Es gibt Verfahren, die man kennen müsste, aber nicht kennt. Das Haber-Verfahren ist eines davon. Seit 2004 in Betrieb, seit 2017 formalisiert, seit wenigen Wochen erst in der breiten Öffentlichkeit angekommen – und auch das nur, weil ein Kulturstaatsminister drei linke Buchläden vom Verfassungsschutz durchleuchten ließ und ihnen damit den Deutschen Buchhandlungspreis verweigerte. Der Aufschrei war groß. Die eigentliche Geschichte aber beginnt erst dahinter.
Ein Erlass, kein Gesetz
Das Haber-Verfahren ist kein Gesetz. Es ist ein Verwaltungserlass – ein Rundschreiben der damaligen Innenstaatssekretärin Emily Haber vom 6. Februar 2017, adressiert an die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien. Der Ton ist einladend: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stehe bereit, man möge das Angebot „ausgiebig nutzen“. Rechtsverbindlichkeit: keine. Parlamentarische Grundlage: keine. Demokratisch legitimierte Kontrolle: keine.
Das Verfahren funktioniert in zwei Stufen. Zunächst prüfen Ministerien Förderanträge anhand öffentlicher Verfassungsschutzberichte. Reicht das nicht, kann per E-Mail – mit Kopie ans Innenministerium – beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob zur betreffenden Organisation oder Person „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen. Lautet die Antwort Ja, empfiehlt das Innenministerium, die Förderung abzulehnen. Die betroffene Organisation erfährt davon nichts – weder vorher noch nachher.
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nannte das Verfahren bereits 2019 in einer internen Bewertung „datenschutzrechtswidrig“. Es fehle eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage. Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers kam 2026 zum selben Schluss: Die Grundrechtseingriffe, die das Verfahren erzeugt, seien verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Bis heute existiert kein Gesetzentwurf, der das Verfahren regelt, einschränkt oder auch nur benennt.
Die Zahlen, die niemand nennen wollte
Als der Weimer-Buchläden-Skandal im März 2026 publik wurde, fragten Journalistinnen und Parlamentarier bei allen Bundesministerien nach: Wie oft wird das Haber-Verfahren eigentlich angewendet? Die Antworten kamen – wenn überhaupt – zögerlich, lückenhaft, teils widersprüchlich. Eines der Häuser schwieg beharrlich, auch auf wiederholte Nachfrage: das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt.
Das hatte wohl Gründe. Denn bereits aus einer früheren Anfrage der Linken-Fraktion war bekannt, dass das Innenministerium zwischen 2020 und 2024 allein 670 Organisationen und 713 Personen durch den Verfassungsschutz hatte überprüfen lassen – weit mehr als jedes andere Ministerium. Unter dem Druck anhaltender Nachfragen legte das Innenministerium schließlich doch Zahlen vor: Allein im Jahr 2025 stellte Dobrindts Haus 51 Anfragen. Welche Organisationen betroffen waren, welche Ergebnisse die Überprüfungen hatten – dazu schweigt das Ministerium. Und selbst die 51 sind wohl nicht die ganze Wahrheit: Hochgerechnet aus dem Anteil positiver Treffer ergibt sich eine Gesamtzahl von knapp 3.600 Anfragen seit 2017. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hatte am 12. März eine parlamentarische Anfrage gestellt. Die Antwortfrist wurde inzwischen fünfmal verlängert.
Struktur schlägt Skandal
Der öffentliche Fokus lag auf Weimer – verständlicherweise. Aber der eigentliche Befund ist struktureller Natur. Was hier vorliegt, ist ein behördliches Instrument, das seit mehr als zwanzig Jahren im Einsatz ist, ohne gesetzliche Grundlage, ohne öffentliche Debatte, ohne wirksame parlamentarische Kontrolle. Ein Instrument, das Betroffene nicht informiert, das auf Geheimdienstdaten zugreift, die selbst nicht überprüfbar sind, und das die Förderentscheidung faktisch an einen Nachrichtendienst delegiert – ohne dass dieser dafür rechenschaftspflichtig wäre.
Wer zuletzt unter Druck geriet: Antirassismus-Initiativen, Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, Demokratieprojekte. Familienministerin Prien kündigte eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung“ aller geförderten Projekte von „Demokratie leben!“ an. In neuen Förderrichtlinien steht, dass Projekte sicherstellen müssen, dass keine Personen an Veranstaltungen teilnehmen, die der Verfassungsschutz als Extremisten einstuft. Was das konkret bedeutet, bleibt offen.
Noch deutlicher wird das Muster im Fall der Gruppe „Radikale Töchter“: Ihre Förderung war bereits bewilligt, ein erster Workshop abgehalten – als das Innenministerium das Projekt im Januar 2026 per Erlass stoppte. Ohne Begründung. Die Bundeszentrale für politische Bildung warnte intern vor einem Verstoß gegen das Willkürverbot und prognostizierte hohe Erfolgsaussichten für eine Klage. Dobrindt blieb bei seiner Entscheidung. Die Gruppe hatte kurz zuvor eine Petition gegen Friedrich Merz gestartet – unterzeichnet von über 250.000 Menschen. Ob beides zusammenhängt, ließ das Ministerium offen. Bemerkenswert: Das Haber-Verfahren kam hier gar nicht zum Einsatz. Es genügte ein ministeriales Machtwort.
Vertrauen als Kollateralschaden
Der langfristige Schaden des Haber-Verfahrens ist subtiler als der Einzelfall und kaum zu beziffern: Es sind die chilling effects auf die gesamte Zivilgesellschaft. Der Verfassungsschutz speichert dich – du weißt nicht ob, nicht warum, nicht was. Ein Ministerium fragt an – du weißt es nicht. Dein Förderantrag wird abgelehnt – du weißt nicht weshalb. Kein Rechtsweg, weil kein Gesetz, das ihn eröffnet. Wer das begreift, verhält sich anders: leiser, vorsichtiger, angepasster. Ein Sozialarbeiter aus Grimma, den die taz zitiert, hat die Konsequenz bereits gezogen – er bewirbt sich schlicht nicht mehr um staatliche Förderung, wenn der Verfassungsschutz involviert sein könnte. Klassische Repression braucht es dafür nicht. Der präventive Rückzug erledigt die Arbeit. Und das in einem Land, das seinen Bürgerinnen und Bürgern seit Jahrzehnten erklärt, Datenschutz sei ein Grundrecht.
Das Schweigen als Signal
Dobrindt hat öffentlich zum Haber-Verfahren geschwiegen, solange er konnte. Das ist die Logik eines Verfahrens, das von Anfang an auf Intransparenz ausgelegt ist. Kein Gesetz, das es begrenzt. Keine Pflicht zur Information der Betroffenen. Keine Möglichkeit, sich gerichtlich zu wehren – gegen eine Entscheidung, deren Grundlage man nicht kennt.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass das Haber-Verfahren kein Ausrutscher ist und kein Missbrauch eines an sich sauberen Instruments. Es ist das Instrument. Gebaut für Intransparenz, betrieben ohne Rechtsgrundlage, ausgeweitet ohne öffentliche Debatte. Der Buchladenskandal hat es ans Licht gebracht. Das Licht sollte man anlassen.
Zum Weiterlesen
- taz: Innenminister Dobrindt lässt Verfassungsschutz schnüffeln (April 2026)
- taz: Wenn der Verfassungsschutz aussortiert – Hintergrundanalyse (März 2026)
- taz: Dobrindt stoppt Demokratieprojekt – der Fall „Radikale Töchter“ (März 2026)
- netzpolitik.org: Attacke auf die Zivilgesellschaft (März 2026)
- Verfassungsblog: Weimerer Verhältnisse – rechtliche Einordnung (März 2026)
- Wikipedia: Haber-Verfahren – Überblick
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Rechtliche Analyse (2020, PDF)