Fällt die Schulpflicht, wird eine ganze Schicht abgehängt

Wenn ein Bundesland sich genötigt sieht, im Bundesrat eine Selbstverständlichkeit zu verteidigen, ist das in der Regel kein gutes Zeichen. Thüringen will am Freitag einen Entschließungsantrag in der Länderkammer einbringen, der die Bundesregierung bittet, die allgemeine Schulpflicht „für ein leistungsfähiges, gerechtes und integrationsstarkes Bildungssystem“ künftig ausdrücklich zu schützen (DIE ZEIT). Der Anlass ist durchsichtig: Die AfD in Sachsen-Anhalt fordert in ihrem Wahlprogramm „Bildungspflicht statt Schulzwang!“ und will den Eltern das letzte Wort darüber geben, ob ihre Kinder überhaupt eine Schule betreten.

Man sollte sich von der harmlos klingenden Wortwahl nicht täuschen lassen. „Bildungspflicht“ statt „Schulpflicht“ ist kein pädagogisches Feinjustieren, sondern ein Hebel. Wer ihn umlegt, verschiebt die Verantwortung für das Gelingen von Bildung vom Gemeinwesen auf die einzelne Familie — und genau dort wird sie für einen Teil der Kinder zuverlässig fallengelassen.

Was hinter dem freundlichen Wort steckt

Die AfD beruft sich auf das „österreichische Modell“ und auf das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich ist die Lage tatsächlich nicht so eindeutig, wie es der Reflex nahelegt: Eine bundesweite Schulpflicht steht nicht im Grundgesetz, sie ist Ländersache, und ein Teil der Staatsrechtslehre hält es für denkbar, dass Länder sie sogar absenken könnten (Legal Tribune Online). Die entscheidende Korrektur liefert das Recht aber gleich mit: Das elterliche Erziehungsrecht ist ein treuhänderisches Recht. Es besteht im Interesse des Kindes, nicht im Interesse der Weltanschauung der Eltern (Verfassungsblog).

Damit ist der wunde Punkt benannt. Die Schule ist nicht nur ein Ort der Stoffvermittlung. Sie ist der einzige verlässliche Ort, an dem ein Kind unabhängig vom Elternhaus mit anderen Sichtweisen, mit Widerspruch, mit demokratischer Aushandlung und — schlicht — mit anderen Erwachsenen in Berührung kommt. Genau diese Berührung wollen die Befürworter des Hausunterrichts reduzieren. Das ist kein Nebeneffekt, das ist das Ziel.

Der Blick über die Grenze relativiert das „Modell“

In Österreich verdreifachte sich während der Corona-Pandemie die Zahl häuslich unterrichteter Kinder. Eine Auswertung dieses Anstiegs zeigte ein Muster, das man kennen sollte, bevor man von „Wahlfreiheit“ schwärmt: Ein erkennbarer Teil der Haushalte, die sich für den Heimunterricht entschieden, war von einer Bildungskritik getragen, die antistaatliche, antiwissenschaftliche und verschwörungsideologische Züge trug (Campact). In den USA wiederum greifen vor allem streng religiös-fundamentalistische Milieus zum Homeschooling — mit dem Ergebnis, dass Kinder nicht nur autoritärer erzogen, sondern von der Außenwelt regelrecht isoliert werden.

Das ist die eigentliche Pointe der Debatte: Die „Freiheit“, die hier versprochen wird, ist nicht die Freiheit des Kindes. Es ist die Freiheit der Eltern, ein Kind dem gesellschaftlichen Zugriff zu entziehen.

Wer abgehängt wird — und wer nicht

Hier lohnt der pädagogische Realismus, den vier Jahrzehnte Grundschule lehren. Die Familien, die in einer Welt ohne Schulpflicht qualitativ hochwertigen Hausunterricht organisieren könnten — Eltern mit Zeit, Bildung, Geld und didaktischem Können —, sind nicht das Problem. Ihre Kinder kämen vermutlich durch. Das Problem sind die Kinder, für die die Schule die einzige verlässliche Struktur im Tag ist: das einzige warme Essen, der einzige Erwachsene, der Förderbedarf, Vernachlässigung oder Gewalt überhaupt bemerken kann, der einzige Raum, in dem ein Kind aus einem bildungsfernen oder ideologisch geschlossenen Elternhaus erfährt, dass es noch eine andere Welt gibt.

Eine Schulpflicht, die fällt, hängt nicht alle gleichmäßig ab. Sie hängt eine bestimmte Schicht ab — und zwar genau jene, die am wenigsten Stimme hat, sich zu wehren. Das Modell privatisiert das Risiko des Scheiterns und sozialisiert nur den schönen Schein der „Elternfreiheit“. Es ist die Individualisierung eines kollektiven Versprechens: Dass jedes Kind, unabhängig vom Zufall seiner Geburt, einen Anspruch auf Teilhabe hat.

Höckes Halbsatz

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke unterstützt den Vorstoß und will die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht „auflockern“ — versehen mit der beruhigenden Zusatzklausel, wer nicht mehr zur Schule gehe, werde ja „regelmäßig überprüft“ und müsse „seine Leistung zeigen“. Man halte sich vor Augen, dass derselbe Politiker Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet hat und einen Geschichtsunterricht propagiert, der das Kaiserreich als Vorbild liest (Deutsches Schulportal). Die „Überprüfung“ der Lernleistung ist dann nicht die Garantie gegen Missbrauch, sondern die Tür, durch die der ideologische Lehrplan ins Wohnzimmer einzieht.

Bemerkenswert ist, wie quer der Konflikt zur üblichen Lagerlogik liegt. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer nannte die Pläne schlicht „verrückt“, sein Amtskollege Sven Schulze in Sachsen-Anhalt warnte vor einem Schulsterben in ländlichen Regionen — beide CDU. Ein bereits im Januar gestellter, gleichgerichteter AfD-Antrag im Brandenburger Landtag scheiterte (Sonntagsblatt). Es gibt also über die Parteigrenzen hinweg ein Gespür dafür, dass hier etwas Grundsätzliches auf dem Spiel steht.

Was der Thüringer Antrag wirklich bedeutet

Der Entschließungsantrag wird, wenn er denn beschlossen wird, kein Gesetz ändern. Er ist eine Bitte, eine Markierung, ein politisches Signal. Und doch ist er nötig — nicht, weil die Schulpflicht heute akut bedroht wäre, sondern weil die Methode dahinter Schule macht. Erst wird ein bewährtes Prinzip mit einem freundlicheren Wort überschrieben, dann als „Freiheit“ verkauft, dann als „Wahl“ normalisiert. Wer früh widerspricht, muss später nicht reparieren.

Die Schulpflicht ist kein Zwangsinstrument eines übergriffigen Staates. Sie ist ein Schutzversprechen an die Schwächsten — an die Kinder, die sonst niemand sieht. Sie aufzuweichen heißt nicht, Freiheit zu gewinnen. Es heißt, eine ganze Schicht aufzugeben.

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