Rentenreform: Wenn der Kapitalmarkt das Solidaritätsprinzip ablöst

Die Botschaft ist seit Monaten dieselbe: Deutschland müsse länger arbeiten, mehr leisten, sich aktiver an der eigenen Altersvorsorge beteiligen. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verwendet den Begriff „Leistung“ mehr als hundertmal. Gleichzeitig zeigt sich im Arbeitsmarkt ein anderes Bild: Wer über 55 ist und den Job verliert, braucht im Schnitt fast ein Jahr, um wieder einen zu finden – wenn überhaupt. Automatisierte Bewerbungsfilter sortieren nach Kriterien wie fehlenden Social-Media-Angaben oder dem Datum des Universitätsabschlusses aus, oft ohne dass je ein Mensch den Lebenslauf gesehen hat. Die Aufforderung, länger zu arbeiten, trifft auf einen Arbeitsmarkt, der genau die Menschen aussortiert, die dieser Aufforderung folgen wollen.

Diese Diskrepanz ist mehr als ein rhetorisches Ärgernis. Sie verweist auf eine tiefere Verschiebung, die sich derzeit in der Rentenpolitik vollzieht – und die weit über die vielzitierte „Aktivrente“ hinausgeht.

Die Kapitalmarkt-Öffnung als beschlossene Sache

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Kernpunkt: Ein Teil der Rentenbeiträge soll künftig am Kapitalmarkt angelegt werden, ergänzt durch eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Der Koalitionsausschuss hat die Empfehlungen bereits gewürdigt und will sie vollständig umsetzen. Parallel dazu ist zum Jahreswechsel die Frühstart-Rente an den Start gegangen: Für Kinder ab sechs Jahren zahlt der Staat monatlich zehn Euro in ein privatwirtschaftlich organisiertes, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein, finanziert unter anderem aus Dividenden eines milliardenschweren Aktienpakets des Bundes.

Wie unverblümt diese Neuausrichtung mittlerweile kommuniziert wird, zeigte ein Auftritt des Bundeskanzlers vor Finanzmarktvertretern. Die IG Metall reagierte scharf: Die Aussagen von Friedrich Merz offenbarten „die eigentliche Agenda hinter der Rentenkommission: Statt einer solidarischen Reform soll es um Abwertung und Abbau der gesetzlichen Rente zugunsten von Privatvorsorge gehen“, so IG-Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban. Das stärke vor allem die Finanzlobby und entlasse Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für die Altersvorsorge.

Was auf dem Spiel steht: das Solidaritätsprinzip selbst

Damit ist der eigentliche Kern der Reform benannt, auch wenn er selten so ausgesprochen wird. Das Umlageverfahren, auf dem die gesetzliche Rente seit Jahrzehnten beruht, funktioniert als Generationenvertrag: Die Erwerbstätigen von heute finanzieren die Renten von heute, im Vertrauen darauf, dass die nachfolgende Generation dasselbe für sie tut. Demografische und wirtschaftliche Risiken werden kollektiv getragen und politisch austariert – über Rentenniveau, Beitragssatz und Steuerzuschüsse.

Sobald ein Teil der Vorsorge über den Kapitalmarkt läuft, verschiebt sich dieses Risiko auf das einzelne Depot. Wer zum ungünstigen Zeitpunkt in Rente geht – nach einem Kurseinbruch statt nach einem Boom – trägt den Verlust allein, unabhängig von der eigenen Lebensleistung. Das ist die exakte Umkehrung des Solidaritätsprinzips: Wo bislang das Risiko geteilt wurde, wird es nun individualisiert. Die politische Sprache verpackt diese Verschiebung als „Wahlfreiheit“ und „Diversifizierung der Altersvorsorge“ – tatsächlich verlagert sie eine gesellschaftliche Aufgabe in die private Verantwortung des Einzelnen, der über die notwendige Marktkenntnis, das verfügbare Einkommen und schlicht das Glück des richtigen Timings verfügen muss.

Die Riester-Rente hat vorgeführt, wie das in der Praxis endet: hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten bei den Anbietern, mickrige Nettorenditen für die Sparer, eine Förderquote, die gerade bei Geringverdienern weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Ein warnendes Beispiel, das in der aktuellen Debatte auffällig selten erwähnt wird.

Wenn selbst risikoscheue Institutionen scheitern

Wie real das Risiko der Kapitalmarktlogik ist, zeigt ein Fall, der nichts mit der Rentenreform zu tun hat und gerade deshalb aufschlussreich ist. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung haben aufgedeckt, dass mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen bundesweit mindestens 170 Millionen Euro Beitragsgelder in einen hochriskanten Immobilienfonds investiert und verloren haben. Insidern zufolge könnten die tatsächlichen Verluste bis zu 500 Millionen Euro betragen. Betroffen sind unter anderem AOK-Verbände.

Das Pikante daran: Das Sozialgesetzbuch schreibt Krankenkassen ausdrücklich vor, ihre Rücklagen so anzulegen, dass ein Verlust praktisch ausgeschlossen ist. Sie durften also gar nicht spekulieren – landeten aber trotzdem, über eine komplexe Fondsstruktur, bei Immobiliendeals, die eine Rendite von bis zu sieben Prozent versprachen. Ein Renditeversprechen, das in einer Welt mündelsicherer Anlagen eigentlich sofort hätte misstrauisch machen müssen. Die Kassen verklagen inzwischen die beteiligten Finanzinstitute wegen vorsätzlicher Täuschung.

Der Fall zeigt: Selbst gesetzlich zur Risikoscheu verpflichtete, professionell geführte Institutionen mit Rechtsabteilungen und Kapitalanlageerfahrung finden sich in der Kapitalmarktlogik wieder, sobald überhaupt eine Renditeerwartung im Spiel ist. Bei einer Altersvorsorge, die von vornherein auf Aktienrenditen setzt und von einzelnen Sparern statt von Institutionen verwaltet wird, ist die Angriffsfläche für Fehlanreize, Falschberatung und schlicht schlechtes Timing ungleich größer.

Zwei Rhetoriken, ein Muster

Am Ende verbindet die Debatte um „länger arbeiten“ und die Debatte um „mehr Kapitalmarkt in der Rente“ ein gemeinsames Muster: Eine strukturelle, politisch gestaltbare Aufgabe – ausreichende Beschäftigung für Ältere, verlässliche Alterssicherung für alle – wird in die Verantwortung des Einzelnen verschoben. Wer keinen Job findet, hat sich offenbar nicht genug bemüht. Wer im Ruhestand weniger hat, hätte eben früher und klüger investieren sollen. Die kollektive Aufgabe verschwindet hinter der individuellen Zuschreibung – und genau darin liegt die eigentliche Reform, nicht in den einzelnen Instrumenten, über die derzeit verhandelt wird.

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