Doctolib KI-Assistent: Was im Arztgespräch offen bleibt

Die Titelfrage des FOCUS-Gesprächs mit Doctolib-Deutschlandchef Nikolay Kolev (Ausgabe 45/2026) lautet, ob Doctolib am Ende sei. Die Antwort fällt anders aus als erwartet: Nein, weil die Terminvergabe nie das eigentliche Geschäft gewesen sei. Als Verteidigung ist das bemerkenswert, denn sie beschreibt zugleich, womit Doctolib künftig sein Geld verdienen will – und welche Daten dafür gebraucht werden.

Der Anlass: Kassen und KBV wollen die Terminvergabe selbst

Das Gesundheitsministerium und die Krankenkassen planen eine zentrale Terminvergabe über die 116117, bei der Arztkontakte nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden sollen. Der GKV-Spitzenverband besteht darauf, dass Praxen freie Termine dorthin melden müssen, private Anbieter sollen möglichst außen vor bleiben (FOCUS+). Nach dem Entwurf für das Digitalgesetz sollen KBV und GKV-Spitzenverband zudem die Regeln für Plattformen wie Doctolib und Jameda festlegen. Die EU-Kommission sieht das kritisch, weil private Anbieter benachteiligt werden könnten (ad-hoc-news).

Zwei Prozent und doch nicht egal

Auf die Frage, ob damit sein Geschäftsmodell am Ende sei, antwortet Kolev, die Terminvergabe mache nur zwei Prozent der Software aus; verdient werde mit Lizenzen an Praxen und Kliniken. Gefragt, ob es dann egal wäre, wenn die KBV die Terminierung übernähme, sagt er: Egal sei es nicht.

Beide Antworten sind zugleich richtig, weil sie Verschiedenes messen. Der Umsatzanteil beschreibt nicht die Funktion. Die Terminplattform ist der Zugang zu nach Unternehmensangaben über 30 Millionen Nutzern, auf dem Dokumentenablage, Familienverwaltung, Gesundheitswissen und ein geplanter persönlicher KI-Gesundheitsassistent aufbauen. Mit der Beteiligung von Nvidia, die beim Training der Modelle in Europa unterstützen soll, ist die Richtung benannt (ZWP online). Wer den Zugang verliert, verliert den Vertriebskanal für alles Weitere. Zwei Prozent des Umsatzes können deshalb hundert Prozent der Reichweite tragen.

Privat und gesetzlich: Konfiguration als Produktentscheidung

Auf den Vorhalt, dass Ärzte bei Doctolib Privatpatienten bevorzugen oder Kassenpatienten auf Selbstzahlerleistungen beschränken können, weicht Kolev aus. Zehn Prozent der Patienten könnten den übrigen neunzig Prozent keine Termine wegnehmen, das eigentliche Problem seien Bürokratie und fehlende Digitalisierung. Die Plattform bilde nur ab, was das System verlange: „Wir spiegeln das System wider.“

Das Argument zählt Köpfe, nicht Termine. Relevant wäre der Anteil an den online frei buchbaren Terminen, nicht der Bevölkerungsanteil. Und eine Konfigurationsmöglichkeit ist keine Spiegelung, sondern eine Entscheidung darüber, was die Software kann. Das Landgericht Berlin hat im Januar 2026 die Filteranzeige für gesetzlich Versicherte als irreführend eingestuft; das Urteil ist nicht rechtskräftig, Doctolib hat Berufung eingelegt (Ärzte Zeitung). Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom Juli 2026 stellte fest, dass trotz Filter weiterhin Selbstzahlertermine angezeigt werden (Monitor Versorgungsforschung).

Das Arztgespräch als neue Datenquelle

Gewichtiger als der Streit um Termine ist der Teil des Gesprächs über die KI. Der Sprechstundenassistent hört das Gespräch zwischen Arzt und Patient mit, schneidet medizinisch Irrelevantes heraus und fasst den Rest zu einem Arztbrief zusammen. Die Einwilligung holt nach Kolevs Darstellung der Arzt vor Behandlungsbeginn ein.

Auf die Frage, wie realistisch es sei, dass Patienten mit einem unguten Gefühl tatsächlich ablehnen, kommen zwei Antworten: Das passiere tatsächlich, aber die meisten vertrauten ihrem Arzt. Die zweite Antwort nimmt der ersten das Gewicht, denn Vertrauen ist das Gegenteil von Widerspruch. Eine Zahl, wie oft abgelehnt wird, fehlt, obwohl an anderer Stelle mit Millionenwerten argumentiert wird. Hinzu kommt das Machtgefälle: Die Einwilligung wird vom Behandelnden persönlich erfragt, unmittelbar vor der Behandlung. Ein Nein ist dann keine Entscheidung gegen ein Produkt, sondern gegen den eigenen Arzt.

Die Nachfrage, wie damit umzugehen sei, dass eine Audiodatei mit intimsten Details irgendwo gespeichert werde und theoretisch viele Menschen darauf zugreifen könnten, beantwortet Kolev nicht. Er teile dieses Bild nicht, Doctolib halte seit über 13 Jahren die DSGVO ein. Wo das Audio verarbeitet wird, wie lange es existiert und wer Zugriff hat, bleibt offen.

Was belegt ist und was nicht

  • Technik: Laut einer Fallstudie von Microsoft nutzt Doctolib für den Konsultationsassistenten Azure OpenAI Service und Mistral Large auf Azure und transkribiert in Echtzeit (Microsoft). Das Gespräch läuft demnach über Cloud-Infrastruktur eines Dritten. Ob dies dem heutigen Stand in deutschen Praxen entspricht, geht aus der Fallstudie nicht hervor.
  • Speicherung: Zum Start in Frankreich 2024 erklärte der dortige Landeschef, die Konsultation werde weder aufgezeichnet noch gespeichert (Maddyness). Dass dies auch für die deutsche Version gilt, ist damit nicht belegt.
  • Training: netzpolitik.org berichtete über Pläne, Nutzerdaten für KI-Training einzusetzen, bei Einwilligung auch Gesundheitsdaten, ausdrücklich auch Informationen, die Praxen einspeisen (netzpolitik.org). Ob Gesprächsinhalte des Assistenten darunterfallen, ist nicht belegt.
  • Rechtslage: Die Weitergabe von Geheimnissen an Dienstleister, die an der Berufsausübung mitwirken, ist nach § 203 StGB bei entsprechender Verschwiegenheitsverpflichtung zulässig. Laut Datenschutzerklärung handelt Doctolib bei Behandlungsdaten als Auftragsverarbeiter, die Praxis ist verantwortlich (Doctolib). Das Arztgeheimnis ist damit nicht automatisch ausgehebelt, die Prüfung liegt aber bei der Praxis.
  • Zertifikate: In den öffentlich auffindbaren Unterlagen betreffen die TÜV-Prüfungen Patientenportal, Kalender und Videosprechstunde, nicht ausdrücklich den KI-Assistenten.

Eine Einwilligung ohne Entscheidungsgrundlage

Der Streit um Termine ist sichtbar, weil Politik, Gerichte und Verbraucherschützer darauf schauen. Die KI-Verarbeitung des Arztgesprächs findet leiser statt, obwohl der Inhalt einer Sprechstunde einer anderen Datenklasse angehört als ein Eintrag im Terminkalender. Die Verschiebung der Selbstdarstellung vom Termin zum Gespräch dürfte kein Zufall sein, denn dort liegen Wachstum und Datenwert.

Rechtlich ist die Konstruktion vorgesehen. Offen sind drei Fragen: wo das Audio verarbeitet wird, wie lange es oder sein Transkript existiert und ob es in irgendeiner Form zur Weiterentwicklung der Modelle genutzt wird. Solange diese Antworten nicht öffentlich und überprüfbar vorliegen, ist die Einwilligung im Sprechzimmer eine Entscheidung ohne Entscheidungsgrundlage.

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