Wahlalter 16: Reife nach Bedarf – Burmesters Vorstoß

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei Protesten junger Menschen in Köln und anderen Großstädten hat sich Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) mit einem Gastbeitrag im „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu Wort gemeldet. Der erste Teil ist unstrittig: Gewalt gegen Einsatzkräfte ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung, und wer friedlich demonstriert, soll nicht mit denen gleichgesetzt werden, die Proteste missbrauchen. Der zweite Teil ist die Pointe. Als Antwort der Politik schlägt Burmester vor, das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Zwischen Anlass und Forderung klafft eine Lücke, die der Text nicht schließt.

Ein Anliegen ohne Inhalt

Burmester verlangt, die Anliegen der jungen Generation ernsthaft anzuhören. Welche Anliegen das sind, sagt er nicht. Wogegen oder wofür protestiert wurde, bleibt im gesamten Beitrag ungenannt. Eine Forderung nach Gehör ohne benannten Gegenstand hat einen praktischen Vorteil: Niemand kann ihr widersprechen. Sie hat aus demselben Grund auch keine Folgen.

Reife nach Bedarf

Zur Begründung des Wahlalters 16 verweist Burmester auf die Mündigkeit: „Politische Mündigkeit beginnt nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag.“ Damit ist Reife zum Kriterium erklärt. Ein Kriterium gilt aber nicht nur dort, wo es gerade nützt.

Die Strafmündigkeit beginnt mit 14. Auf Heranwachsende bis 21 kann Jugendstrafrecht angewendet werden. Volljährig ist man mit 18. Wer Reife für die Bundestagswahl unterstellt, müsste diese Grenzen konsequent mitdenken, sonst wird Mündigkeit zur Verfügungsmasse: früh bei den Rechten, spät bei den Pflichten. Die Absenkung von 21 auf 18 war in dieser Hinsicht ehrlicher. Wahlalter und Volljährigkeit wurden in den Jahren 1970 und 1974 nacheinander gesenkt, als zusammengehörende Reform.

Die Befürworter haben dafür ein Gegenargument: Das Wahlrecht sei ein Teilhaberecht und keine Prüfung der Einsichtsfähigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 den pauschalen Wahlausschluss für Menschen unter Vollbetreuung gekippt. Wer so argumentiert, begründet die Absenkung aber mit Betroffenheit, nicht mit Reife. Burmester nutzt beides im selben Absatz: Mündigkeit, Vertrauen, Verantwortung und die langfristigen Folgen heutiger Entscheidungen. Ein Argument, das je nach Einwand sein Gewand wechselt, ist schwer zu widerlegen und schwer zu verteidigen.

Die Rechnung geht nicht auf

Burmester beklagt, dass die Entscheidungsträger meist deutlich älter seien als jene, die mit den Folgen leben müssen. Die 16- und 17-Jährigen machen allerdings nur einen kleinen Bruchteil der Wahlberechtigten aus. An der Alterszusammensetzung des Bundestags würde eine Absenkung kaum etwas ändern. Als Machtverschiebung ist die Maßnahme überschaubar, als Signal ist sie billig.

Dass Wahlrechtsfragen vor allem dann gestellt werden, wenn sich die Parteien davon etwas versprechen, ist keine Besonderheit dieses Falls. Es gilt für alle Lager: Die einen drängen, die anderen bremsen, und die Argumente werden entsprechend sortiert. Ob sich das Kalkül bei einer Wählergruppe auszahlt, die zuletzt in verschiedene Richtungen ausgeschlagen hat, ist offen.

Ein Bundesthema auf der Kölner Meinungsseite

Das Bundestagswahlrecht liegt nicht in der Zuständigkeit eines Oberbürgermeisters. Ein Meinungsbeitrag dazu kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die kommunalen Baustellen, an denen sich junge Menschen in Köln tatsächlich messen lassen könnten, etwa Schulen, Wohnraum oder Verkehr, kommen allenfalls als Aufzählung vor. Der angekündigte „dauerhafte Dialog“ bleibt konturlos: keine abgegebene Entscheidungskompetenz, kein Budget, kein Zeitplan. Verantwortung und Einfluss „tatsächlich zu teilen“, bleibt eine Absichtserklärung.

Burmester schreibt, die Gewalt verlange eine Antwort des Rechtsstaats, der friedliche Protest eine Antwort der Politik. Die Antwort, die der friedliche Protest erhält, ist ein Dauerbrenner aus dem Parteiprogramm. Der Anlass wäre damit austauschbar.

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