Einen Tag nach dem Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin ist der Tatverdächtige Abdul Ballout in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau von Polizeikräften erschossen worden. Mit seinem Tod endet das Strafverfahren gegen ihn selbst – nicht aber die eigentliche politische Frage, die dieser Fall aufwirft.
Ballout war den Behörden nicht unbekannt. Er war wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits verurteilt worden, gegen das Urteil lief eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe gefordert hatte. Parallel war er in ein Deradikalisierungsprogramm eingebunden, das mehrere Gesprächstermine mit einer Extremismus-Beratungsstelle vorsah (Tagesspiegel). Nichts davon hat die Tat verhindert.
Ein bekanntes Muster
Die Parallele zu Anis Amri drängt sich auf. Auch er war observiert, aktenkundig, mehreren Behörden bekannt, sollte abgeschoben werden – und tötete dennoch zwölf Menschen auf dem Breitscheidplatz. Der gemeinsame Befund beider Fälle lautet nicht Datenmangel, sondern Verwertungsversagen: Informationen lagen vor, wurden aber nicht in eine wirksame Konsequenz überführt.
Das ist der Punkt, an dem die aktuelle politische Reaktion in die falsche Richtung zu laufen droht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Anschlag als islamistischen Terroranschlag eingeordnet und Entschlossenheit gegen Extremisten angekündigt. Zu erwarten ist, dass dieser Fall – wie frühere Anschläge zuvor – als Argument für eine weitere Ausweitung von Überwachungsbefugnissen dient: mehr Vorratsdatenspeicherung, mehr ADINT, erweiterte BND-Befugnisse.
Mehr Daten lösen kein Auswertungsproblem
Genau das verkennt jedoch die Struktur des Problems. Weder bei Amri noch bei Ballout fehlte es an Information. Es fehlte an Priorisierung, an Zuständigkeitsklärung zwischen den beteiligten Behörden, und an Konsequenzen, wenn ein bereits Verurteilter trotz laufender Berufung auf freiem Fuß bleibt. Ein größerer Datenbestand vergrößert unter diesen Bedingungen nicht die Trefferquote, sondern den Heuhaufen, in dem die relevante Information weiterhin untergeht.
Diese Verschiebung folgt einem vertrauten Muster der öffentlichen Debatte: Individualisierung kollektiver Versäumnisse. Im Vordergrund steht die individuelle Radikalisierung des Täters, nicht das strukturelle Versagen der Institutionen, die mit den vorhandenen Informationen nichts Wirksames anzufangen wussten. Wer nach dieser Tat vor allem nach neuen Befugnissen ruft, beantwortet damit nicht die Frage, warum die bereits vorhandenen Erkenntnisse folgenlos blieben.
Die eigentlich offene Frage
Cui bono, wenn die Antwort auf ein Auswertungsproblem in noch mehr Rohdaten besteht? Die eigentliche Aufklärung dieses Falls müsste bei der Frage ansetzen, weshalb ein verurteilter, im Deradikalisierungsprogramm befindlicher Gefährder trotz laufender Berufung frei blieb – und nicht bei der Frage, welche zusätzlichen Überwachungsinstrumente Behörden künftig benötigen, die die vorhandenen bereits nicht auszuwerten wussten.