Als die Stadt Köln 2017 zusagte, fünf Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Müngersdorf auszurichten, verhandelte sie nicht nur über Stadionkapazitäten. Im Anforderungskatalog der Uefa fand sich auch die Aufforderung an Behörden und Regierungen, Slot-Beschränkungen und Nachtflugverbote rund um Spieltage aufzuheben, damit Mannschaften und Delegationen ungehindert an- und abreisen konnten. Öffentlich bekannt wurde das nicht durch eine Pressemitteilung, sondern durch eine Anfrage nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz zum Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn.
Wer wissen wollte, was die Stadt Köln der Uefa insgesamt zugesagt hatte, tat sich schwerer. Ein Bürger stellte bereits im September 2017 einen entsprechenden IFG-Antrag zu den Absichtserklärungen zwischen Stadt und Uefa. Die Antwort kam ein halbes Jahr später – und in der Begründung, warum Teile der Unterlagen nicht offengelegt werden könnten, argumentierte die Verwaltung, eine Offenlegung würde den Prozess der Willensbildung innerhalb der Stadtspitze sowie von DFB und Uefa erheblich stören und der Stadt Nachteile bringen. Genau solche Fälle – konkrete Zugeständnisse an einen internationalen Sportverband, dazu eine Verwaltung, die sich mit dem Verweis auf gestörte interne Abläufe wehrt – zeigen, wozu das Informationsfreiheitsgesetz da ist. Und sie zeigen, wie mühsam der Zugang zu solchen Informationen schon heute ist.
Die Asymmetrie wird größer
Nun plant die Bundesregierung, diesen Zugang weiter zu erschweren. Versteckt als Punkt 32 von 34 in einem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses, das vor allem Steuern, Rente und Bürokratieabbau behandelt, soll das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes künftig nur noch natürlichen Personen offenstehen, möglicherweise beschränkt auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger. Wer Zugang zu amtlichen Unterlagen will, soll zudem ein berechtigtes Interesse darlegen müssen. Namen von Behördenmitarbeitern sollen pauschal geschwärzt, Gebühren am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet werden.
Das fügt sich in ein Muster, das sich seit Jahren beobachten lässt, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Während der Zugriff des Staates auf die Daten seiner Bürger in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist – von der IP-Adressspeicherung über den Einsatz von Palantir-Software bei der Polizei bis zu neuen Analyseinstrumenten im Sicherheitsbereich –, soll der Zugriff der Bürger auf das Handeln des Staates enger werden. Der eine Blick weitet sich, der andere verengt sich. Wer diese Entwicklung nebeneinanderlegt, sieht keine zwei unabhängigen Politikfelder, sondern eine sich verschiebende Balance: mehr Transparenz des Einzelnen gegenüber dem Staat, weniger Transparenz des Staates gegenüber dem Einzelnen.
Amtsgeheimnis preußischer Prägung
Die Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern – in Nordrhein-Westfalen seit 2002, im Bund seit 2006 – hatten das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung eigentlich umgedreht: Nicht mehr der Bürger musste begründen, warum er Akteneinsicht wollte, sondern die Behörde, warum sie sie verweigerte. Das war, gemessen an der deutschen Verwaltungstradition, ein bemerkenswerter Bruch. Vorher galt über Jahrzehnte das Amtsgeheimnis preußischer Prägung: Verwaltungshandeln war grundsätzlich nicht öffentlich, Einsicht die Ausnahme, nicht die Regel.
Mit der geplanten Pflicht zum berechtigten Interesse würde genau diese alte Beweislast wieder eingeführt. Wie sich das in der Praxis auswirkt, lässt sich in Bayern besichtigen, dem einzigen Bundesland ohne Informationsfreiheitsgesetz: Dort können Behörden die Offenlegung schon heute allein mit der Begründung verweigern, das Interesse sei nicht hinreichend dargelegt worden.
Das Sicherheitsargument trägt nicht
Begründet wird die Reform mit dem Schutz der Beschäftigten und mit staatlicher Resilienz in Zeiten hybrider Bedrohung durch Russland. Nur: Die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze sehen bereits heute zahlreiche Verweigerungsgründe vor, etwa wenn internationale Beziehungen, innere und äußere Sicherheit oder laufende Entscheidungsprozesse betroffen sind. Ein belastbarer Fall, in dem eine tatsächlich gefährliche Information herausgegeben werden musste, ist bislang nicht bekannt geworden.
Auch die geplante Beschränkung auf Inländer dürfte vor allem symbolische Wirkung haben – praktisch wirkungslos, weil sich für jede Anfrage im Zweifel ein deutscher Absender finden lässt, aber ausländische Journalisten gezielt trifft. Und die pauschale Schwärzung von Mitarbeiternamen mag nach Fürsorge klingen, macht aber genau jene Verflechtungen unsichtbar, auf deren Aufdeckung es etwa bei Vetternwirtschaft oder Lobbyeinfluss ankommt.
Landesrecht bleibt, das Signal bleibt auch
Das nordrhein-westfälische IFG wäre von der Bundesreform zunächst nicht berührt. Der Kölner Uefa-Fall ließe sich also auch künftig auf Landesebene anfragen. Aber Signalwirkung entsteht trotzdem: Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag versprochen, das IFG unter der Überschrift „Stärkung der repräsentativen Demokratie“ mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung zu reformieren. Was nun als Randpunkt in einem Beschlusspapier auftaucht, ist das Gegenteil davon.
Wenn der Staat seinen Zugriff auf die Bürger ausweitet, während er den Zugriff der Bürger auf sich selbst einschränkt, verschiebt sich etwas Grundsätzliches im Verhältnis zwischen beiden. Transparenz ist keine Vergünstigung, die der Staat gewährt oder entzieht, wie es ihm passt. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Bürger überhaupt beurteilen können, in wessen Namen und mit welchen Zusagen – gegenüber der Uefa oder anderen Akteuren – gehandelt wird.