Sterben auf Termin: Die Todesstrafe und ihre eingebaute Folter

Am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, lag in einem Hinrichtungsraum im US-Bundesstaat Tennessee ein 57-jähriger Mann auf einer Trage. Tony Carruthers war seit über dreißig Jahren zum Tode verurteilt, wegen dreier Morde im Jahr 1994, an deren Begehung er zeitlebens bestritten hat. Das medizinische Personal hatte einen Venenzugang gelegt, aber ein zweiter — von der Vorschrift verlangt — ließ sich nicht finden. Die Hinrichtung wurde abgebrochen. Carruthers wurde von der Trage gehoben, in seine Zelle zurückgebracht und wartet jetzt auf den nächsten Versuch.

Am selben Tag, einige tausend Kilometer südlich, wurde Richard Knight im Florida State Prison nahe Starke per Giftspritze getötet. Es war die siebte Hinrichtung Floridas in diesem Jahr, die vierzehnte in den USA insgesamt — und es ist erst Mai. 2025 hatte Florida bereits einen Rekord von neunzehn vollstreckten Todesurteilen erreicht, mehr als in jedem anderen Jahr seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976.

Zahlen im Akkord

Diese Statistiken werden in deutschen Medien als Information weitergegeben, gelegentlich mit einem Hauch von Befremden, selten mit der Schärfe, die sie verdienen. Was sich hier vollzieht, ist nicht Justiz in einem rechtsstaatlichen Sinn. Es ist staatliche Tötung im Akkord, mit administrativem Vorlauf und politischem Beifall. Amnesty International hat in der vergangenen Woche gemeldet, dass weltweit im Jahr 2025 mindestens 2.707 Menschen exekutiert wurden — der höchste Stand seit 1981, ein Anstieg um 78 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Hauptlast tragen Iran, Saudi-Arabien und China, aber die USA verdoppeln ebenfalls.

Hinter dem nüchternen Wort „Vollstreckung“ verbergen sich allerdings nicht ein Akt, sondern zwei: die Tötung selbst — und das, was ihr vorausgeht.

Death Row Phenomenon — die zweite Hinrichtung

Im Schnitt verbringen Verurteilte in den USA mehr als zwanzig Jahre in der Todeszelle. Häufig in Einzelhaft, mit periodisch angekündigten und wieder verschobenen Hinrichtungsterminen, mit Berufungen, deren Aussicht abnimmt, je länger sie sich hinziehen. Tony Carruthers wartete dreißig Jahre. Jeder dieser Termine ist eine angekündigte Tötung. Wer ihn übersteht, weil sich eine Vene nicht finden lässt oder eine letzte Berufung greift, wurde nicht verschont — er wurde an die nächste Runde ausgehändigt.

Diesem Zustand hat die internationale Rechtsprechung längst einen Namen gegeben: „Death Row Phenomenon“. Im Jahr 1989 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Soering gegen das Vereinigte Königreich entschieden, dass die jahrzehntelange Wartezeit in der Todeszelle gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt — also gegen das absolute Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung. Großbritannien durfte den deutschen Staatsbürger Jens Söring deshalb nicht an die USA ausliefern, ohne die Zusicherung, dass die Todesstrafe nicht verhängt werde. Das Urteil ist seither völkerrechtlicher Standard.

Was bedeutet das in der Konsequenz? Es bedeutet, dass die USA systematisch eine Behandlung praktizieren, die nach europäischem und nach UN-Menschenrechtsstandard als Folter gilt. Die Vollstreckung am Ende ist nur der Schlussakt eines Vorgangs, der nach jedem ernstzunehmenden Maßstab unmenschlich ist. Die Folter liegt nicht im Verfahren — sie ist das Verfahren.

Beccaria, Camus und die ältere Frage

Die ethische Kritik an der Todesstrafe ist nicht neu. Cesare Beccaria hat sie 1764 in seiner Schrift „Über Verbrechen und Strafen“ auf den Punkt gebracht: Ein Staat, der tötet, lehrt seine Bürger genau das, was er ihnen verbietet. Albert Camus hat das 1957 in seinen „Betrachtungen zur Todesstrafe“ zugespitzt: Die Hinrichtung sei nicht einfach Tötung. Sie sei eine kalt geplante, von einem Apparat über Jahre vorbereitete und schließlich rituell vollzogene Tötung. In dieser Hinsicht sei sie der spontanen Mordtat strukturell überlegen an Berechnung — und an Grausamkeit.

Das übliche Gegenargument lautet: Der Unterschied zwischen Mord und Hinrichtung liege in der staatlichen Legitimation. Mord sei unrechtmäßig, Hinrichtung rechtmäßig. Aber diese Antwort verschiebt die Frage nur. Woher hat der Staat ein Recht, das dem Einzelnen verboten ist? Bei der Notwehr leuchtet die Antwort ein. Bei einem Mann, der seit zwanzig oder dreißig Jahren wehrlos in einer Zelle sitzt, leuchtet sie nicht mehr ein. Es geht in der Todeszelle nicht um Schutz. Es geht um Vergeltung — und Vergeltung ist nicht Recht, sondern Politik.

Trump und das Erschießungskommando

Wie politisch, das hat Donald Trump im April 2026 deutlich gemacht. Sein Justizminister Todd Blanche kündigte an, das Erschießungskommando als Hinrichtungsmethode auf Bundesebene wiederzubeleben, das Giftspritzen-Protokoll aus Trumps erster Amtszeit zu reaktivieren und die Verfahren zu „straffen“, um Todesurteile schneller vollstrecken zu können. Trump selbst hat wiederholt erklärt, er wolle die Todesstrafe für Drogenhändler ausweiten — und kürzlich auf seiner eigenen Plattform sechs Demokraten als „Verräter“ bezeichnet und ihre Hinrichtung gefordert.

Damit ist die Maske endgültig gefallen. Was als rechtsstaatlich legitimierte „ultima ratio“ auftritt, ist längst Symbolpolitik — eine Demonstration staatlicher Macht über den Körper der Bürger, mit Erschießungskommandos als visueller Verstärkung. Ein ehemaliger White-House-Mitarbeiter hat Trumps Vorliebe für das Erschießungskommando damit erklärt, dass es „dramatischer wirke“ als eine Spritze. Das ist eine präzise Beschreibung der Sache.

Die deutsche Lektion

Deutschland kennt diese Frage in einer eigenen Geschichte. Artikel 102 des Grundgesetzes — „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ — gehört zu den knappsten und folgenreichsten Sätzen unserer Verfassung. Er wurde 1949 unter dem unmittelbaren Eindruck der Justizmorde des Nationalsozialismus formuliert, und er steht außerhalb jeder Mehrheitsdisposition. Eine teuer bezahlte Lehre.

Selbstverständlich ist sie nicht. Auch in Deutschland gibt es politische Strömungen, die mit dem Gedanken kokettieren, etwa für „besonders schwere Fälle“. In einer Zeit, in der autoritäre Symbolpolitik wieder Konjunktur hat, ist es kein Zufall, dass auch die Forderung nach der Todesstrafe wieder aus den Rändern in Richtung Mitte zu drücken versucht. Das ist keine Strafrechtsdebatte, das ist eine Stilfrage des Staates.

Was bleibt

Die Hinrichtung von Richard Knight ist über die Mauern des Florida State Prison hinaus kaum wahrgenommen worden, abgesehen von einer kurzen Agenturmeldung. Das Scheitern am Venenzugang von Tony Carruthers wird in den USA als technisches Detail registriert. Beides ist Routine. Und genau das ist das eigentliche Problem.

Eine Gesellschaft, die ihre Bürger nach Jahrzehnten in der Todeszelle töten lässt — mit Spritze, mit Strom oder mit Gewehr — hat sich selbst zu dem gemacht, was sie zu bestrafen vorgibt. Sie hat sich an die kalte Vorbereitung der Tötung gewöhnt, und das gewöhnt sich nicht wieder ab. Die internationale Menschenrechtsordnung weiß seit über dreißig Jahren, dass die Todeszelle Folter ist. Die USA wissen es ebenfalls. Sie tun es trotzdem, immer schneller, immer routinierter.

Das ist nicht Strafe. Das ist Folter mit Vollzugskalender — und am Ende der Folter steht der Mord.

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