Der Rhein führt kaum noch Wasser, die Felder im Umland sind ausgedörrt, und selbst hier, wo der Klimawandel bislang eher als Randnotiz zum großen französischen Hitzesommer wahrgenommen wurde, ächzt die Stadt unter der Trockenheit. In diese Wochen hinein fällt ein Urteil, das viele als Treppenwitz empfinden dürften: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Bebauungsplan des 1. FC Köln für die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel für rechtmäßig erklärt. Der Klub darf, juristisch betrachtet, auf einer denkmal- und landschaftsgeschützten Grünfläche bauen.
Wer daraus schließt, die Justiz habe eine klimapolitische Abwägung getroffen und sich gegen den Erhalt innerstädtischer Grünflächen entschieden, irrt allerdings. Genau das ist der eigentliche Punkt der Geschichte.
Was das Gericht tatsächlich geprüft hat
Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass der Senat keine formalen Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplans erkennen könne – weder beim Insekten- und Fledermausschutz noch bei Lärm- und Verkehrsprognosen. Das ist eine Verfahrensprüfung, keine inhaltliche Bewertung, ob die Versiegelung einer Grünfläche in Zeiten anhaltender Dürre und Hitzeperioden sinnvoll ist. Die Richter in Leipzig hatten es zuvor so formuliert, dass die Versiegelung eines „geringfügigen Teils“ der Gesamtfläche mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar sei. Das ist eine juristische Kategorie, keine klimatische.
Genau diese Verwechslung von „rechtmäßig“ und „richtig“ prägt seit Jahren die öffentliche Debatte um Bauprojekte auf geschützten Flächen. Ein Gericht stellt fest, dass ein Verwaltungsakt formal in Ordnung ist – und diese Feststellung wird in der öffentlichen Wahrnehmung zur inhaltlichen Legitimation eines Vorhabens aufgewertet, das mit den eigentlichen Zielkonflikten der Stadtentwicklung kaum etwas zu tun hat.
Ein Politikum bleibt ein Politikum
Bezeichnend ist, dass das Urteil an der eigentlichen politischen Pattsituation nichts ändert. Der Kölner Stadtrat hatte die Gleueler Wiese 2024 mit wechselnden Mehrheiten als dauerhaft zu schützende Grünfläche beschlossen, nachdem der ursprüngliche Bebauungsplan von 2020 durch die neuen Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl politisch überholt worden war. Die Grünen-Fraktionschefin Christiane Martin machte nach dem Urteil deutlich, dass für ihre Fraktion die Ratsentscheidung von 2024 maßgeblich bleibe: Mit den Grünen werde es weder einen Pachtvertrag noch eine Baugenehmigung geben. Auch der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann betonte, ein wirksamer Bebauungsplan schaffe noch keinen Baubeginn.
Damit bleibt die Konstellation im Rat entscheidend – und dort kommen CDU, FDP/KSG und SPD, die dem Ausbau grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, zusammen auf 40 von 90 Stimmen. Keine Mehrheit. Das Urteil ist also, nüchtern betrachtet, vor allem ein Baustein in einem seit Jahren laufenden Verfahren, der an der politischen Kräfteverteilung nichts verändert.
Individualisierung eines kollektiven Zielkonflikts
Bemerkenswert ist, wie die Debatte strukturiert ist. Auf der einen Seite steht ein Verein, der auf zusätzliche Trainingsflächen dringend angewiesen ist und dafür durchaus nachvollziehbare sportliche Gründe anführt. Auf der anderen Seite steht ein Kollektivgut – innerstädtische Grün- und Frischluftflächen –, dessen Wert sich erst in der Summe und über Jahrzehnte erschließt: als Kaltluftschneise, als Erholungsraum, als Puffer gegen die Aufheizung einer Stadt, die zunehmend unter Hitzeperioden leidet. Der Nabu NRW warnte in diesem Zusammenhang, die Bedeutung großer, intakter Grünflächen für ein zukünftig lebenswertes Stadtklima werde weiterhin unterschätzt.
Diese Konstellation wiederholt sich in vielen Kölner Flächenkonflikten: Ein konkretes, gut organisiertes Einzelinteresse trifft auf ein diffuses, schlecht organisiertes Kollektivinteresse. Gerichte können in solchen Fällen nur die Verfahrensfrage klären, nicht die Abwägung selbst treffen – die bleibt Aufgabe der Politik. Genau dort aber wird sie seit Jahren verschoben: vom Rat auf die Verwaltung, von der Verwaltung auf die Gerichte, und nach dem Urteil nun wieder zurück auf den Rat. FC-Präsident Jörn Stobbe brachte es unfreiwillig auf den Punkt, als er ankündigte, die Diskussion um die Gleueler Wiese „nun voll eröffnen“ zu wollen – nach über fünf Jahren Rechtsstreit beginnt die eigentliche politische Auseinandersetzung damit erst.
Was das Urteil nicht ist
Wer im Sommer 2026 auf ausgetrocknete Rasenflächen und einen historisch niedrigen Rheinpegel blickt, kann das OVG-Urteil kaum als Signal einer vorausschauenden Stadtentwicklung lesen. Das ist es auch nicht, und das haben nicht einmal die Richter behauptet. Es ist die Feststellung, dass eine Verwaltung 2020 ein Verfahren formal korrekt durchgeführt hat. Ob eine Stadt, die künftig häufiger mit Hitze und Wasserknappheit rechnen muss, eine ihrer letzten großen zusammenhängenden Grünflächen im Grüngürtel für Sportplätze versiegeln sollte, ist damit nicht entschieden – diese Frage liegt weiterhin beim Stadtrat. Ob er sie offensiver angeht als in den vergangenen Jahren, wird sich zeigen.