KI-Wasserzeichen: Warum nur KI, nicht Lektor und Ghostwriter?

Wie sieht KI-Nutzung in der Praxis eigentlich aus? Bei der Recherche ist das Ergebnis oft schon da, bevor der Suchbegriff zu Ende durchdacht ist. Bei der Rechtschreibung übernimmt die KI, was früher der Duden Korrektor erledigte. Bei Logikbrüchen im eigenen Text findet sie Lücken, die man selbst überliest. Beim Lektorat prüft sie Stil und Aufbau – eine Funktion, die früher Programme wie Papyrus übernahmen. In keinem dieser Fälle liefert die KI die Idee, in keinem Fall schreibt sie den Text eigenständig. Sie ist Werkzeug, nicht Autorin. Genau an dieser Unterscheidung geht die neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in der EU vorbei. So, und nicht anders, nutzt auch der Autor dieses Blogs KI in seiner täglichen Arbeit.

Was Anthropic angekündigt hat

Anthropic versieht Texte, die von unterstützten Claude-Modellen erzeugt werden, künftig mit einem unsichtbaren, in den Text eingewobenen Wasserzeichen. Es soll weder Bedeutung noch Lesbarkeit verändern und beim Kopieren erhalten bleiben. Generierte Bilddateien wie PNG, JPG oder SVG erhalten zusätzlich signierte Herkunftsmetadaten nach dem offenen C2PA-Standard. Modelle, die seit dem 2. August 2026 in der EU eingeführt werden, unterstützen die Kennzeichnung von Beginn an; ältere Modelle sollen schrittweise nachgerüstet werden, gedeckt durch eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Rechtlich ist das keine Kür, sondern Pflichterfüllung: Grundlage ist Artikel 50 Absatz 2 des europäischen KI-Gesetzes in Verbindung mit dem freiwilligen EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, den neben Anthropic auch Google, Meta, Microsoft, Mistral und OpenAI unterzeichnet haben.

Die Schwachstelle, die Anthropic selbst einräumt

Bemerkenswert ist, wie offen Anthropic die Grenzen des eigenen Systems benennt – und wie genau diese Grenze den oben beschriebenen Regelfall trifft: Wer KI nur zum Korrekturlesen, Übersetzen oder Lektorieren eigener Texte nutzt, riskiert, dass eine Markierung entsteht, obwohl Idee und Ursprungstext von einem Menschen stammen. Das Wasserzeichen unterscheidet nicht zwischen „KI hat den Text geschrieben“ und „KI hat einen fertigen Text redigiert“. Beides erzeugt dieselbe Markierung. Damit misst das System exakt das Gegenteil dessen, was es zu messen vorgibt: nicht Urheberschaft, sondern bloße Beteiligung – irgendeine, irgendwo im Entstehungsprozess.

Die Inkonsistenz der Logik

Damit stellt sich die eigentliche Frage: Warum nur KI? Der Duden Korrektor hat jahrzehntelang Rechtschreibfehler korrigiert, ohne dass jemand eine Kennzeichnungspflicht für „maschinell korrigierte“ Texte gefordert hätte. Stilprüfprogramme wie Papyrus analysieren Satzbau, Wortwiederholungen und Lesbarkeit – ebenfalls ohne Offenlegungspflicht. Lektoren greifen in Verlagen seit jeher massiv in Texte ein, oft bis zur Umformulierung ganzer Passagen, ohne dass ihr Anteil am fertigen Werk gekennzeichnet werden muss. Ghostwriter schreiben komplette Reden, Bücher und Artikel unter fremdem Namen – legal, etabliert, ungekennzeichnet.

Konsequent zu Ende gedacht, müsste jede Form der Hilfe bei der Texterstellung offengelegt werden: der Lektor ebenso wie der Ghostwriter, das Korrekturprogramm ebenso wie die KI. Dass der Gesetzgeber ausgerechnet bei KI ansetzt, während strukturell identische Formen menschlicher und maschineller Unterstützung unreguliert bleiben, verrät, worum es der Regelung tatsächlich geht: nicht um die Frage, wessen Idee ein Text ist, sondern um die Sichtbarmachung einer bestimmten Technologie. Das ist ein legitimes politisches Ziel – nur sollte man es nicht mit Transparenz über Autorschaft verwechseln.

Compliance statt Transparenz

Im Ergebnis erfüllt Anthropic mit dem Wasserzeichen eine regulatorische Pflicht, die zum Stichtag 2. August fällig war – mehr aber vorerst auch nicht. Ein Erkennungswerkzeug für Dritte gibt es noch nicht, technische Dokumentation soll erst folgen. Und selbst wenn es sie gäbe: Ein System, das Korrekturlesen und Ghostwriting durch eine KI in denselben Topf wirft wie vollständige KI-Generierung, beantwortet nicht die Frage, die es zu beantworten vorgibt. Es markiert Technologieeinsatz, nicht Urheberschaft – und lässt genau jene Formen der „Hilfe“ unangetastet, die es strukturell am längsten schon gibt.

Weiterführend: the-decoder.de und futurezone.at zu den technischen Details.

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