Rente mit 63: Ein Versprechen, drei Ausreden

Zwischen zwei und zehn Jahren. So weit liegen die Vorstellungen von Union und SPD auseinander, wenn es um die Übergangsfrist für die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren geht. Der CDU-Politiker Pascal Reddig hält schon fünf Jahre für zu lang, der SPD-Abgeordnete Bernd Rützel fordert zehn. Man streitet sich, wie schnell man ein Versprechen brechen darf, das Menschen seit vierzig Jahren in ihre Lebensplanung eingebaut haben.

Denn genau das ist die Rente mit 63: ein Versprechen. Eingeführt 2014 mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf, ohne dass die Betroffenen ihre Erwerbsbiografie danach hätten ausrichten müssen – sie hatten sie längst danach ausgerichtet. Wer heute mit fünfundfünfzig auf seine 45 Beitragsjahre zusteuert, hat seit Jahrzehnten mit einem bestimmten Renteneintritt kalkuliert. Jetzt soll genau diese Kalkulation hinfällig werden, und die einzige offene Frage lautet, wie viel Übergangszeit man den Betroffenen noch zugesteht, bevor man ihnen die Zusage entzieht.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat 2004 bei der Anhebung des Frauenrentenalters eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt. Dass ausgerechnet CDU-Seite diese fünf Jahre jetzt als zu lang bezeichnet, verrät etwas über den eigentlichen Charakter der Debatte: Es geht nicht darum, was verfassungsrechtlich geboten ist, sondern darum, wie knapp man am Rand des Zulässigen kassieren kann.

Eine Dringlichkeit, die sich von selbst erledigt

Begründet wird die Abschaffung mit Zahlen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert den Einspareffekt auf rund 9,5 Milliarden Euro jährlich, dazu sollen 125.000 Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Diese Zahl wird in der politischen Debatte wie ein Naturgesetz behandelt – dabei ist sie eine Momentaufnahme der heutigen Zugangskohorte.

Das DIW selbst hat kürzlich nachgelegt und dabei etwas Bemerkenswertes offengelegt: Beim Geburtsjahrgang 1957 haben nur 40 Prozent der Versicherten die 45-Jahres-Schwelle bis zum Renteneintritt überhaupt erreicht – und der Trend zeigt nach unten. Längere Ausbildungszeiten, häufigere Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung, Pflege oder Arbeitslosigkeit sorgen dafür, dass diese Gruppe von selbst kleiner wird. Die Studie warnt sogar vor einer neuen Ungleichheit: Eine feste Koppelung an Beitragsjahre benachteiligt systematisch Frauen mit Erziehungszeiten und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen, während Akademiker mit lückenloser, spät begonnener Karriere vergleichsweise ungeschoren davonkommen.

Mit anderen Worten: Die fiskalische Dringlichkeit, mit der die Abschaffung begründet wird, schmilzt ohnehin schon vor sich hin. Man hätte abwarten können. Man hat sich entschieden, es nicht zu tun.

Wer nicht warten wollte, obwohl er es könnte

Und diese Entscheidung wird interessant, sobald man sie neben die Alternativen legt, die niemand angerührt hat. Das Dieselprivileg kostet den Staat schätzungsweise acht Milliarden Euro jährlich, die Pendlerpauschale weitere fünf bis sechs Milliarden, das Dienstwagenprivileg begünstigt überproportional hohe Einkommen und wird zusammen mit den beiden anderen Posten regelmäßig auf einen zweistelligen Milliardenbetrag taxiert. Schon einer dieser Posten allein käme in die Nähe der angeblich unverzichtbaren 9,5 Milliarden aus der 63er-Abschaffung.

Es gab also keinen Mangel an Alternativen. Es gab einen Mangel an politischem Willen, sie anzufassen.

Noch pikanter wird es bei einem Mechanismus, der in der öffentlichen Debatte selten auftaucht, obwohl er direkt ins Bild passt: die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung. Mütterrente, Grundrentenzuschlag, Kindererziehungszeiten – all das sind politisch gewollte, gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die nie Beiträge gezahlt wurden. Gesetzlich sollen sie über den Bundeszuschuss aus Steuermitteln finanziert werden, nicht aus den Beiträgen der Versicherten. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Lücke zwischen dem, was der Bundeszuschuss abdeckt, und dem, was diese Leistungen tatsächlich kosten, in der erweiterten Abgrenzung auf über 37 Milliarden Euro jährlich. Der Bundesrechnungshof kritisiert das seit Jahren.

Und während diese Lücke besteht, wurde der Bundeszuschuss zwischen 2024 und 2027 um rund zehn Milliarden Euro gekürzt – in genau dem Zeitraum, in dem neue nicht beitragsgedeckte Leistungen wie die zweite Mütterrentenstufe eingeführt wurden. Der Staat weitet die Aufgaben aus, die die Rentenkasse übernehmen soll, und kürzt gleichzeitig den Zuschuss, der das eigentlich kompensieren sollte. Auch das ist ein gebrochenes Versprechen – nur eines, das nicht an einzelne Menschen adressiert ist, sondern an die Versichertengemeinschaft als Kollektiv, und das deshalb kaum jemanden empört.

Wessen Versäumnis eigentlich?

Damit schließt sich der Kreis. Die Rente mit 63 wird abgeschafft, weil angeblich kein Geld da ist. Gleichzeitig bleiben Steuervergünstigungen unangetastet, die zusammengenommen mehr kosten als die Abschaffung einspart, und der ohnehin unterfinanzierte Bundeszuschuss wird zusätzlich gekürzt. Wer soll das ausbaden? Diejenigen, die vierzig Jahre lang auf eine Zusage vertraut haben – und die, wie das DIW zeigt, ohnehin nur noch eine schrumpfende Minderheit sind.

Das ist die vertraute Struktur: Ein politisches Versäumnis – nämlich der fehlende Wille, bei Diesel, Pendlerpauschale oder Bundeszuschuss anzusetzen – wird in eine individuelle Zumutung übersetzt, die einzelne Menschen kurz vor dem Ruhestand zu tragen haben. Nicht weil es keine Alternative gäbe, sondern weil diese Alternative niemanden mit ausreichend Lobbymacht verärgert hätte.

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