Die Stadt Köln verlängert ihren Mietvertrag für rund 1000 Quadratmeter Bürofläche im Haus „Unter Goldschmied 6“, wenige hundert Meter südlich des Doms, um weitere zehn Jahre. Kostenpunkt: gut 2,55 Millionen Euro inklusive Nebenkosten. Der Stadtrat hat dem über eine sogenannte Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt, eine endgültige Ratsentscheidung soll erst am 2. September folgen – gut einen Monat, nachdem der alte Vertrag bereits ausgelaufen war.
Der Fall wäre eine Randnotiz, stünde er nicht in einem auffälligen Widerspruch zur sonstigen Immobilienstrategie der Stadt. Köln hat mit dem Bürogebäude „Rossio“ in der Messe-City für rund 290 Millionen Euro erst kürzlich Eigentum erworben. Der damalige Baudezernent Markus Greitemann begründete den Kauf mit dem Ziel, sich als Stadt „nicht gänzlich dem Mietmarkt ausgeliefert“ zu sehen. Gleichzeitig mietet die Stadt die frühere Kaufhof-Zentrale für mehr als 300 Millionen Euro über eine lange Laufzeit an – ein Vorgang, den Greitemann seinerzeit mit dem Verweis auf eine „Abmietstrategie“ verteidigte, obwohl die Verwaltung selbst einräumte, das Gebäude ohne festgelegtes Nutzungskonzept angemietet zu haben.
Drei Strategien, die sich schwer miteinander vereinbaren lassen: kaufen, um unabhängig vom Mietmarkt zu sein; teuer und langfristig mieten, um angeblich Fläche zu reduzieren; und nun, im aktuellen Fall, eine bestehende Anmietung verlängern, während offiziell weiter abgemietet werden soll.
Einsparung ohne Beleg
Auf Nachfrage begründete eine Stadtsprecherin die Verlängerung damit, dass die Stadt im Gegenzug auf ein anderes Objekt verzichte. Welches Gebäude konkret eingespart werde, konnte sie nicht benennen. Die Verwaltung hält zugleich an einer Zielmarke fest: Aus derzeit 49 genutzten Objekten sollen künftig 35 werden – wobei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen wie die Bühnen sowie Sonderbauten von Feuerwehr, Museen oder Bauhöfen nicht mitgezählt werden. Ob und wie dieses Ziel mit der aktuellen Verlängerung zusammenpasst, bleibt damit ohne nachprüfbare Grundlage.
Als Argument für die Fortführung des Mietverhältnisses führt die Verwaltung außerdem die Nähe zum Rathaus an: Im Haus „Unter Goldschmied 6“ seien Fraktionen, Ratsgruppen, Einzelmandatsträger sowie Dienststellen untergebracht, die fachlich beim Oberbürgermeister angesiedelt seien und deren unmittelbare Nähe zum Rathaus erforderlich sei. Ein nachvollziehbares Argument – das aber unabhängig von der Frage steht, ob und wo an anderer Stelle tatsächlich gespart wird.
Der Preis als Rechtfertigung
Preislich schneidet der Vertrag für sich genommen nicht schlecht ab: Mit rechnerisch 16,50 Euro Kaltmiete je Quadratmeter liegt er nach Angaben von BNP Paribas Real Estate rund 31 Prozent unter der durchschnittlichen Innenstadtmiete von 23,80 Euro im ersten Quartal des Jahres. Die Verwaltung verweist entsprechend auf Funktionalität und Mietpreis als primäre Kriterien bei der Auswahl abzumietender Objekte – die „Außenwirkung“ von Räumen spiele dagegen allenfalls eine nachgeordnete Rolle.
Diese Argumentation folgt einem vertrauten Muster: Angesichts der städtischen Haushaltskrise, die auch die Bürgerinnen und Bürger mit Einsparungen zu spüren bekommen, sei eine andere Vorgehensweise „nicht vertretbar“, so die Verwaltung. Der Verweis auf die Haushaltslage dient hier als Rechtfertigung für eine Entscheidung, die zugleich im Widerspruch zur offiziell verfolgten Abmietstrategie steht – ohne dass die Verwaltung diesen Widerspruch auflöst.
Verfahren unter Zeitdruck
Bemerkenswert ist auch der verfahrenstechnische Ablauf. Dass der alte Vertrag nach zehn Jahren zum 31. Juli auslaufen würde, war lange im Voraus bekannt. Trotzdem wurde die Vorlage dem Rat erst über eine Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt – ein Instrument, das der Verwaltung erlaubt, vor einer regulären Ratssitzung zu handeln, wenn aus ihrer Sicht die Zeit drängt. Zur Begründung heißt es in der Dringlichkeitsentscheidung, die Beschlussvorlage habe „aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfs mit der Eigentümerseite und verwaltungsintern“ erst kurzfristig vorgelegt werden können.
Eine Erklärung, die die eigentliche Frage nicht beantwortet: warum ein seit Jahren absehbares Vertragsende die Verwaltung dennoch unter Zeitdruck setzt. Die reguläre politische Befassung findet nun erst nachträglich statt, am 2. September – mehr als einen Monat, nachdem der alte Vertrag bereits ausgelaufen war. Die Beteiligung des Rates wird damit faktisch zur Formsache, die eigentliche Entscheidung ist zu diesem Zeitpunkt längst gefallen.
Für sich genommen ist keiner dieser drei Fälle – Kauf, teure Anmietung, verlängerte Anmietung – zwangsläufig eine Fehlentscheidung. In der Zusammenschau aber ergibt sich das Bild einer Verwaltung, die je nach Objekt unterschiedliche, teils widersprüchliche Strategien verfolgt und dabei auf Nachfragen mit Verweisen operiert, die sich nicht belegen lassen. Gerade in einer Haushaltskrise, die anderswo zu spürbaren Einschnitten führt, wäre eine konsistente und nachprüfbare Immobilienstrategie mehr als eine Formalie.