabgaben – unter der Bedingung, dass jemand anderes die Liquidität aufbringt. Der Arbeitgeber. Tut der es nicht, gibt es keinen Cent, und zugleich keinen Steuerausfall. Die öffentliche Hand riskiert in diesem Modell genau nichts und erntet trotzdem die politischen Früchte des Versprechens.
Man könnte das Prinzip auch anders formulieren: Ehemänner dürfen ihren Ehefrauen 1.000 Euro zahlen und müssen darauf keine Steuer entrichten. Ob die Frau das Geld bekommt, hängt einzig davon ab, ob der Mann zahlungsbereit und zahlungsfähig ist. Als staatliche Entlastungspolitik verkauft, wäre das eine Pointe. Im Fall des Krisenbonus ist es der Mechanismus.
Der Staat und sein eigener Appell
Besonders pikant wird die Konstruktion dort, wo der Staat selbst zum Arbeitgeber wird. Denn die zentrale Frage lautet: Macht der Bund mit, macht er es vor? Die Antwort kam prompt von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Er sehe keine Grundlage für eine solche Prämie an Bundesbeschäftigte und verwies auf die angespannte Finanzlage des Bundes. Ähnliche Signale kommen aus dem Finanzministerium: Über Beamte sei noch nicht entschieden, die Länder und Kommunen warnen schon jetzt vor der Finanzierbarkeit (Quelle).
Das ist bemerkenswert aus mindestens zwei Gründen. Erstens: Bei der Inflationsausgleichsprämie 2022 bis 2024 nahmen ausgerechnet Bundeskanzler und Minister den Bonus selbstverständlich in Anspruch. Im öffentlichen Dienst lag die Auszahlungsquote bei annähernd 100 Prozent. Zweitens: Der gleiche Staat, der den Mittelstand zur Prämienzahlung ermutigt, erklärt sich selbst für zu klamm.
Übersetzt heißt das: Was man von anderen erwartet, muss man sich selbst nicht leisten. Die Wertschätzung, die der Mittelstand seinen Beschäftigten gefälligst zeigen soll, hat beim Staat ein Budget – und dieses Budget ist zufällig gerade null.
Die Gegenfinanzierung: unten zahlt
Wer bezahlt den Steuerausfall, wenn er denn eintritt? Die Tabaksteuer, vorgezogen auf 2026. Rauchen ist statistisch eher ein Habitus unterer Einkommensgruppen. Die Umverteilung geht also, wenn sie stattfindet, von den Rauchern zu den Festangestellten zahlungsfähiger Betriebe. Wer selbstständig ist, bekommt nichts. Wer Rentner, Studierende oder arbeitslos ist, bekommt nichts. Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, dem die Liquidität fehlt, bekommt ebenfalls nichts.
Beim Vorbild Inflationsausgleichsprämie zeigte sich dieses Muster bereits: Im öffentlichen Dienst lag die Auszahlungsquote bei annähernd 100 Prozent, in der Gastronomie bei 11,6 Prozent. Unter Nicht-Tarifbeschäftigten erhielten 35 Prozent eine Zahlung (Quelle). DIW-Chef Fratzscher nannte das damalige Modell sozial unausgewogen. Das war keine Polemik, sondern Beschreibung.
Ein Beschluss im Konjunktiv
Der eigentliche Charakter der Entlastungsprämie liegt in ihrer Grammatik: Der Staat ermöglicht, er verpflichtet nicht. Er verspricht, er zahlt nicht. Er rechnet mit Steuerausfällen nur dort, wo die Rechnung anderer Akteure aufgeht. Die politische Kommunikation verschiebt die Verantwortung lautlos in den Privatsektor und reklamiert zugleich die Entlastung als eigenen Erfolg.
Für derartige Beschlüsse gibt es im Deutschen eine feststehende Wendung: Schnapsidee. Das bedeutet nicht, dass bei der Beschlussfassung Alkohol im Spiel gewesen sein muss. Die Bezeichnung beschreibt das Ergebnis, nicht seine Entstehung. Nüchtern gefasster Unsinn ist ohnehin der häufigere – und meist der folgenreichere.