Der Lkw hat keinen Führerschein
Am Vormittag des 25. September 2026 ist in Essen-Kray ein Mensch gestorben, der mit dem Fahrrad unterwegs war. Der WDR meldete den Fall wenige Stunden später unter der Überschrift „Lkw fährt Person auf Fahrrad an“. Über den Hergang ist bislang wenig bekannt, über die Schuldfrage nichts. Um den Unfall selbst geht es hier deshalb nicht. Es geht um die Meldung – und um ein sprachliches Muster, das in ihr so kompakt vorliegt, dass sie als Lehrbeispiel taugt.
Ein Text ohne Fahrer
Die Meldung des WDR umfasst nur wenige Absätze. Ein Lkw, heißt es, sei auf der Krayer Straße unterwegs gewesen und habe beim Abbiegen auf die A40 eine Person auf einem Fahrrad erfasst. Dass die Person tot ist, steht im Teaser, im Vorspann und im ersten Absatz, dreimal in nahezu gleichem Wortlaut. Geschlecht und Alter des Opfers hat die Polizei noch nicht mitgeteilt; der Text weist eigens darauf hin.
Über den Menschen am Steuer des Lkw enthält die Meldung keinen einzigen Satz. Ob er verletzt ist, unter Schock steht oder befragt wird, bleibt offen. Er ist nicht einmal als Leerstelle markiert – anders als Alter und Geschlecht des Opfers, deren Fehlen der Text ausdrücklich vermerkt. Handelndes Subjekt ist durchgehend das Fahrzeug.
Den meisten Raum erhalten die Sperrungen auf der „Krayer Platte“. Sie würden länger dauern, heißt es, weil unter anderem ein Verkehrsunfallaufnahmeteam noch Bilder mache. Die Ermittlungen zu einem Todesfall erscheinen in diesem Satz als Ursache einer Verkehrsbehinderung. Als Quellen nennt der Sender die Polizei Essen und einen Blaulichtreporter der Agentur ANC-News, von dem auch das Foto stammt.
Die Gegenprobe
Wie das Muster wirkt, lässt sich an einem Alltagssatz zeigen: „Das Auto hat mich angefahren, weil ich nicht aufgepasst habe.“ Der Satz ist unauffällig, er könnte so in jedem Gespräch fallen. Die Gegenprobe mit einem Menschen als Subjekt fällt anders aus: „Der Fahrer hat mich angefahren, weil ich nicht aufgepasst habe.“ Hier entsteht Reibung. Wer einen Menschen als Handelnden benennt, schreibt ihm Verantwortung zu, und der Nebensatz muss gegen den Hauptsatz anarbeiten.
Mit dem Fahrzeug als Subjekt entfällt diese Reibung. Eine Maschine ist nicht schuldfähig; sie tut, was Maschinen tun. Die einzige Figur im Satz, der sich Verantwortung zuschreiben lässt, ist die angefahrene Person. Eine Begründung, die bei ihr ansetzt, fügt sich deshalb reibungslos ein. Die Konstruktion weist dem Opfer die Schuld nicht zu. Sie ist aber so gebaut, dass eine solche Zuweisung andocken kann, eine Zuweisung an den Fahrer dagegen nicht.
Übertragen auf die Essener Meldung: Ein nachgereichter Satz wie „Die Person auf dem Fahrrad soll bei Rot gefahren sein“ ließe sich nahtlos anfügen. Ein Satz wie „Der Fahrer soll nicht in den Spiegel geschaut haben“ bräuchte zuerst einen Fahrer. Den hat der Text nicht eingeführt.
Was die Forschung dazu sagt
Dass es sich nicht um eine bloße Stilfrage handelt, legt eine 2025 in der Fachzeitschrift Mobilities veröffentlichte Studie nahe. Ein Team um Dirk von Schneidemesser vom Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit in Potsdam hat 229 Zeitungsartikel aus Deutschland, Österreich und der Schweiz untersucht. Nach der Zusammenfassung des Instituts verlagern Passivkonstruktionen, reflexive Verben und die Ersetzung des Fahrers durch das Fahrzeug – rhetorisch eine Metonymie – die Verantwortung regelmäßig von Kfz-Fahrenden auf Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. In gut drei von vier Überschriften kam das Opfer vor, eine zweite beteiligte Person nur in etwa jeder siebten.
Dass solche Formulierungen das Urteil der Leser tatsächlich verschieben, hat ein Experiment aus den USA gezeigt. Tara Goddard und Kollegen legten Versuchspersonen unterschiedliche Fassungen desselben Berichts über einen Unfall mit einem Fußgänger vor. Schon geringe sprachliche Unterschiede veränderten, wem die Leser die Schuld gaben und welche Strafe sie für angemessen hielten. Rückte der Text den Fahrer statt des Opfers in den Mittelpunkt, sank die Neigung, dem Opfer die Schuld zu geben, und die dem Fahrer zugeschriebene Verantwortung stieg.
Das Vorsichtsargument
Gegen eine andere Sprache wird regelmäßig ein legitimer Einwand erhoben: Solange nicht ermittelt ist, was geschah, dürfe eine Meldung niemandem Schuld zuweisen. Der Einwand ist berechtigt, trägt die übliche Formulierung aber nicht. „Ein Lkw-Fahrer hat beim Abbiegen eine Person auf dem Fahrrad erfasst“ enthält keine Aussage über Schuld. Der Satz benennt, wer gefahren ist, und das ist in keinem Fall strittig. In der britischen Debatte hat ein Mitglied des Ethikrats der Journalistengewerkschaft NUJ genau diesen Punkt festgehalten: Wer vom Fahrer statt vom Auto spricht, unterstellt damit keine Absicht.
Die Metonymie ist also nicht die vorsichtige Variante. Sie ist eine Parteinahme, die als Neutralität auftritt, weil sie Verantwortung nicht falsch zuweist, sondern gar nicht erst ermöglicht – außer in eine Richtung.
Woher die Sätze kommen
Ein Versäumnis einzelner Redakteure ist das nicht. Unfallmeldungen entstehen unter Zeitdruck, meist aus Polizeimeldungen und dem Material von Blaulicht-Agenturen, deren Formulierungen weitgehend übernommen werden. Mit ihnen wandert eine bestimmte Perspektive in den Text: die der Verkehrsabwicklung. Aus ihr betrachtet ist ein Unfall zunächst ein Ereignis, das den Verkehr stört, und die wichtigste Information für die meisten Empfänger ist die, wann die Strecke wieder frei ist. Die Gewichtung der Essener Meldung folgt dieser Logik.
Dass es anders geht, ist dokumentiert. In Großbritannien gibt es seit 2021 Leitlinien für die Unfallberichterstattung, erarbeitet von der Journalistin Laura Laker mit der Active Travel Academy der University of Westminster und mitgetragen unter anderem vom Automobilclub AA. Sie empfehlen, Fahrer statt Fahrzeuge zu nennen, Tod und Verletzung nicht hinter Verkehrsbehinderungen zurücktreten zu lassen und Kontext zu liefern, etwa wie häufig es an einer Stelle bereits gekracht hat, damit Unfälle nicht als isolierte Einzelfälle erscheinen. Für den deutschsprachigen Raum liegt seit März 2025 der Leitfaden „Unfallsprache – Sprachunfall“ vor. Die Werkzeuge existieren. Sie werden nur selten benutzt.
Der einzige Ort ohne Verantwortlichen
Eine Pointe liefert ausgerechnet das Verkehrsrecht. Seit 2021 erlaubt das Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland Kraftfahrzeuge, die in festgelegten Betriebsbereichen ohne fahrzeugführende Person unterwegs sind. Selbst für diese Fahrzeuge verlangt das Gesetz einen Menschen: die Technische Aufsicht, eine natürliche Person, die das Fahrzeug aus der Ferne überwacht und eingreifen kann. Der Gesetzgeber traut einem Lkw ohne Fahrer also nicht zu, allein zu handeln.
Die Unfallmeldung traut es einem Lkw mit Fahrer ohne Weiteres zu. Ermittelt wird in solchen Fällen gegen einen Menschen, nicht gegen ein Fahrzeug. In dem Text, der die Öffentlichkeit informiert, kommt dieser Mensch nicht vor. Der Lkw hat keinen Führerschein. In der Meldung ist er trotzdem der Einzige, der fährt.