An der GGS Martinusstraße in Köln-Esch schließen sich Eltern zu einem Pakt zusammen. Ab dem kommenden Schuljahr soll dort das Präventionskonzept „Erst Smart, dann Phone“ der Hamburger Initiative Smarter Start eingeführt werden. Wer mitmacht, verpflichtet sich freiwillig, dem eigenen Kind bis zum Ende der Grundschulzeit kein Smartphone und keine Social-Media-Accounts zu erlauben. Es ist die erste Kölner Schule, die sich beteiligt; bundesweit gibt es den Elternpakt nach Vereinsangaben an 35 Grundschulen. Vorbild ist die irische Stadt Greystones, wo Schulen und Eltern eine entsprechende Absprache getroffen haben.
Der Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ schildert die Initiative als Erfolgsgeschichte engagierter Elternschaft. Das ist sie auch. Bemerkenswert ist allerdings weniger der Pakt selbst als die Konstellation, die ihn nötig macht — und die Frage, wer eigentlich abwesend ist, wenn Eltern an einer einzelnen Grundschule ein Problem lösen sollen, das keines der Grundschule ist.
Das Produkt bleibt unangetastet
Die Beschreibung des Problems fällt im Bericht präzise aus. Initiatorin Christiane Konrad führt aus, dass ihr Sohn nicht aus problematischem Verhalten heraus zum Handy greife, sondern weil Apps, Spiele und Plattformen gezielt darauf ausgelegt seien, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Genannt werden Klassenchats, Spiele wie „Roblox“ und „Brawl Stars“ sowie endloses Scrollen auf Youtube. Das ist eine korrekte Beschreibung eines Geschäftsmodells: Die Verweildauer ist nicht Nebenfolge, sondern Produktziel.
Adressiert wird in der Initiative dennoch nicht das Produkt, sondern der Zugang. Nicht der Anbieter ändert sein Design, sondern die Familie ändert ihren Konsum. Die Verhältnisse bleiben, was sie sind; verändert wird das Verhalten derer, die den Verhältnissen ausgesetzt sind. Das ist eine im Ergebnis vernünftige Reaktion — Eltern können ein Plattformdesign nicht regulieren, wohl aber den Kauf eines Geräts aufschieben. Es verschiebt jedoch die Zuständigkeit dorthin, wo die geringste Durchsetzungsmacht liegt.
Dass Regulierung möglich wäre, ist bekannt. Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Empfehlungen vorgelegt, darunter ein Handyverbot an Schulen bis zur siebten Klasse und eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien. Konrad hält das für einen Schritt in die richtige Richtung, verweist aber darauf, dass die Umsetzung Jahre dauern werde, während die Änderungen sofort gebraucht würden. Ihr Vergleich: Einen maroden Spielplatz würde man ebenfalls sofort schließen. Der Satz benennt die Asymmetrie genau. Bei physischer Gefährdung im öffentlichen Raum gilt Gefahrenabwehr als staatliche Selbstverständlichkeit. Bei digitaler Gefährdung gilt sie als Erziehungsfrage.
Die Ministerin empfiehlt
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine einheitliche Regelung zum Smartphone-Gebrauch an Schulen. Das Schulministerium empfiehlt für Grundschulen und die Primarstufe an Förderschulen, die private Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht zu erlauben. Eine Empfehlung ist kein Erlass. Sie bindet niemanden, sie schafft keine Rechtsgrundlage, und sie überlässt jeder einzelnen Schule die Begründungslast gegenüber den Eltern.
Schulministerin Dorothee Feller ordnet das im Bericht so ein: Handys seien aus dem Leben junger Menschen nicht mehr wegzudenken, viele Schulen hätten sich bereits Regeln gegeben, darauf lasse sich gut aufbauen. Zu hoher Medienkonsum beeinträchtige die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen.
Beide Sätze zusammengenommen ergeben eine bemerkenswerte Konstruktion. Das Problem wird als real und schulisch wirksam anerkannt — Konzentration im Unterricht, soziales Miteinander in den Pausen sind Kernbereiche schulischer Arbeit. Die Lösung wird zugleich dort verortet, wo sie bereits ohne ministerielles Zutun entstanden ist. Was Schulen sich selbst gegeben haben, wird zur Grundlage erklärt, auf der man aufbauen könne. Aufgebaut wird damit auf einer Leistung, die andere erbracht haben. Die Anerkennung von Eigeninitiative ersetzt die eigene Entscheidung.
Auch Schulleiterin Tanja Wölfel äußert sich zustimmend über die elterliche Initiative; an ihrer Schule sei die Handynutzung ohnehin seit jeher untersagt. Auch das ist eine Hausregel, keine Rechtslage. Sie trägt, solange niemand sie ernsthaft angreift.
Der Preis der Freiwilligkeit
Der eigentliche Konstruktionsfehler liegt jedoch tiefer, und er wird im Konzept selbst sichtbar. Konrad beschreibt den Mechanismus des Pakts so: Wenn Eltern sich zusammenschließen und einander Rückhalt geben, laufe das Argument der Kinder ins Leere, viele Mitschüler besäßen ebenfalls ein Handy und man drohe, zum Außenseiter zu werden.
Der Satz ist richtig — unter einer Bedingung, die der Pakt nicht herstellen kann. Er wirkt nur bei vollständiger Beteiligung. Die Selbstverpflichtung ist ausdrücklich freiwillig, niemand werde gezwungen. Damit ist absehbar, dass eine Restgruppe nicht mitzeichnet. Für deren Kinder ändert sich nichts. Für die Kinder der Unterzeichnenden ändert sich alles: Das Außenseiter-Argument läuft nicht ins Leere, es trifft sie exakt. Sie sind nun nicht mehr diejenigen ohne Handy in einer Klasse, in der die Verteilung zufällig ist, sondern diejenigen, deren Eltern sich schriftlich festgelegt haben.
Der Bericht liefert den Beleg mit. Maria Boddez, deren acht- und zehnjährige Kinder die Schule besuchen, schildert den Druck durch andere Kinder, wenn ein Kind ohne Smartphone nicht im Klassenchat vertreten ist; bei ihrer älteren Tochter habe das zu Frust geführt. Das ist die Situation vor dem Pakt. Der Pakt kann sie mildern, wenn genügend Familien mitziehen. Er kann sie aber auch verschärfen, wenn es zu wenige sind, denn dann steht dem Frust eine elterliche Festlegung gegenüber, die das Kind nicht mehr als individuelle Ausnahme, sondern als Programm erlebt.
Freiwilligkeit ist damit nicht die schwächere Variante einer Regel. Sie erzeugt eine eigene Verteilung. Eine ministerielle Regelung würde alle Kinder gleich betreffen und niemanden zum Sonderfall machen. Eine freiwillige Selbstverpflichtung teilt die Klasse in zwei Gruppen und legt die Kosten der Abweichung bei denjenigen ab, die sich normkonform verhalten haben. Wer mitmacht, trägt das Risiko. Wer nicht mitmacht, trägt keines.
Die Schule als Austragungsort
Daraus folgt die zweite Verschiebung. Die Schule verfügt über kein Instrument, private Endgeräteentscheidungen von Familien zu beeinflussen. Sie wird durch den Pakt dennoch zum Ort, an dem die Differenz sichtbar wird. Der Klassenchat existiert außerhalb der Schule und wirkt in sie hinein. Die Gruppe, die dazugehört, und die Gruppe, die nicht dazugehört, treffen sich täglich im Klassenraum. Lehrkräfte stehen zwischen Elternhäusern, die sich gebunden haben, und solchen, die es nicht getan haben, ohne beide Seiten adressieren zu können.
Die Initiative kennt dieses Risiko. Konrad betont, wichtig sei ein guter und respektvoller Austausch untereinander; es sollten keine Vergleiche zwischen Familien gezogen und keine Entscheidungen bewertet werden, jede Familie finde ihren eigenen Weg. Der Hinweis ist notwendig, und er ist aufschlussreich. Man muss die Bewertung anderer Familien nur dann ausdrücklich untersagen, wenn sie die naheliegende Dynamik ist. Ein Pakt, der auf Freiwilligkeit beruht, produziert eine sichtbare Trennlinie zwischen Unterzeichnenden und Nichtunterzeichnenden — und damit einen Konflikt, den zu moderieren nicht Aufgabe eines Elternabends sein sollte.
Genau dieser Konflikt wäre durch eine Regelung vermeidbar. Ein Erlass, der Mindestalter und schulische Nutzung verbindlich festlegt, entlastet Eltern von der Aushandlung untereinander und Schulen von der Moderation. Er ersetzt eine soziale Norm, die jede Schulgemeinschaft neu erzeugen muss, durch eine rechtliche, die überall gilt. Solange er ausbleibt, bleibt die Aushandlung — und mit ihr die Möglichkeit, dass sie schiefgeht.
Was bleibt
Die Zahlen sind unstrittig. Nach der zitierten Postbank-Studie erhalten 54 Prozent der Kinder zwischen neun und zwölf Jahren ein Handy, jedes fünfte bereits mit acht. Nach einer Bitkom-Erhebung streiten rund drei Viertel der Eltern, deren Kind ein Smartphone nutzen darf, mit dem Kind über Art oder Umfang der Nutzung. Studien, unter anderem der DAK, verweisen auf körperliche und psychische Beschwerden, Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme bei starker Nutzung. Die Befundlage ist nicht das Problem.
Das Problem ist die Zuordnung. Ein Markt, dessen Anreizstruktur auf maximale Bindung von Kinderaufmerksamkeit ausgelegt ist, wird nicht reguliert. Eine Expertenkommission legt 56 Empfehlungen vor, deren Umsetzung Jahre dauern soll. Ein Landesministerium spricht eine Empfehlung aus und lobt Schulen dafür, sich selbst zu helfen. Am Ende dieser Kette stehen Eltern an einer Grundschule in Esch, die eine Liste herumgeben und hoffen, dass genügend unterschreiben.
Was diese Eltern tun, ist vernünftig und verdient Respekt. Dass sie es tun müssen, ist eine politische Entscheidung — auch dann, wenn sie nie als Entscheidung ausgesprochen wurde. Nichtregeln ist keine Neutralität. Es ist die Zuweisung eines Problems an diejenigen, die am wenigsten Mittel haben, es zu lösen, verbunden mit der Aussicht, dass ihr Scheitern später als Beleg für elterliche Verantwortungslosigkeit gelesen werden kann.