Einmal im Jahr geben die Chefs der drei Nachrichtendienste vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium öffentlich Auskunft, soweit sie dürfen. In diesem Jahr ging es vor allem um Russland: BND-Chef Martin Jäger beschrieb einen „Schattenkrieg“ gegen Deutschland, Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen verwies darauf, dass inzwischen auch Tötungsoperationen zu den Methoden russischer Dienste in Deutschland zählten. Der Spiegel stellte den Bericht als dramatische Warnung der Geheimdienstchefs dar. Nicht erwähnt wird darin, dass im Bundestag parallel ein Gesetz beraten wird, das genau diesen Diensten erheblich mehr Befugnisse geben soll.
Eine Lage, die sich von außen nicht prüfen lässt
In öffentlicher Sitzung dürfen die Dienste nichts Eingestuftes mitteilen. Was bleibt, sind Einschätzungen, die sich von außen nicht überprüfen lassen, vorgetragen von Behörden, die an einer ernsten Lage ein institutionelles Interesse haben, von Haushaltsmitteln bis zu Befugnissen. Das macht die Einschätzungen nicht falsch, und dass Russland spioniert und sabotiert, dürfte kaum ernsthaft bestritten werden. Es verschiebt aber die Beweislast: Ein Schattenkrieg ist per Definition ein Gegenstand, über den vor allem die Beteiligten Auskunft geben können.
Entsprechend dünn fallen die Belege im Bericht aus. Prorussische Friedensaktivisten seien in Wahrheit eindeutig rechtsextrem, heißt es, ohne dass ein einziger Fall genannt würde. Der gescheiterte Drohnenangriff auf ukrainische Frachtflugzeuge in Leipzig/Halle dient als Beleg für die direkte Bedrohung, Angaben zur Täterschaft fehlen. Das ist keine Widerlegung, aber auch kein Nachweis.
Ein Gesetz mit mehr als 700 Seiten
Das Bundeskabinett hat Mitte August eine Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen, die der Bundestag seit dem 24. September berät. Kernstück sind „aktive Maßnahmen“: BND und Verfassungsschutz sollen bei besonderen Bedrohungen nicht mehr nur aufklären, sondern eingreifen dürfen. Der Entwurf nennt für den Verfassungsschutz etwa das Verfälschen von Informationen und die Beeinträchtigung von Tatmitteln, für den BND ein „Einwirken“ bei spezifischen Gefährdungslagen. Kanzleramtschefin Nina Warken bezeichnete die Reform bei der ersten Beratung als größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Hinzu kommen erweiterte Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme.
Die Kontrolle soll an den Unabhängigen Kontrollrat übertragen werden, der bestimmte Maßnahmen vorab prüft. Befürworter verweisen darauf, dass der Entwurf auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Die Linke sieht dagegen eine Verschlechterung der Kontrolle bei gleichzeitig mehr Befugnissen, die SPD macht eine Stärkung der Kontrolle zur Voraussetzung, und die Grünen fragen, warum der Verfassungsschutz überhaupt polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnisse benötigt.
Wie weit die Kontrollfrage reicht, zeigt Selens Antwort zu Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die Regierung stellen, würde das die Zusammenarbeit der Dienste erschweren; der Verfassungsschutz habe Vorkehrungen getroffen, Datensysteme und Informationsaustausch müssten angepasst werden. Angesichts der Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist das nachvollziehbar. Es bedeutet aber auch, dass eine Behörde den Umgang mit einer erst noch zu bildenden, demokratisch legitimierten Regierung plant, ohne dass Rechtsgrundlage und Kontrolle dieser Vorkehrungen öffentlich Thema wären.
Dieselbe Lage stützt auch die Ukrainepolitik
Die Lagebeschreibung leistet politisch noch mehr. Jäger erklärte die Unterstützung der Ukraine zum deutschen Kerninteresse und widersprach ausdrücklich der Annahme, ein Ende der Hilfen beende die Feindseligkeit Moskaus, einer Annahme, die er AfD und BSW zuschrieb. Zugleich beklagte er, dass es nicht ausreichend gelinge, das Bedrohungsbild in allen gesellschaftlichen Gruppen zu vermitteln. Selen ordnete prorussische Friedensaktivisten pauschal dem Rechtsextremismus zu. Die Lagebeschreibung erfüllt damit drei Funktionen zugleich: Sie begründet Befugnisse, sie stützt die Regierungslinie, und sie delegitimiert Gegenpositionen.
Strukturell ist das wenig überraschend. Der BND ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet, dass seine Einschätzung und die Regierungslinie zusammenfallen, wäre also ohnehin zu erwarten. Auch ändert Nützlichkeit nichts an der Richtigkeit: Ob ein Ende der Hilfen Moskau besänftigt, ist eine empirische Frage, die unabhängig davon zu beurteilen ist, wem die Antwort nützt. Auffällig ist lediglich, dass die öffentliche Anhörung dabei wie unabhängige Expertise auftritt, obwohl sie es institutionell nicht ist.
Transparenz für den Gegner, Diskretion für sich selbst
Parallel arbeitet die Koalition an der Gegenrichtung. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen. Laut Beschlusstext sollen die Auskunftsrechte auf Personen mit berechtigtem Interesse konzentriert werden, geprüft wird eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, und die Namen von Mitarbeitenden sollen geschwärzt werden. Nach Berichten über Pläne des Innenministeriums sollen Journalisten und Abgeordnete zudem auf ihre ohnehin privilegierten Auskunftsrechte verwiesen werden. Ein Gesetzentwurf lag Ende September noch nicht vor.
Regierungssprecher Stefan Kornelius begründete die Pläne mit einer „komplexen Bedrohungslage“ und einem sicherheitspolitischen Hintergrund, zudem wolle man Beschäftigte vor Angriffen schützen. Das Schutzmotiv ist real, erklärt aber nicht, warum dafür Begründungspflichten und ein engerer Kreis Antragsberechtigter nötig sein sollen. Der DJV-Geschäftsführer hielt dem entgegen, ihm sei kein Fall bekannt, in dem die Arbeit einer Behörde durch IFG-Anfragen lahmgelegt worden wäre. 129 Organisationen protestierten in einem offenen Brief. Recherchen etwa zur gescheiterten Pkw-Maut oder zur Maskenaffäre wären ohne IFG-Anfragen möglicherweise nie öffentlich geworden.
Bemerkenswert ist die Asymmetrie. Im Dezember 2025 benannte die Bundesregierung Russland öffentlich als Urheber eines Cyberangriffs und einer Desinformationskampagne im Bundestagswahlkampf: Transparenz als Mittel gegen den Gegner. Die damalige Außenministerin Annalena Baerbock wollte Putins Propaganda mit Wahrheit und Transparenz begegnen und verlangte dafür starke, unabhängige Medien statt Gegenpropaganda. Nach innen gilt dieselbe Logik offenbar nur eingeschränkt: Die Instrumente, mit denen Medien staatliches Handeln überprüfen, sollen enger gefasst werden, während die Dienste operativer werden.
Transparenz allein schützt freilich nicht vor Desinformation. Eine Informationsflut kann sie sogar erleichtern, und auch wahre Informationen lassen sich irreführend auswählen. Entscheidend ist die unabhängige Überprüfbarkeit. Intransparenz begünstigt Desinformation dagegen eher, denn wo der Staat Akten zurückhält, füllen andere die Lücke mit Erzählungen. Das IFG ist eines der wenigen Instrumente, die genau diese Überprüfbarkeit bieten.
Die Bedrohungslage mag so ernst sein, wie die Dienstchefs sie schildern. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wer sie prüft, wenn die Dienste mehr dürfen und die Öffentlichkeit weniger einsehen darf. Ein Schattenkrieg, über den nur die Beteiligten Auskunft geben, ist in der Beweisführung ein bequemer Gegenstand.