Liste Coesfeld: Kölns Flucht in die Konferenz

Die Stadt Köln hat am Freitag das Ergebnis ihrer Prüfung zur sogenannten „Liste Coesfeld“ vorgestellt. Der Befund, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet: Fehler ja, schwerwiegende nein. Eine systemische Fehlsteuerung sei nicht festzustellen, eine Verweigerungshaltung ebenso wenig, disziplinarisch Relevantes gar nicht. Festgestellt wurden stattdessen eine verbesserungswürdige Abstimmung innerhalb der Ausländerbehörde, zum Teil veraltete Dienstanweisungen sowie Mängel in Aktenführung und Dokumentation. Geleitet hat die Prüfung die städtische Rechtsdezernentin Dörte Diemert. Die Verwaltung hat sich also selbst geprüft und sich im Kern entlastet.

Interessanter als der Befund ist die Antwort, die Oberbürgermeister Torsten Burmester daraus ableitet.

Das abgelehnte Angebot

Der Vorgang liegt knapp zwei Jahre zurück. Im November 2024 bot die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld, eine Einrichtung des Landes, der Kölner Ausländerbehörde Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für 471 geduldete Personen an. Ohne diese Papiere lassen sich Ausreisen und Abschiebungen nicht vollziehen. 218 der Betroffenen wurden im Kölner Bleiberechtsprogramm geführt. Die zuständige Abteilung lehnte die Hilfe ab. Die Stadt sprach früh von einer Kommunikationspanne.

Burmester will am Programm festhalten, dem Rat noch in diesem Jahr Anpassungen vorschlagen und darüber hinaus zu einer „Kölner Konferenz für ein praxisnahes Aufenthaltsrecht“ einladen. Bund, Land und Kommunen sollen dort klären, welche Aufgaben bei den Kommunen bleiben, was besser beim Land gebündelt werden sollte und wo der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann. Die Debatte, so der Oberbürgermeister, dürfe nicht an der Kölner Stadtgrenze enden.

Der Anlass dieser Konferenz ist allerdings ein Fall, in dem das Land Verantwortung übernehmen wollte und die Kommune abgelehnt hat. Die Frage, was besser beim Land gebündelt werden sollte, stellte sich im November 2024 ganz praktisch – und wurde in Köln verneint. Knapp zwei Jahre später wird dieselbe Frage als offene Strukturfrage an Bund und Land zurückgereicht.

Das macht die Frage nicht falsch. Die kommunalen Spitzenverbände beklagen seit Langem zu komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten im Aufenthaltsrecht, und dass der Vollzug zwischen drei Ebenen sinnvoll verteilt sei, behauptet kaum jemand. Falsch ist der Ort, an dem sie gestellt wird. Ein Vorgang, der in einer städtischen Abteilung entschieden wurde, wird mit einer Reformdebatte beantwortet, in der keine einzelne Stelle mehr zuständig ist. Die Formel, die Debatte dürfe nicht an der Stadtgrenze enden, beschreibt im Ergebnis vor allem, dass sie sich von dort entfernt. Burmesters Satz, für die Menschen gebe es am Ende nicht Bund, Land oder Kommune, trifft zu. Er gilt aber auch in umgekehrter Richtung: Für die Frage, warum das Angebot aus Coesfeld abgelehnt wurde, gibt es nur die Kommune.

Die Entscheidung, die eine Panne sein soll

Die Ablehnung einer angebotenen Landeshilfe ist keine Kommunikationspanne, sondern eine Entscheidung. Jemand hat sie getroffen, und jemand hatte dafür Gründe – gute oder schlechte. Wer das war und welche Gründe das waren, geht aus der Darstellung vom Freitag nicht hervor. Die Kategorie „Panne“ verwandelt eine Entscheidung in ein Missgeschick, das niemandem zuzurechnen ist.

Auch die Grenze zwischen dem, was festgestellt, und dem, was ausgeschlossen wurde, bleibt unscharf. Veraltete Dienstanweisungen und mangelhafte Aktenführung sind in einer Behörde keine Einzelfälle, sondern die Bedingungen, unter denen dort gearbeitet wird. Ob man das „systemisch“ nennt, ist eine Frage der Begriffswahl. Dass eine Prüfung der Verwaltung durch die Verwaltung sich für die mildere Variante entscheidet, überrascht nicht.

Zahlen ohne Auflösung

Die inzwischen kursierenden Zahlen fügen sich nicht zu einem geschlossenen Bild. Für rund 160 der 218 Personen im Bleiberechtsprogramm lagen nach Recherchen des Stadt-Anzeigers polizeiliche Erkenntnisse vor. Die Stadt nennt 130 Personen mit strafrechtlichen Hinweisen, davon 79 Verurteilungen. 77 dieser 130 wurden inzwischen aus dem Programm ausgeschlossen, bei 29 der übrigen 53 besteht noch Anlass zur Überprüfung. Parallel dazu hat die Prüfkommission unter den aktuell 1217 Programmteilnehmenden 50 Fälle identifiziert, in denen ein Ausschluss angezeigt sei. Ob die 29 in diesen 50 enthalten sind oder hinzukommen, bleibt in der Berichterstattung offen.

Hinzu kommt eine Unschärfe, die nicht der Stadt anzulasten ist. Die Aufzählung schwerer Delikte – Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Raub – hängt in der Berichterstattung an den polizeilichen Erkenntnissen, nicht an den Verurteilungen. Polizeiliche Erkenntnisse können auch eingestellte Verfahren und Ermittlungen ohne Ergebnis umfassen. Zwischen rund 160 Erkenntnissen und 79 Verurteilungen liegt ein Unterschied, der für die Bewertung des Programms erheblich ist. Burmester selbst spricht präzise von rechtskräftig verurteilten Straftätern, die nicht in ein solches Programm gehören. Diese Präzision fehlt der Debatte über weite Strecken.

Programm und Vollzug

50 von 1217 sind gut vier Prozent. Das Bleiberechtsprogramm selbst ist durch die Prüfung nicht diskreditiert. Diskreditiert ist die Vollzugspraxis, in der ein Landesangebot zur Passbeschaffung abgelehnt werden konnte, ohne dass bis heute öffentlich erkennbar wäre, wer das entschieden hat. Beides auseinanderzuhalten, ist nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber den knapp 1170 übrigen Menschen im Programm. Es ist auch die Voraussetzung dafür, dass Burmesters Grundsatz, Humanität und Rechtsstaatlichkeit seien keine Gegensätze, mehr ist als eine Haltung. Der Satz setzt eine Verwaltung voraus, die beides kann: Bleibeperspektiven eröffnen und Ausreisepflichten durchsetzen.

Ob die Kölner Verwaltung das kann, beantwortet keine Konferenz über die Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Land und Kommunen. Die Konferenz mag Sinnvolles zutage fördern. Die Frage, warum im November 2024 in Köln ein Hilfsangebot des Landes abgelehnt wurde, steht nicht auf ihrer Tagesordnung. Sie ist an der Stadtgrenze entstanden, und nur dort kann sie beantwortet werden.

Schreibe einen Kommentar