„Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.“ Den Spruch hört man als Kind, ohne ihn zu verstehen. Spätestens beim Blick auf die Anklage gegen Andreas Scheuer erschließt sich seine bittere Logik – nur dass Gottes Hand sich offenbar durch ein gutes Honorar günstig stimmen lässt.
Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen den früheren Bundesverkehrsminister zugelassen. Der Vorwurf: eine Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Konkret sollen sie auf die Frage, ob die Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten hätten, die Verträge erst nach dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen, „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben haben, sich daran nicht erinnern zu können (t-online).
Verhandelt wird die Nebenfrage
Wer nun auf späte Gerechtigkeit hofft, sollte die Erwartungen dämpfen. Verhandelt wird nicht das Maut-Debakel selbst. Nicht, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 unterschrieb, als die Rechtssicherheit beim Europäischen Gerichtshof noch ausstand. Nicht, dass der deutsche Staat nach der gescheiterten Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen musste. Das alles ist abschließend dokumentiert – und folgenlos.
Denn schlechtes Regieren ist kein Straftatbestand. Das ist juristisch sogar sinnvoll: Wer Politiker für jede Fehlentscheidung persönlich haften ließe, bekäme bald keine Entscheidungen mehr, sondern nur noch Absicherung. Das Risiko der Fehlentscheidung gehört zum demokratischen Mandat. Strafrechtlich greifbar bleibt deshalb nur der schmale Rest: die Frage, ob einer bei der Aufarbeitung geflunkert hat. Der eigentliche Schaden – die verbrannten Millionen – bleibt sanktionslos. Selbst ein Schuldspruch würde nicht die Maut sühnen, sondern eine Aussagedelle ahnden.
„Ich kann mich nicht erinnern“
Und hier wird es interessant. „Entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ – das muss die Staatsanwaltschaft erst einmal beweisen. „Ich kann mich nicht erinnern“ ist die juristisch fast unangreifbarste aller Aussagen. Man kann jemandem schwer nachweisen, dass er sich sehr wohl erinnerte und es bestritt.
Es ist derselbe Satz, mit dem sich Olaf Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss zur Warburg-Bank aus der Verantwortung zog, ohne dass ihm je etwas nachzuweisen war. Die Formulierung ist genau deshalb so beliebt: Sie ist ein Schutzschild, an dem die Beweislast abprallt. Der Vorsatz, der hier zählt, ist nicht der Vorsatz zur Fehlentscheidung – der wäre moralisch greifbar – sondern der Vorsatz zur Lüge im Ausschuss. Und der ist notorisch schwer zu belegen.
Otto Normalverbraucher hätte schlechtere Karten – aber anders, als man denkt
Man stelle sich vor, ein ganz normaler Geschäftsführer hätte in seiner Firma so entschieden: einen Vertrag über 243 Millionen unterschrieben, obwohl ein erkennbares Risiko auf dem Tisch lag und ein Aufschub angeboten worden war. Würde ihm der Rückzug auf das Vergessen ebenso gewürdigt?
Beim Vergessen: ja. Auch dem Privatmann kann man eine Falschaussage nur bei nachweisbarem Vorsatz zur Last legen. „Ich erinnere mich nicht“ ist vor dem Amtsgericht so schwer zu widerlegen wie vor dem Untersuchungsausschuss. Bei der Entscheidung selbst aber hätte er es deutlich schwerer. Ein GmbH-Geschäftsführer haftet seiner Gesellschaft gegenüber persönlich – mit dem Privatvermögen (§ 43 GmbHG). Wer gegen ausdrücklichen Rat und bei bekanntem Risiko unterschreibt, fällt aus dem Schutz der unternehmerischen Ermessensentscheidung heraus. Der Minister dagegen ist durch die Staatshaftung (Art. 34 GG) abgeschirmt; im Innenverhältnis haftet er allenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und selbst das wird praktisch nie durchgesetzt.
Die Pointe also: Otto Normalverbraucher hängt man eher – aber zivilrechtlich, nicht strafrechtlich. Der Privatmann trägt das volle Haftungsrisiko seiner Entscheidung. Der Amtsträger trägt es nicht. Das ist die eigentliche Asymmetrie, und sie ist größer als die beim Erinnerungsvermögen.
Die Klassengesellschaft vor dem Richter
Der Unterschied ist am Ende nicht das Gesetz, sondern das Verfahren. Und das Verfahren beherrscht, wer es sich leisten kann. Es ist eine Klassengesellschaft vor dem Richter – und es sind eher drei Klassen als zwei.
Die erste Klasse ist die, für die das Verfahren ohnehin abgefedert ist: Amtsträger, Konzernspitzen, Vermögende. Staatshaftung, Wirtschaftskanzleien mit vierstelligen Stundensätzen, ein Team aus Anwälten und Referendaren, das jede Formulierung vorab prüft, notfalls ein geräuschloser Vergleich. Die zweite Klasse ist der Bürger mit ein bisschen was auf der Kante: Er bekommt sein Recht, aber er zahlt dafür aus eigener Tasche, und ein langer Prozess kann ihn ruinieren, selbst wenn er gewinnt. Die dritte Klasse aber – die in der „Zwei-Klassen“-Verkürzung gern untergeht – ist der, der sich Recht schlicht nicht leisten kann: angewiesen auf eine überlastete Pflichtverteidigung oder auf Prozesskostenhilfe, die er womöglich nicht beantragt, weil er das Formular nicht versteht. Für ihn existiert das Recht nominell, aber er kommt nicht heran.
Und selbst innerhalb der zweiten Klasse ist die Sache gestaffelt. Der Anwalt, den ein normaler Selbstständiger bezahlen kann, ist kein schlechter Jurist – aber er betreut dreißig andere Mandate gleichzeitig und spielt strukturell in einer anderen Liga als die Kanzlei, die wochenlang ein ganzes Team auf eine einzige Aussage ansetzt. Manchmal ist die rationale Entscheidung deshalb nicht, recht zu bekommen, sondern den Vergleich anzunehmen, weil das Durchfechten teurer wäre als das Verlieren. Man kapituliert ökonomisch, nicht juristisch.
Recht ist nicht Gerechtigkeit
Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG steht über allem. Aber er garantiert die formale Gleichheit vor dem Gesetz – nicht den gleichen Zugang zu ihm. In genau dieser Lücke siedelt sich an, was man Rechtsempfinden nennt: die Ahnung, dass „gleiches Recht für alle“ und „gleiche Chancen, zu seinem Recht zu kommen“ zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Wie der Prozess gegen Scheuer ausgeht, ist offen. Die Vermutung liegt nahe, dass es ausgeht wie das Hornberger Schießen: viel Lärm, große Inszenierung, am Ende möglicherweise nichts. Scheuer selbst hat sein Bundestagsmandat 2024 niedergelegt und im Anschluss eine Beratungsfirma gegründet. Die Drehtür dreht sich, wie sie sich dreht. Und der Bürger lernt zum wiederholten Mal: Vor Gericht entscheidet nicht, wer im Recht ist, sondern wer das Verfahren beherrscht.