Am 1. Juli 2026 hat der Kölner Dom eine „touristische Besichtigungsgebühr“ eingeführt. Begründet hatte das Metropolitankapitel den Schritt im März mit stark gestiegenen Unterhaltskosten von rund 44.000 Euro pro Tag und mit erschöpften Rücklagen. Dompropst Guido Assmann nannte die Gebühr damals „alternativlos“. Nun liegt der Finanzbericht 2025 vor, und er zeigt einen Überschuss von 990.528,80 Euro, erwirtschaftet ohne Eintrittsgeld.
Eine Begründung, die mit den Zahlen wandert
Die Einnahmen des Doms stiegen 2025 um 14,8 Prozent auf 15,9 Millionen Euro, die Ausgaben um 5,8 Prozent auf 14,9 Millionen. Das Eigenkapital wuchs auf 8,2 Millionen Euro, die Ausgleichsrücklage auf 2,8 Millionen. Ein Jahr zuvor hatte noch ein Minus von rund 240.000 Euro gestanden. Von erschöpften Rücklagen kann bei diesem Stand kaum die Rede sein, zumindest nicht in dem Sinn, in dem das im März behauptet wurde.
Bemerkenswert ist, wie das Domkapitel damit umgeht. Assmann verweist darauf, dass die eigenen Maßnahmen gewirkt hätten: höhere Preise für Turm und Schatzkammer, häufiger Eintritt bei Konzerten, gebündelte Zugänge in den Randzeiten, zusätzliche Spendenmöglichkeiten, dazu ein Stellenabbau in der Dombauhütte von 100 auf 85 Beschäftigte. Wenn aber diese Maßnahmen die Lücke bereits geschlossen haben, war die Gebühr zur Lückenschließung nicht mehr nötig. Also wird die Begründung ausgetauscht. Aus „alternativlos“ wegen leerer Rücklagen wird „zwingend notwendig“ trotz positiven Ergebnisses, nun mit Verweis auf künftige Sanierungen, etwa der Werkstattgebäude aus den 1970er-Jahren, für die man Kosten im siebenstelligen Bereich erwartet.
Das ist kein Widerspruch im logischen Sinn, denn Investitionsbedarf existiert, und ein einzelnes gutes Jahr macht noch keine gesicherte Finanzierung. Es ist aber ein Argumentationsmuster: Die Notlage bleibt als Begründung stabil, während sich ihr Inhalt verschiebt. Das Ergebnis, der Eintritt, steht von Anfang an fest.
Armut als Zuständigkeitsfrage
Dass diese Verschiebung folgenlos bleiben kann, hat mit der Konstruktion zu tun. Der Dom wird über die Hohe Domkirche als eigene Stelle geführt, getrennt vom Erzbistum. Das Kapitel kann daher Knappheit geltend machen, während wenige Schritte weiter ganz andere Größenordnungen verwaltet werden: Das Erzbistum weist eine Bilanzsumme von 4,5 Milliarden Euro aus, davon 3,4 Milliarden in Wertpapieren und 670 Millionen in Immobilien. Die Kirchensteuererträge stiegen 2025 auf 684,4 Millionen Euro, pro Mitglied im Schnitt auf 427,05 Euro, und das, obwohl die Mitgliederzahl um rund drei Prozent auf 1,578 Millionen sank.
Der Ökonom des Erzbistums, Gordon Sobbeck, relativiert das Bild selbst. Der Überschuss von 15,6 Millionen Euro beruhe auf Einmaleffekten, ohne sie bewege sich das Ergebnis um eine „rote Null“, und die reale Finanzkraft sinke. Auch das ist plausibel. Es ändert aber nichts an der Struktur: Zwei getrennte Kassen ermöglichen zwei getrennte Erzählungen, eine vom bedrohten Dom und eine vom Konsolidierungsdruck im Erzbistum. Niemand muss dafür etwas Falsches sagen. Die Rücklagen des Doms sind rechtlich seine eigenen, das Vermögen des Erzbistums ist rechtlich das des Erzbistums, und die Frage, ob ein Kulturdenkmal dieser Größe aus dem Gesamtvermögen der Institution mitgetragen werden müsste, stellt sich innerhalb dieser Logik nicht.
Prüfbar erst 2027
Ob die Gebühr das leistet, was ihre Begründung verspricht, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Bekannt ist nur, dass am ersten Tag rund 22.000 Euro eingenommen wurden. Belastbare Zahlen will das Domkapitel erst Anfang 2027 vorlegen. Bis dahin steht eine Maßnahme im Raum, deren Notwendigkeit behauptet, deren Ertrag aber nicht belegt ist. Das ist bei einer Einrichtung, die sich auf ihren Auftrag als offenes Gotteshaus beruft, eine Lücke, die sich leicht schließen ließe, nur eben nicht vor dem Zeitpunkt, an dem die Diskussion ohnehin weitergezogen ist.