Databroker bei der Polizei: Die umgangene Schranke

Es gibt einen Reflex, der einen bei dieser Nachricht zuerst anspringt: Wer steckt dahinter? Welche finstere politische Absicht? Und schon sucht man nach den üblichen Verdächtigen. Doch der Reflex führt in die Irre – und gerade deshalb lohnt es sich, ihm nachzugehen. Denn die eigentliche Gefahr liegt nicht bei denen, die man sofort verdächtigt, sondern in einem Mechanismus, den heute durchaus gutwillige Regierungen in Gang setzen.

Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk haben aufgedeckt, dass sich in mindestens zwei Bundesländern die Polizei Daten aus der Werbe-Industrie beschafft hat. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben es bestätigt. Mit solchen Daten lassen sich Handys metergenau orten. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde prüft bereits. Beide Bundesländer werden übrigens SPD-geführt – das nur als Beruhigung für alle, die zuerst woanders hinschauen wollten.

Die Hintertür heißt ADINT

Der Handel funktioniert so: Apps saugen Standortdaten ab, angeblich nur für Werbezwecke. Über sogenannte Databroker werden diese Daten dann zur Handelsware – in der Regel ohne Wissen und ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen. Spezialisierte Firmen bieten den Sicherheitsbehörden eine fertige Oberfläche an, mit der sich Bewegungsprofile durchsuchen lassen wie ein Online-Kartendienst. Das Verfahren trägt das Kürzel ADINT – Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung.

Was dabei sichtbar wird, ist alles andere als harmlos: Wohnadresse, Arbeitsplatz, Urlaubsziele, aber auch Besuche in Kliniken, religiösen Einrichtungen oder bei Beratungsstellen. Ein Lückenlosigkeit, von der jede klassische Überwachungsmaßnahme nur träumen konnte – und das ohne den geringsten richterlichen Vorbehalt.

Der eigentliche Skandal: Die umgangene Schranke

Genau hier liegt der Kern. Wenn die Polizei ein Handy über den Mobilfunkanbieter orten will – per Funkzellenabfrage –, dann muss ein Richter oder eine Richterin das genehmigen. Dieser Richtervorbehalt ist keine bürokratische Schikane. Er ist eine grundrechtliche Schutzschranke, errichtet aus der Einsicht, dass der Zugriff auf Bewegungsdaten tief in die Privatsphäre eingreift und deshalb kontrolliert werden muss.

Werbedaten umgehen genau diese Schranke. Der Polizeirechtler Mark Zöller von der LMU München formuliert es unmissverständlich: Nach jetzigem Stand sei die Praxis rechtswidrig, eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz. Wer das tue, handle ohne gesetzliche Grundlage. Sein Satz zur Logik des Rechtsstaats verdient es, eingerahmt zu werden: erst regeln, dann loslegen – und nicht umgekehrt.

Das ist kein Detail. Eine Schutzschranke, die sich technisch unterlaufen lässt, ist keine Schranke mehr. Sie wird zur Fassade, hinter der das Gegenteil dessen geschieht, wofür sie einmal errichtet wurde.

Das Schweigen der neun Länder

Bemerkenswert ist, wer auf die Anfragen wie reagiert hat. Nur fünf Landeskriminalämter haben den Einsatz solcher Daten klar verneint. Neun verweigerten die Auskunft – mit Verweis auf Geheimschutz, „polizeitaktische Gründe“ oder „sensible Bereiche der Polizeiarbeit“. Unter den Schweigsamen: Bayern, Berlin, das Saarland – und Nordrhein-Westfalen.

Dabei hält das LKA Nordrhein-Westfalen, ebenso wie Hamburg, Thüringen und das Saarland, den Einsatz kommerzieller Standortdaten ausdrücklich für rechtlich möglich – beruft sich also auf allgemeine Generalklauseln, die nach Auffassung sämtlicher angefragter Datenschutzbehörden gerade nicht ausreichen. Eine Behörde, die die Praxis für zulässig erklärt, aber nicht sagt, ob sie sie anwendet: Das ist die unbequemste aller Antworten, weil sie alles offenlässt. Zöller deutet das Schweigen treffend – es spreche dafür, dass die Möglichkeit zumindest erwogen werde.

Wenn sich die Verhältnisse ändern

Und damit zurück zum anfänglichen Reflex. Er ist falsch in der Sache, aber richtig in der Sensibilität. Denn die entscheidende Frage ist nicht, wer dieses Instrument heute aufbaut, sondern wer es morgen in der Hand hat.

In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Die in Teilen gesichert rechtsextreme AfD liegt in den Umfragen seit Monaten vorn, je nach Institut zwischen 36 und 37 Prozent. Die Datenschutzprüfung zum Databroker-Einsatz der Polizei wird etwa ein halbes Jahr dauern – ihre Ergebnisse kommen also nicht vor dieser Wahl. Damit stellt sich eine Frage, die der Schweriner Datenschutzbeauftragte nicht stellen musste, weil sie sich von selbst aufdrängt: Was tut eine künftige Regierung mit einem Instrument, das ohne Richtervorbehalt, ohne klare Rechtsgrundlage und im Verborgenen funktioniert?

Das ist das eigentliche Argument gegen die schleichende Etablierung solcher Praktiken. Schutzschranken existieren genau deshalb, damit es nicht auf die Gutwilligkeit der jeweils Regierenden ankommt. Eine Demokratie, die ihre Kontrollmechanismen ernst nimmt, baut keine Werkzeuge, deren einzige Sicherung das Vertrauen darauf ist, dass die Richtigen sie bedienen. Denn dieses Vertrauen ist genau das, was bei einer Wahl verloren gehen kann.

Wer heute eine Überwachungsinfrastruktur ohne gesetzliche Grundlage und ohne richterliche Kontrolle aufbaut, hinterlässt sie als fertiges Erbe. Sie liegt bereit, unabhängig davon, wer sie erbt. Und das ist der Grund, warum der erste Reflex – bei aller Fehlleitung – einen wahren Kern hat: Nicht weil die Falschen es heute tun, sondern weil die Falschen es morgen geschenkt bekämen.

Der Bund mauert mit

Dass dies kein ostdeutsches Randphänomen ist, zeigt der Blick nach Berlin. Auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Donata Vogtschmidt verweigerte die Bundesregierung Ende 2025 jede Auskunft darüber, ob Bundespolizei und Bundeskriminalamt Werbedaten nutzen – nicht einmal in eingestufter, vertraulicher Form gegenüber dem Parlament. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sehen Hinweise, dass die Praxis kein Ausnahmefäll sei, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements werde. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlt – bis hin zu den Geheimdiensten.

So schließt sich der Kreis: Ein Geschäft, das Fachleute als Gefahr für die nationale Sicherheit einstufen, weil es ausländischen Diensten die Ausspionierung von Beamten und Militärangehörigen ermöglicht, wird ausgerechnet von den eigenen Sicherheitsbehörden alimentiert. Im Namen der Sicherheit beteiligt sich der Staat an einem Markt, der die Sicherheit untergräbt. Und tut es im Verborgenen, ohne Grundlage, ohne Kontrolle – und hinterlässt das Ergebnis als geladene Waffe für alle, die nach ihm kommen.

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