Von 79 rechtskräftig verurteilten Teilnehmern des Kölner Bleiberechtsprogramms, die zugleich auf der „Coesfelder Liste“ stehen, sind zwei freiwillig ausgereist und eine Person wurde abgeschoben. Das teilte die Stadt Köln nach dem Prüfbericht zur Liste mit, der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete. Für die übrigen 76 nennt die Stadt Abschiebehindernisse: Passlosigkeit, familiäre und medizinische Gründe, teils parallel. Die Zahl ist ein Befund. Interessanter ist, was die Stadt nicht weiß.
Was bekannt ist, und was nicht
Im Herbst 2024 hatte die Zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld angeboten, für 471 ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten Passersatzpapiere zu beschaffen. Köln nahm das Angebot nicht an. Von diesen 471 befanden sich 218 im Integrationsprojekt für Langzeitgeduldete, aktuell sind es rund 1200 Teilnehmer insgesamt.
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer laufen, konnte das Presseamt nicht sagen. Wie viele der Absolventen mit Aufenthaltserlaubnis einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ebenfalls nicht. Das Ausländeramt führe darüber keine Statistik. Dabei ist eine geregelte Arbeit üblicherweise Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Programms. Die Erfolgsbedingung ist also bekannt, ihr Erreichen wird nicht erfasst.
Drei Behörden, drei Wissensstände
Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion beschreibt das Muster so: Ob jemand verurteilt ist, weiß die Justiz. Ob jemand ausreisepflichtig ist, weiß die Ausländerbehörde. Zusammengeführt wird beides nicht. Das Justizministerium habe von der Coesfelder Liste erst durch Presseberichte erfahren, Daten zu Personal und Belastung der Ausländerbehörden liegen der Landesregierung nach eigenem Eingeständnis nicht vor. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die nach der gesamten Liste aufgeschlüsselt nach Kommunen fragte, blieb unvollständig.
Dass der Hinweis von der Opposition kommt, relativiert ihn nicht, aber er erklärt die Zuspitzung. Der Kern ist unabhängig von der Parteizugehörigkeit des Sprechers überprüfbar: Es fehlt eine Stelle, die die Datenbestände der beteiligten Ebenen verbindet.
Die Kostenfrage ohne Zahlen
Naheliegend ist der Gedanke, dass Geld gespart würde, wenn konsequenter abgeschoben würde. Belegbar ist er kaum, und zwar gerade wegen der fehlenden Daten. Die Passersatzpapiere hätten nur eines der genannten Hindernisse beseitigt. Familiäre und medizinische Gründe bestünden mit Papieren fort. Hinzu kommen die Kosten einer Abschiebung selbst: Transport, Begleitung, gegebenenfalls Haft und gerichtliche Verfahren. Der Saldo ist keineswegs von vornherein positiv.
Der Einzelfall einer neunköpfigen Familie, der zeitweise monatlich 7250 Euro Asylbewerberleistungen gezahlt wurden, verdeutlicht die Größenordnung im Extremfall, taugt aber nicht zur Hochrechnung auf 1200 Teilnehmer. Eine seriöse Kostenrechnung setzt voraus, was fehlt: Erwerbsstatus, Verfahrensstand, Leistungsbezug je Fall. Wer Kosten der Untätigkeit beziffern will, braucht genau jene Statistik, die niemand führt.
Erwartung und Machbarkeit
Die Stadt verweist auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Solange minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive haben, werden auch die Eltern geduldet. Eine Trennung durch Abschiebung sei nur bei schwerwiegenden Straftaten oder einer schwerwiegenden Gefährdungslage durchsetzbar. Das ist keine Auslegungsfreiheit der Kölner Verwaltung, sondern Verfassungsrecht, das für jede Regierung gilt.
Hinzu kommen praktische Hürden, die kein Wahlkampfversprechen beseitigt: Ohne Pass kein Rückführungsziel, ohne Kooperation der Herkunftsstaaten keine Papiere, bei medizinischen Gründen keine Rückführung. Wer eine „starke Hand“ verspricht, verspricht damit etwas, das an denselben Stellen scheitert wie die bisherige Praxis. Der Unterschied liegt im Tonfall, nicht in den Instrumenten.
Der Mechanismus
Die politische Dynamik folgt einem einfachen Muster. Wo Verwaltung nicht misst, kann sie weder Erfolge noch Misserfolge ausweisen. Was fehlt, füllt die Wahrnehmung: der Eindruck, dass Geld ausgegeben wird, ohne dass jemand weiß, wofür, und dass bei knappen Kassen, steigenden Gebühren und gekürzten Leistungen ausgerechnet hier großzügig gezahlt wird. Dieser Eindruck erzeugt Nachfrage nach Akteuren, die Durchgreifen ankündigen. Dass sich diese Nachfrage auf Parteien richtet, die an der rechtlichen und praktischen Lage ebenfalls nichts ändern könnten, ist keine Pointe, sondern der Normalfall eines Versprechens, das größer ist als der Handlungsspielraum.
Die Coesfelder Liste ist dafür weniger ein Skandal um einzelne Fälle als ein Lehrstück über Steuerung. Eine Verwaltung, die ihre Programme nicht auswertet, kann sie weder verteidigen noch korrigieren. Sie kann nur abwarten, bis jemand anderes die Zahlen findet.