Hartwin in der Ostsee: Wenn der Blätterwald Wale beerdigt

Er hieß Timmy. Dann starb er, irgendwo bei Anholt, und die Obduktion ergab vor allem, dass man nicht so recht wusste, woran. Kaum war die Sache vorbei, tauchte der Nächste auf. Er heißt jetzt Hartwin. Man hat ihn von einer Brücke aus gesehen, fünfundfünfzig Meter über dem Wasser, und sofort getauft – denn ein namenloser Buckelwal ist im deutschen Blätterwald ungefähr so vermittelbar wie ein anonymer Spender.

Mit dem Namen beginnt die Geschichte. Aus einem Tier, das sich in ein zu warmes, zu süßes Gewässer verirrt hat, wird eine Figur. Und Figuren haben Motive. Timmy, so lernt man zwischen den Zeilen, hat sich gewissermaßen entschieden. Hartwin nun „folgt“ ihm – als gäbe es eine Verabredung, eine Route, ein Reiseziel. Der Boulevard schreibt dem Wal eine Biografie, und weil sie traurig endet, schreibt er sie besonders gern.

Nun könnte man fragen, was einen fünfzehn Meter langen Meeressäuger ausgerechnet in die Ostsee zieht. Salzgehalt zu niedrig, Wasser zu warm, Aussicht denkbar schlecht. Aber das ist die unromantische Antwort, und unromantische Antworten verkaufen sich nicht. Die schönere Erklärung wäre: Hartwin weiß, was er tut. Die Ostsee ist kein Irrweg, sondern eine Adresse.

Wir kennen das. Den Elefantenfriedhof etwa, jenen geheimen Ort, an den sich sterbende Dickhäuter angeblich zurückziehen – eine Erfindung der Kolonialliteratur, entstanden aus ein paar zufällig beieinanderliegenden Knochen und dem menschlichen Bedürfnis, im Zufall eine Absicht zu erkennen. Die Wahrheit – Dürre, Wasserstelle, verendete Tiere am selben Fleck – taugte nie zur Erzählung. Der Friedhof schon.

Vielleicht also ist die Ostsee der neue Friedhof. Und wenn das so ist, dann fehlt nur noch eines: die ordnungsrechtliche Würdigung. Denn was die Natur ungeregelt lässt, holt die Verwaltung verlässlich nach. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland die Flussbestattung erlaubt, die Beisetzung der Asche im fließenden Gewässer. Friedwälder gibt es längst, mit Andachtsplatz und Baumpatenschaft. Der Mensch darf inzwischen unter Buchen ruhen und im Rhein treiben – warum sollte der Ostsee dieser Fortschritt verwehrt bleiben?

Man stelle sich die Satzung vor. Ostsee-Friedhofsordnung, Geltungsbereich Kleiner Belt bis Mecklenburger Bucht. Zugelassene Spezies nach Anlage 3. Antrag auf Beisetzung großer Meeressäuger formlos, aber vollständig. Die Schaulustigen erhielten eine Stellplatzregelung – Segelboote in Reihe eins, Motorboote dahinter, Mindestabstand wie von den Fachleuten empfohlen und von niemandem eingehalten. Gebühren nach Tarifstelle, ermäßigt für Tiere unter zwölf Metern.

So hätte am Ende jeder das Seine. Der Boulevard die Träne, die Verwaltung die Satzung, die Wassersportler ihr Foto. Nur Hartwin selbst hätte von alledem nichts. Er wäre, wie schon Timmy, das Einzige in dieser Geschichte, das keine Absicht verfolgt – und genau deshalb das Einzige, dem man ständig eine unterstellt.

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